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[Raps] Raps-Kontamination

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
Presse-Information vom 6. September 2007

Gen-Kontamination: „Verursacher muss haften!“

Raps-Saatgut durch BAYER-Produkt verunreinigt / „EU-Zulassung zurückziehen“

Die in der vergangenen Woche bekanntgewordene gentechnische Kontamination von Raps-Saatgut geht nach Angaben des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums auf ein Produkt der BAYER AG zurück. Nach Angaben einer Sprecherin des Ministeriums wurde bei einer routinemäßigen Untersuchung Glufosinat-resistentes Saatgut gefunden. Das Herbizid Glufosinat findet sich in den BAYER-Produkten BASTA und LIBERTY.

„Weder der Händler noch die betroffenen Landwirte dürfen auf diesem Schaden sitzen bleiben. Hierfür muss der BAYER-Konzern als Verursacher aufkommen“, so Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. „Der Fall zeigt einmal mehr, dass Gentechnik in der Landwirtschaft unweigerlich zur Kontamination von herkömmlichem Saatgut führt. Wir fordern daher die Bundesregierung und die Europäische Union auf, keine Zulassungen für genmanipulierte Sorten zu erteilen und bestehende Zulassungen zurückzuziehen“, so Pehrke weiter. Die EU hatte im März den Import von Glufosinat-resistentem Raps erlaubt. Außerdem hat BAYER bei der EU Import-Zulassungen für genmanipulierten Reis und Soja beantragt.

Wie in den USA, wo im vergangenen Jahr herkömmlich angebauter Reis durch eine herbizidresistente Sorte von BAYER kontaminiert wurde und weltweit in den Handel gelangte, geht die Verunreinigung des Raps-Saatguts wahrscheinlich auf jahrelang zurückliegende Freilandversuche zurück.

Im aktuellen Falls stammt das betroffene Saatgut von der Deutschen Saatveredelung AG aus Lippstadt. Das Saatgut wurde an Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen geliefert und auf einer Fläche von rund 1500 Hektar ausgesäht. Die zuständigen Landesbehörden haben verfügt, die Pflanzen nach dem Auskeimen der Saat abzutöten. Da Rapssaatgut im Boden bis zu 15 Jahre überdauert und Raps-Pollen kilometerweit fliegen kann, ist eine Kontamination des Saatguts weiterer Anbieter jedoch wahrscheinlich. In den vergangenen Jahren wurde auch in Australien und Kanada herkömmlich angebauter Raps durch herbizidresistente Sorten von BAYER verunreinigt.

Glufosinat wird von BAYER in Kombination mit gentechnisch verändertem Saatgut angeboten. Die Herbizidresistenz hat BAYER in eine Vielzahl von Pflanzen eingebaut, darunter Raps, Mais, Reis, Zuckerrüben, Soja und Baumwolle. Glufosinat ist wegen hoher Umweltrisiken seit langem umstritten, in Deutschland war die Ausbringung jahrelang verboten. Greenpeace und Friends of the Earth hatten die EU kürzlich aufgefordert, die Zulassung des Herbizids zurückzuziehen.

weitere Informationen:
Gen-Raps: Monsanto und Bayer sollen in Kanada für Kontamination haften
Australische Nahrungsmittel mit Gen-Raps kontaminiert
Umweltrisiken von Glufosinat
Gentechnik-Reis: „BAYER muss Verantwortung übernehmen“

Nachricht des Umweltministeriums NRW

Im Rahmen des in NRW durchgeführten Saatgutmonitoring wurden in dem von Ihnen angesprochenen Fall mittels PCR-Amplifizierung p35S-pat konstruktspezifische DNA-Sequenzen nachgewiesen, die für eine gentechnisch erzeugte Resistenz gegen Glufosinat-Herbizide (BASTA) sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Imke Krah-Jentgens
Referat Bio- und Gentechnologie/Strahlenschutzvorsorge
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW

Offener Brief an die Landwirtschaftsminister der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen und an Herrn Minister Seehofer

Sehr geehrte Damen und Herren Minister,
mit großer Bestürzung über die Ende August bekanntgewordene gentechnische Kontamination von Raps-Saatgut stellen wir Ihnen einige Fragen mit der Bitte um Beantwortung.

