Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

Patentraub

CBG Redaktion

Presseerklärung vom 12. Juli 2013
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Neue Dokumente im „Fall Süllhöfer“

BAYER-interne Unterlagen zugespielt / Belege für Prozess-Betrug / Justiziar intervenierte beim EuGH / Generalanwalt „gebrieft“

Der Erfinder Heinz Süllhöfer hat Dokumente erhalten, die ein neues Licht auf seinen langjährigen Patent-Streit mit dem BAYER-Konzern um eine Kunststoffplatten-Maschine werfen. Die Süllhöfer anonym zugespielten Papiere geben Aufschluss darüber, in welch umfänglicher Weise der Chemie-Multi die Rechtsprechung beeinflusste, um dem Erfinder seine Idee streitig zu machen.

1965 hatte Heinz Süllhöfer eine Maschine zur Herstellung von Isolierplatten aus Polyurethan-Kunststoff konstruiert, die er der BAYER-Tochter Hennecke zum Kauf anbot. Der Leverkusener Multi prüfte die Offerte lange und lehnte dann ab – in der Zwischenzeit hatte er die Apparatur nachgebaut. Anschließend zog der Konzern vor Gericht und focht Süllhofers Patent an, indem er mit Konstruktionszeichnungen einen bloßen Umbau seiner eigenen Anlage zu belegen suchte und auf diese Weise ein Vorbenutzungsrecht für sich reklamierte.

Die neuen Unterlagen belegen nun, dass es sich dabei um eine Konstruktion von Beweisen handelte. Nach einem für Süllhöfer günstigen Urteil des Oberlandesgerichtes – die Richter hatten einen zwischen BAYER und dem Erfinder geschlossenen Vertrag wegen des Verstoßes gegen die Kartell-Bestimmungen des Artikel 85 des EWG-Vertrages für ungültig erklärt – riet der BAYER-Anwalt Joachim Strauss nämlich davon ab, die Prozess-Strategie „Nachweis eines Vorbenutzungsrechtes“ weiter zu verfolgen: „Die informatorische Anhörung der ggf. als Zeugen zu benennenden Hennecke-Mitarbeiter erweckt bei mir Zweifel, ob der Umbau der 63er DTG-Anlage wirklich entspr. der für mich nicht eindeutig zuordenbaren Werkstatt-Zeichnungen erfolgt ist“, heißt es in einem nun aufgetauchten und als „vertraulich“ titulierten Schreiben von Strauss an den Rechtsabteilungsleiter Dr. Charbonnier.

Stattdessen äußert der Jurist die Überzeugung, das Urteil des OLGs „über den BGH/EuGH“ korrigieren zu können. „Gespräche in Brüssel“ hätten ihn zu dieser Auffassung gebracht, so Strauss. Einblick in diese Gespräche gibt eine auf den 14.7.1984 datierte vertrauliche Mitteilung von Strauss an Charbonnier: „Ich habe R. bei der Kommission (GD Wettbewerb) aufgesucht und ihn anschließend zum Essen eingeladen“, heißt es darin. Bei dem Mahl hat Strauss dem Beamten dann die „kartellrechtlichen Hintergründe“ des Falls erläutert „und sein wissenschaftliches Interesse geweckt“. Zunächst zierte sich R. allerdings, bei seinem Freund, dem Generalanwalt Johannes, vorstellig zu werden, der beim EuGH mit der Sache „Süllhöfer vs. BAYER“ betraut war. Aber bald hatte Strauss den EU-Bürokraten soweit. „Ich habe ihn letztlich überzeugen können, dass die Verfahrensakten noch gar nicht beim EuGH sind (keine Anhängigkeit„) und der Fall auch akademisch so interessant ist, dass man ihn durchaus mit einem Juristenfreund auf einer ‚Wanderung’ diskutieren kann“, meldet Strauss Verzug. Und dann bleibt nur noch eines zu tun: „R. hat mir auch bestätigt, dass der EuGH in der Regel den Anträgen des Generalanwaltes folgt, weshalb es wichtig ist, Johannes zu briefen“.

