Presse Information vom 30. April 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren
50 Jahre „Pille“: Die andere Bilanz
Yasmin: Bewegende Reden in BAYER-Hauptversammlung
Redebeiträge von Felicitas Rohrer und Kathrin Weigele
Felicitas Rohrer und Kathrin Weigele erlitten nach der Einnahme von Antibaby-Pillen schwere Lungenembolien und bleibende Gesundheits-Schäden. Beide werden in der heutigen BAYER-Hauptversammlung in den Kölner Messehallen vor rund 4000 Aktionären sprechen und einen Verkaufs-Stopp für risikoreiche Präparate fordern.
Felicitas Rohrer: „Ich habe die Pille Yasminelle nur acht Monate lang genommen und muss mein ganzes Leben dafür büßen. Nicht nur, dass ich mit der Nahtoderfahrung, den Operationen, den Narben und der langen Zeit in Krankenhäusern fertig werden muss – ich werde auch jeden Tag von neuem daran erinnert, was passiert ist. Die Folgen der Lungenembolie werden mich mein Leben lang begleiten, in Form von blutverdünnenden Medikamenten, einem Kompressionsstrumpf, Lymphabflussstörungen und Thromben, die immer noch in den Beckenvenen festsitzen. Die Pille hat meinen Körper kaputt gemacht, ohne dass ich etwas dafür kann. Ich habe nie geraucht, bin nicht übergewichtig und habe immer viel Sport getrieben. Deshalb muss Bayer Verantwortung übernehmen und nicht so tun, als gäbe es uns Opfer nicht“.
Pillen der neuesten Generation wie Yaz, Yasmin und Yasminelle tragen im Vergleich zu älteren Präparaten ein rund doppelt so hohes Embolie-Risiko. Da weltweit bis zu 100 Millionen Frauen mit der Antibaby-Pille verhüten, führen selbst relativ seltene Nebenwirkungen zu zahlreichen Schädigungen. Allein in den USA wurden im Zeitraum von 2004 bis 2008 mehr als fünfzig Todesfälle durch Yasmin und Yaz gezählt. Gegen BAYER, Weltmarktführer für die „Pille“, wurden bereits über Tausend Klagen eingereicht.
Die deutschen Betroffenen haben die Rechtsanwälte Dr. Burkhard Schulze und Martin Jensch aus Weiden/Oberpfalz (Schwerpunkt: Medizinrecht) mit Prüfung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die BAYER AG beauftragt. Rechtsanwalt Jensch: „Wir halten es für schlichtweg unvertretbar, wenn solche Kontrazeptiva als Lifestyle-Produkt beworben werden und somit die eigentlichen Gefahren verharmlost und in den Hintergrund gedrängt werden. Wir sehen hier einen Verstoß gegen § 84 des Arzneimittelgesetzes mit der Folge, dass Schadenersatzansprüche gegen die BAYER AG durchgesetzt werden können.“
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat einen Gegenantrag zur Hauptversammlung eingereicht. Jan Pehrke vom Vorstand der CBG: „Es ist empörend, dass neue Verhütungsmittel gefährlicher sind als alte. Antibaby-Pillen mit erhöhtem Thrombose- und Embolie-Risiko müssen verboten werden. Da der BAYER-Vorstand die Vermarktung solcher Präparate nicht stoppt, ist seine Entlastung abzulehnen.“ BAYER machte im vergangenen Jahr mit Antibaby-Pillen einen Umsatz von 1,28 Milliarden Euro und stieg dadurch zum Weltmarktführer auf.
Der Konzern verweigert genaue Angaben zur Häufigkeit von schweren Nebenwirkungen und Todesfällen – angeblich um „die Kundinnen nicht zu verunsichern“. Tatsächlich sollen die negativen Informationen zu Yasmin und Co. in der Schublade verschwinden, um den Absatz nicht zu gefährden. Die CBG fordert daher eine Offenlegungs-Pflicht aller gemeldeten Nebenwirkungen und aller Anwendungsstudien.
BAYER vermarktet die Präparate mit dem neuartigen Hormon Drospirenon, ohne auf deren erhöhtes Risikoprofil hinzuweisen. Im Mittelpunkt der Werbung stehen angebliche Vorteile für Gewicht und Hautreinheit, also reine „Lifestyle“-Faktoren. Hierdurch kommt es zu vermeidbaren Zwischenfällen und sogar Todesfällen. In den USA musste BAYER 20 Millionen Dollar Strafe für falsche Versprechungen in Yasmin-Werbespots zahlen.
Die von BAYER stets zitierte Euras-Studie, die die angebliche Sicherheit von YASMIN belegen soll, wurde von der Firma SCHERING – heute Teil von BAYER – in Auftrag gegeben und von einem SCHERING-Mitarbeiter durchgeführt. Unabhängige Wissenschaftler kommen zu ganz anderen Ergebnissen. So zeigen zwei im vergangenen Jahr veröffentlichte Studien, dass drospirenonhaltige Pillen gegenüber älteren Präparaten ein um etwa 80% erhöhtes Thrombose-Risiko verursachen.
Die geschädigten Frauen stehen Interviews zu Verfügung. Kontakt: oder Rechtsanwalt Martin Jensch: 0179 / 1122162