Fragen:
• Wurden alle betroffenen Bauern bereits ermittelt und benachrichtigt?
• Welches Amt/Abteilung kontrolliert die Vernichtung der Saat, vor Ort? Wann?
• Wo wurde das Saatgut vermehrt? Gab es dort in den letzten 10 Jahren Freisetzungsversuche?
• Wie wird sichergestellt, dass von diesem Standort keine weitere Verunreinigung droht?

Forderungen an die Politik:

Erneuerung des Gentechnik-Moratoriums!
Gentechnik hat nichts im Freiland zu suchen, dies zeigen die ungewollten Verunreinigungen. Koexistenz ist eine absolute Unmöglichkeit und führt zwangsläufig zu Verunreinigungen, dies weiß die Gentechnik-Industrie und belegt es selbst mit jedem neuen Skandal (Starlink-Mais in den USA, Gen-Reis aus den USA 2006 weltweit exportiert, Basta-Raps hier und heute, alles BAYER-Produkte).

Der Verursacher muss haften!
Für sämtliche Kosten muss der Verursacher haften, dies ist der Hersteller der nachgewiesenen gentechnischen Veränderung, also BAYER-Crop-Science. Wenn der Saatgutbetrieb nachweislich keine Gentechnik verwendet, ist er genauso Opfer der gentechnischen Verunreinigung wie die Bauern und sollte von BAYER entschädigt werden.

Kosten und Risiken nicht auf die Allgemeinheit abwälzen!
Eine Haftung/Entschädigung durch die Allgemeinheit/den Staat ist abzulehnen. Es kann nicht sein, dass die Gewinne bei den Konzernen verbleiben, aber die Kosten und das Risiko bei der Allgemeinheit.

Bessere Kontrollmöglichkeiten durch bereitgestelltes Referenzmaterial!
Für alle weltweit! freigesetzten gentechnischen Konstrukte müssen die Hersteller verpflichtet werden, das zur Analyse nötige Referenzmaterial kostenlos und auf Dauer (mind. 20J. nach letzter Freisetzung) zur Verfügung zu stellen. Im Fall der Kontamination von Reis durch ein BAYER-Genkonstrukt im Jahre 2006, hatte BAYER die Analysen dadurch behindert, dass sie das Referenzmateriel erst auf starken Druck hin zur Verfügung stellten. Das darf nicht sein!

Vorsorgepflicht an erster Stelle!
Der Schutz der Bevölkerung und unserer Umwelt muss an erster Stelle stehen.
Dazu müsssen die Ministerien/Lebensmitteluntersuchungsämter sehr viel besser ausgerüstet werden, um den neuen Anforderungen durch die Gentechnik gerecht werden zu können. Sämtliche Kosten sollen die Hersteller der Gentechnisch-Veränderten-Organismen tragen, denn durch deren zunehmende neue Genkonstrukte wird es immer aufwändiger alle möglichen Verunreinigungen zu finden.

Untersuchung aller Freisetzungsflächen der letzten 10 Jahre!
Wir fordern eine konsequente Beobachtung und Untersuchung aller Gentechnik-Freisetzungsflächen der letzten 10 Jahre. Je nach Kulturart müssen verschiedene Parameter berücksichtigt werden (z.B.: Raps – Durchwuchs; Bt-Mais – Bt-Konzentration im Boden; Übertragung von Antibiotikaresistenzmarkern auf Bodenbakterien etc.).

Öffentliche Datei der Freisetzungsflächen!
Die Bundesregierung mit dem ehemals zuständigen Robert-Koch-Institut und dem heute zuständigen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, haben die Freisetzungen genehmigt. Verschiedene Unternehmen, Landwirtschaftskammern und Bauern haben sie durchgeführt. Es muss eine öffentlich einsehbare Datei mit sämtlichen Freisetzungsorten seit Beginn der Gentechnik erstellt werden, um Kontaminationen und Wechselwirkungen
zumindest in Deutschland nachvollziehen zu können.