Am Ende ging der Plan auf. Der EuGH schloss sich der Kartell-Auffassung des Oberlandesgerichtes nicht an, und der Bundesgerichtshof nahm diese Entscheidung zum Maßstab und urteilte am 4.2.1986 im Sinne von BAYER.

„Der BAYER-Konzern hat durch diesen Prozess-Betrug Milliarden-Gewinne erzielt, mich aber um die Früchte meiner Erfindung gebracht und durch die immensen Gerichtskosten ruiniert“, kommentiert Heinz Süllhöfer. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren dokumentiert im Folgenden die geheimen Unterlagen und verweist für weitere Information auf Süllhöfers detaillierte Darstellung des Falls (s.u.).

=> Das Schreiben von RA Strauss an Dr. Charbonnier: Abschrift und handschriftliches Original
=> Das Schreiben von RA Strauss über die Gespräche mit der EU: Abschrift und Original

weitere Informationen:
=> interne Brief von BAYER
=> Fall Süllhöfer: Ein BAYER-Mann packt aus
=> Kölner Rundschau: Erfinder kämpft seit 1967 um sein Recht
=> Prozess “Süllhöfer vs. BAYER”
=> Patent-Raub: „BAYER schuldet mir 500 Mio“

es folgt die Stellungnahme von Heinz Süllhöfer
Rückfragen unter: 0211 – 434080 oder 0177 – 43 40 801

Kriminelle Machenschaften eines Weltkonzerns

Wie der Staat zum Täter wurde: Elektronisch gespeichertes Urteil gefälscht

Heinz Süllhöfer entwickelte u.a. in den Jahren 1963 bis 1965 ein Verfahren und eine Vorrichtung zur kontinuierlichen Herstellung von kaschierten Polyurethan-Hartschaumplatten und meldete unter der Priorität seiner Auslandschutzrechte am 22.07.1965 diese Erfindung beim deutschen Patentamt an. Alle In- und weltweiten Auslandpatente wurden erteilt.

Dies war dem Bayer-Konzern als Mitbewerber der Polyurethan-Rohstoff-Lieferanten Shell-Chemie und Henkel-Cie, die bereits mit Süllhöfer Lizenzverträge hatten, ein Dorn im Auge, weil der Konzern Milliarden Verluste befürchtete.

Aus verkaufspolitischen Wettbewerbsgründen sollte das Süllhöfer-Patent vernichtet werden. Vom Bayer-Konzern angestiftete Zeugen haben, u.a. Dr. Ernst durch Vorlage manipulierter Zeichnungen an Eides-Statt versichert, Süllhöfers Erfindung sei bereits vom Bayer-Konzern vorbenutzt und der aus Israel eingereiste Zeuge Shimon Raanani hat vor Gericht die vom Bayer-Justitiar Dr. Peukert vorgeschriebene Aussage der Vorbenutzung, laut Protokoll unter Eid bestätigt. Urkunden belegen, dass er für Bayer einen Meineid leistete.

Seit 1967 werden an Süllhöfer regelmäßig von einem anonymen „Bayer-Berichterstatter“, der interne Kenntnisse über den von Bayer an Süllhöfer begangenen Prozessbetrug haben muss, wichtige Urkunden-Dokumente übersandt, um den Betrug zu untermauern.

Ein vom Bayer-Konzern gerichtlich gegen Süllhöfer gefordetes Verwertungverbot wegen anonym zugesandten Urkunden wurde durch rechtskräftiges Urteil LG Düsseldorf Az. 12 O 15/95 vom 22.02.1995 u.a. wie nachfolgend entschieden:

„…dieser illegale Einbruch eines Dritten in die Geheimnisse eines Wirtschaftunternehmens steht einer Veröffentlichung der Information durch den Antragsgegner nicht entgegen.“

Süllhöfer besitzt mehr als 200 Patenturkunden, die zum Teil vom Staat anerkannte volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen beinhalten. Als einzigem Düsseldorfer wurde ihm von der Akademie des Deutschen-Instituts für Erfindungswesen die Rudolf Diesel Medaille, die höchste Erfinderauszeichnung der BRD verliehen. Durch den motivierenden Anschub seiner Erfindung wurden tausende neue Arbeitsplätze geschaffen

Er befindet sich seit 46 Jahren wegen der vom Bayer-Konzern herbeigeführten Patentverletzungs-Straftaten, in zivil- und strafrechtlichen Auseinandersetzungen, die sämtlich patentrechtlichen Ursprungs sind.

