26. Mai 2000
wegen des Unfalls im Werk Wuppertal im Juni 1999:
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Bayer AG
Gutachten fordert Konsequenzen für Bayer-Vorstand
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat wegen des Verdachts auf Luftverunreinigung Anklage gegen die Bayer AG erhoben und reagiert damit auf eine Strafanzeige des Vereins Coordination gegen BAYER-Gefahren. Die Umwelt-Initiative wirft dem Unternehmen schwere Gefährdung durch Freisetzung von Giften und unerlaubten Umgang mit nicht zugelassenen Stoffen vor. Das Verfahren wird am Amtsgericht Wuppertal vor einem Strafrichter geführt.
Axel Köhler-Schnura vom CBG-Vorstand: Es besteht der Verdacht, dass Bayer mit nicht zugelassenen und nicht dokumentierten Stoffen gearbeitet hat, für die nicht einmal Sicherheitsdatenblätter existieren. Wir sehen den dringenden Verdacht gegeben, dass dem Unfall ein strafbares Handeln zugrunde liegt. Köhler-Schnura weiter: Der Konzern hat trotz der zahlreichen Unfälle in der Vergangenheit die Sicherheitslage nicht verbessert und erfüllt damit den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit.
Die CBG kritisiert, dass der Öffentlichkeit keine Katastrophenpläne bekannt waren, dass Menge und Zusammensetzung der ausgetretenen Stoffe nicht veröffentlicht wurden und dass die Unternehmenssprecher verharmlosend von einer Betriebsstörung mit Geruchsbelästigung sprachen.
Bei der Explosion in Wuppertal waren am 8. Juni 1999 mehr als 100 Menschen verletzt worden. Eine systematische Untersuchung von Anwohnern und Verletzten wurde nicht vorgenommen, so dass eine Langzeiterfassung von Gesundheitsschäden nicht möglich ist. Ein offener Brief der Initiative an die Bayer AG blieb bis heute unbeantwortet. Zu einer Bürgerversammlung mit Bärbel Höhn schickte das Unternehmen keinen Vertreter – trotz einer Einladung der Umweltministerin.