Dieser Fall zeigt noch einmal eindrücklich, dass das geplante Gentechnikgesetz
nicht die richtigen Antworten auf die realen Probleme gibt. Koexistenz ist
offensichtlich nicht möglich! Ein erneutes Gentechnikmoratorium ist das mindeste, was wir zum Schutz der künftigen Generationen benötigen.

Mit freundlichen Grüßen

Wiebke Freudenberg und Andrea Kraus
für die Bürgerinitiative gentechnikfreies Schleswig-Holstein
www.gentechnikfrei-sh.de

GRÜNE sehen Kontrolllücken und fahrlässig falsche Einschätzung Dietzels

Effizientere Kontrollen und die Vernichtung des gentechnisch verunreinigten Rapsaatgutes fordert die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Umweltminister Dietzel (CDU) nachdem gestern bekannt wurde, dass gentechnisch verunreinigtes Rapssaatgut auch an hessische Landwirte ausgeliefert und bereits in großen Mengen ausgesät wurde. Zudem verlangen DIE GRÜNEN, dass die betroffenen Landwirte nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, sondern der Verursacher für die Kosten aufkommt.

‚Es muss sofort herausgefunden werden, wo dieser Raps ausgesät wurde. Bereits aufgegangene oder noch aufgehende Pflanzen müssen sofort untergepflügt werden.
Die betroffenen Flächen müssen noch mindestens fünf Jahre unter Beobachtung bleiben, um weitere Verunreinigungen durch gentechnischen Ausfallraps zu verhindern‘, fordert der verbraucherschutzpolitische Sprecher der GRÜNEN, Martin Häusling.

Zudem kritisieren DIE GRÜNEN, dass in Hessen nur Sommerrapssaatgut und nicht Winterraps auf gentechnische Verunreinigungen untersucht werde. ‚Das Argument Dietzels, Saatgut von Winterraps könne nicht gentechnisch verunreinigt sein, da es aus Europa stamme, stimmt also nicht.‘ In Europa sind offiziell keine gentechnisch veränderten Rapssorten zugelassen.

‚Fakt ist, dass die hessischen Kotrollbehörden offensichtlich Lücken haben und die Einschätzung Dietzels fahrlässig falsch ist. Wir wollen wissen, welche Verbesserungen der Kontrollen die Landesregierung aus diesem Vorfall zieht‘, fragt Martin Häusling. In diesem Zusammenhang erinnern DIE GRÜNEN daran, dass erst im vergangenen Jahr bekannt wurde, dass in Hessen in den Jahren 2000 und
2001 Freisetzungen mit gentechnisch verändertem Raps durchgeführt wurden, von denen die Öffentlichkeit nichts wusste. ‚Wir wollen auch wissen, ob es zu diesen Vorgängen einen Zusammenhang gibt.‘

Bioland fordert umfassende Aufklärung zu gentechnisch verunreinigtem Rapssaatgut

Länder müssen auf ausgesäten Flächen wirkungsvolle Maßnahmen gegen keimfähiges GVO-Saatgut sicherstellen
Mainz, 30. August 2007. Anlässlich der heute bekannt gewordenen Rückrufaktion der Deutschen Saatgutveredlung AG (DSV) von gentechnisch verunreinigtem Raps fordert Bioland eine schnelle und umfassende Aufklärung. „Die betroffenen Bundesländer müssen über wirkungsvolle Maßnahmen auf den bereits ausgesäten Flächen sicherstellen, dass kein keimfähiges Saatgut im Boden verbleibt. Den betroffenden Landwirten darf dabei aber kein materieller Schaden entstehen“, fordert Thomas Dosch, Präsident von Bioland. Rapssaatgut überdauert im Boden bis zu 15 Jahre. Nach Erkenntnissen von Bioland sind von dem Rückruf zwei Rapssorten betroffen: Taurus und Oase.
Besonders besorgt zeigt sich Bioland über die Äußerung des DSV-Vorstands Christoph Lüdecke, dass es sich bei der Verunreinigung evtl. um Folgen von Freisetzungsversuchen der 90er Jahre handeln könne. Sollte die damalige Auskreuzung von GVO-Raps tatsächlich die Ursache sein, ist zu befürchten, dass sich die nicht zugelassenen GVO-Konstrukte bis heute weit verbreitet haben. Dies erfordere dringend weitere Untersuchungen hinsichtlich deren Ausbreitung. Der Fall zeigt nochmal ganz eindeutig, dass es niemals eine Zulassung von GVO-Raps in Deutschland geben darf.
Bioland ist mit über 4500 Erzeugern und knapp 700 Vertragspartnern in der Herstellung der größte Verband im ökologischen Landbau in Deutschland.