In dem weltweit längsten 46-jährigen Patentstreit (Süllhöfer. /. Bayer) ist noch eine Klage anhängig, in der das Gericht den Streitwert von 500 Millionen Euro festlegte.

In jüngster Zeit, zuletzt am 21.03.2013 an Süllhöfer anonym zugesandte vom Bayer-Konzern stammende und vom Bayer-Justitiar Joachim Strauss handschriftlich an den Leiter der Rechtsabteilung Dir. Dr. Charbonnier vertraulich verfasste Urkunden belegen, dass Strauss der Duzfreund und Nachbar des Richters Steinacker war, durch die handschriftlichen nachfolgenden Änderungen und aufgeklebte Einfügungen vor der Urteilsverkündung Az. 4 O 320/79 vom 09.09.1986, von drei Richtern unterschriebene eine für Süllhöfer verheerende 108/9 seitige „elektronisch gespeicherte“ Urteilsschrift, mitgewirkt hat.

Der Stab der Süllo GmbH, die Coordination gegen BAYER-Gefahren, Journalisten, mehrere Experten und Süllhöfer selbst, haben erst jetzt den 100%igen handschriftlichen Vergleich wahrnehmen können.

Weiter belegen die handschriftlich von Strauss mit Datum 14.07 und 30.07 vertraulich an Charbonnier gerichtete Schreiben, dass Strauss in Brüssel einen Kommissionsbeamten R. aufgesucht hat, um ihn im Vorlageverfahren wegen der Anwendung des Artikels 85 EWG in seiner bisherigen Stellungsnahme zu Gunsten Süllhöfers, im Sinne von Bayer zu beeinflussen, um das von Bayer verlorene 1984-iger OLG-Teilurteil zu korrigieren.

Im Schreiben vom 14.07 heißt es u.a.: „Bespr. mit R. in Brüssel. Ich habe R. bei der Kommission (6 D Wettbewerb) aufgesucht und ihn anschließend zum Essen eingeladen. Ich habe ihm insbesondere die kartellrechtlichen Hintergründe der Vorlagefrage intensiv erklärt und sein wissenschaftliches Interesse geweckt.“ (…) „der Fall auch akademisch so interessant ist, dass man ihn durchaus mit einem Juristenfreund auf einer Wanderung diskutieren kann. R. hat mir auch bestätigt, dass der EuGH in der Regel den Anträgen des Generalanwaltes folgt, weswegen es wichtig ist, Johannes zu briefen.“ Johannes ist der Nachname des Generalanwalts.

Im Schreiben vom 30.07 heißt es u. a.: „Der konservativen kartellrechtlichen Fehlvorstellungen verhaftete OLG Senat ist für mich kein Maßstab und meine Gespräche im Brüssel haben mich in meiner festen Überzeugung bestätigt, dass wir das krasse Fehlurteil des OLG über den BGH/EuGH korrigieren können.“

Diese Korrektur ist in der „elektronisch gespeicherten“ Urteilschrift, eine mit anderer Schrift versehene Einfügung, Seite 107, erfolgt. Erst jetzt konnte der bisher geheimgehaltene Name R. ermittelt werden. Es handelt sich um den Dir. der Europäischen Kommission G. Rocca.

Zur Entlastung und Beendigung der Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetruges hat Strauss der Staatsanwaltschaft bereits am 12.09.1986 unmittelbar vor der anstehenden Anklageerhebung eilfertig die „elektronisch gespeicherte“ Urteilschrift übergeben. Die gefälschte „elektronisch gespeicherte“ Urteilschrift hat er auch an den Meineider Raanani nach Israel übersandt.

Süllhöfer selbst erhielt erst am 24.09.1986 eine von den Richtern nicht unterschriebene festkörperliche Abschrift des Urteils. Dieses weicht in erheblicher Form von der „vermeintlichen elektronisch gespeicherten Schlussurteilschrift“ ab.

Gravierende eindeutige Merkmale weisen auf eine zur fragwürdigen „elektronisch gespeicherte“ Urteilsschrift, mit der fehlenden Seite 81 führende Eigenformulierung des Bayer-Justitiar R.A. Strauss hin.

1). 389 handschriftlich „elektronisch gespeicherte“ Korrekturen, zum Teil durch den Bayer-Justitiar Joachim Strauss

2). Drei unterschiedliche „elektronisch gespeicherte“ Schreibmaschinen-Schrifttypen

3). Fülllücken / Leerseiten „elektronisch gespeicherten“ Änderung der laufenden Seitennummern

4). Das handschriftlich ergänzte Wort Einfügung in der aufgeklebten Seite 93, mit einer anderen Schreibmaschinen-Schrift versehene „elektronisch gespeicherte Urteilschrift“, ist nicht vergleichbar mit der Handschrift der nachfolgend erwähnten Richter.

5). Unterschriften der gefälschten „elektronisch gespeicherten“ Urteilschrift der Richter der 4. Zivilkammer, des seinerzeitigen Vorsitzenden Gisberg Steinacker, des Beisitzenden Rütz (beide pensioniert) und des Berichterstatters Dr. Peter Meier-Beck, der heute Professor und Senatspräsident des 10. Senats beim BGH ist.

Auf den Seiten 41 bis 49 der „elektronisch gespeichertem“ Urteilschrift wurden Süllhöfers Patentansprüche, aus der vom Staat dem Erfinder verliehene Patenturkunde „bereinigt“. Auf Seite 49 heisst es wörtlich:

„Entsprechend bereinigt lässt sich der Vorrichtungsanspruch in folgenden Merkmalskombinationen auflösen.“

Das Gericht veränderte gravierend und bewusst zu Gunsten des Bayer-Konzerns die für Süllhöfer vom Staat patentierten Vorrichtungsansprüche und stellte zwei Bundespatentgerichtsurteile, ein BGH-Urteil sowie zwei weitere Teilurteile, erstens das am 11.11.1982 vom LG Düsseldorf Az. 4 O 320/79 und zweitens das OLG-Urteil von 1984 auf den Kopf. In diesen Urteilen stellten die Gerichte fest, dass der Bayer-Konzern vor dem Prioritätstag der Süllhöfers-Gebrauchsmuster und Patentanmeldung, keine Maschine besaß, die weder offenkundig noch privat vorbenutzt wurde.

Trotz dieser gerichtlichen Feststellungen haben die vorgenannten Richter der Bayer AG sowie der Bayer-Tochter Hennecke GmbH durch Urteil des LG Düsseldorf von 09.09.1986 Az. 4 O 320/79 ein privates Vorbenutzungsrecht zugesprochen.

Das von den genannten Richtern „abgesegnete verfälschte elektronisch gespeicherte Urteil“ ist ein Affront für die in jedem Fall vorausgesetzte Glaubwürdigkeit einer unabhängigen Justiz, die immer im Namen des Volkes entscheiden muss.

Der Bayer-Konzern hat somit unberechtigt Milliardengewinne erzielt, Bilanzen verfälscht, ihre Aktionäre getäuscht und den Rechtsanspruch des Erfinders aberkannt. Süllhöfer hat durch kriminelle Tricks des Bayer-Konzerns nie einen Cent Lizenzgebühr erhalten, und wurde somit in den Ruin getrieben.

Nachfolgend für die Medien eine verblüffende Wahrnehmung:

Am Nachmittag nach der Urteilsverkündung des LG Düsseldorf vom 09.09.1986 Az. 4 O 320/79 erhielt Süllhöfers Prozessbevollmächtigter P.A. Geiersbach einen anonymen Anruf aus der Rechtsabteilung mit nachfolgendem Wortlaut:

„Herr Strauss hat sich gegenüber seinen Kollegen in der Rechtsabteilung der Bayer AG damit gerühmt, wie überragend er in diesem Patentstreit agiert habe und legte das von den Richtern unterschriebene Urteil vor. Dies könnte ihm die Firma Bayer nie wieder gutmachen. Wissen sie überhaupt, dass der Vorsitzende der 4. Kammer, Steinacker, der Süllhöfer verurteilt hat, ein unmittelbarer Nachbar und Duzfreund des Bayer-Justitiars Strauss ist? Diese Herren haben auch einmal im Monat einen Juristentreff in einer Gaststätte in Leverkusen. Im Garten dieser Herren fanden des Öfteren Gespräche statt, wie auch in der Zeit der Zeugeneinvernahme vor der 4. Kammer im Jahre 1986.“