17. Oktober 2007, BUND Schleswig Holstein

Ministerium mauert: Gen-Raps-Flächen sollen geheim bleiben

Der BUND hatte beim Landwirtschaftsministerium um die Bekanntgabe der mit Saatgut von gentechnisch verändertem Raps bestellten Flächen gebeten. Nun liegt der Bescheid vor: Das Ministerium verweigert die Bekanntgabe der betroffenen Flächen. Das Interesse der Landwirte an der Nicht-Bekanntgabe überwiege einem öffentlichen Interesse. Auch seien Feldzerstörungen zu befürchten, so das MLUR.

„Die Bekanntgabe der Flächen ist sehr wohl von höchstem öffentlichen Interesse und zwar nicht nur für die gesamte Landwirtschaft, sondern insbesondere auch für den Naturschutz, die Verbraucher, für Imker und für die große Anzahl von Gärtnern und Kleingärtnern im Land“, entgegnet Dr. Ina Walenda, Agraringenieurin beim BUND. Das Erbmaterial von gentechnisch verändertem Raps überträgt sich auf sämtliche Kohlarten, wie Broccoli, Rosenkohl, Steckrüben und Wirsing bis zu Radieschen. Ein Nebeneinander von herkömmlichem Raps und gentechnisch manipuliertem Raps ist wegen des hohen Auskreuzungspotentials der Rapspflanze ausgeschlossen. „Für die Verbraucher wäre es mit der Wahlfreiheit beim Kauf von Lebensmitteln vorbei, insofern haben sie ein Recht zu erfahren, wo genau ihre Lebensmittel herkommen und ob die Gefahr einer gentechnischen Kontamination besteht“.

Für alle Nahrungsmittelproduzenten bedeuten gentechnische Verunreinigungen eine Imageschädigung bis hin zur Existenzbedrohung. Gentechnisch verunreinigte Lebensmittel sind nämlich nicht marktfähig. Um ihre Erzeugnisse optimal zu schützen oder ihre Anbauplanung ggf. umzustellen, ist eine exakte Kenntnis der Standorte der Gen-Raps-Flächen erforderlich.

„Bei einer Auskreuzung des Erbmaterials können sich die Eigenschaften des Gen-Rapses zudem auf Wildpflanzen übertragen. Diese werden dadurch in ihren Eigenschaften verändert. Die Auswirkungen auf die Natur sind unbekannt. Daher hat der Naturschutz ein großes Interesse an der Bekanntgabe der Flächen“, so der BUND.

Das Argument des Ministeriums, es käme zu Feldzerstörungen im Falle der Bekanntgabe, ist wenig überzeugend, ist doch das zuständige Ministerium selbst in der Pflicht, zu veranlassen, die nicht zugelassenen Gen-Pflanzen zu vernichten. Unabhängig davon lehnen BUND wie auch andere Umweltverbände in Schleswig-Holstein illegale Feldzerstörungen strikt ab.

Hintergrund:
Der BUND hatte am 14. September 07 beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) eine Anfrage auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (gemäß UIG-SH) gestellt und um die Bekanntgabe der entsprechenden landwirtschaftlich genutzten Flächen gebeten. Gegen den Bescheid erhebt der BUND Widerspruch.