Dieser anonyme Anruf hat sich durch eine durchgeführte Recherche bewahrheitet: Das Hintergelände beider Häuser, einmal das Haus Strauss, Hermann Milde Str. 7a in Leverkusen-Opladen, in dem er neben seiner Tätigkeit bei Bayer auch ein Anwaltsbüro unterhielt, und zum anderen das Elternhaus des Richters Steinacker, Hermann-Löns Str. 12 in Leverkusen-Opladen und die dazugehörigen Grundstücke waren im Hintergelände, wie der Kläger Süllhöfer mit seinem PA Geiersbach seinerzeit recherchierte, nur durch einen Jägerzaun von 70cm Höhe voneinander getrennt.

Wenn Richter und die Staatsanwaltschaft die vorgelegten Beweise des offensichtlichen Betruges und das mehrfache Beweisanbieten des Klägers Süllhöfer nicht zur Kenntnis nehmen und sich trotz der falschen Beurteilung des Urteils 4 O 320/79 des LG D,dorf von 09.09.1986 auf die Rechtskraft berufen, dann muss der Frage nachgegangen werden, welchen Einfluss der Bayer-Justitiar R.A. Strauss unter dem Deckmantel des Bayer-Konzern, dem größten Arbeitsgeber in NRW, auf die Urteile hatte, die zu Gunsten der Bayer AG gegen den Kläger, die unter der Mitwirkung des damaligen Nachbarn von Strauss, Richter Steinacker, ergangen sind.

Die Medien haben dieser falschen Beurteilung widersprochen. Von der Kapitalmacht überzeugt, rechnet Bayer lt. Stern-Bericht vom 23.02.1989 „mit einer biologischen Lösung der Prozesse.“ Das will der 87-jährige Erfinder mit Hilfe der Medien verhindern.

Hat der vom Gewissen geplagte Sinneswandel der Richter Steinacker, Rütz u. a. das richterliche Rechtsempfinden beeinflusst?

Durch rechtskräftiges Urteil des O L G D,dorf vom 21.03.2002 Az. 2 U 1/01 / 4 O 349/99 hat der zweite Zivilsenat unter der Mitwirkung des vorsitzenden Richters Steinacker, die Richter Rütz und Dr. Becker, die von Bayer an Süllhöfer verletzte Erfinderpersönlichkeitsehre wiederhergestellt und der Bayer AG unter Strafandrohung nachfolgendes untersagt:

a) „Es trifft nicht zu, dass Süllhöfer die Maschine zur kontinuierlichen Herstellung von Polyuerithan-Hartschaumplatten erfunden hat.

Und oder

b) Tatsächlich besaß die (heutige Bayer-Tochtergesellschaft) Hennecke GmbH schon lange vor Süllhöfer diese Erfindung und entwickelte zusammen mit Bayer diese Technik für die praktische Anwendung bei Bayer-Kunden.“

Die in Ziffer a) und b) behauptete Vorbenutzung enthält entgegen der Ansicht des Landsgerichts unwahre Tatsachenbehauptungen.

Die zu a) und b) bereits aus den vorstehend dargelegten Gründen unwahr sind, braucht im vorliegenden Fall nicht geklärt zu werden, ob das LG D,dorf im damaligen Verfahren zu Recht zu dem Ergebnis gelangt ist, dem Konzern stehe ein privates Vorbenutzungsrecht zu.

Das rechtskräftige O L G – Urteil vom 24.04.1990 Az. U (Kart) 7/90 / 4 O 320/79 hat schon deshalb nicht jeden Anlass für den Bayer-Konzern beseitigt, sich auf ein privates Vorbenutzungsrecht zu berufen, weil dort das Bestehen eines solchen Rechts dahingestellt bleibt und damit nicht anerkannt wurde. Bayer hält im Übrigen auch im vorliegenden Rechtsstreit an ihrer unzutreffenden Auffassung fest, dass LG D`dorf habe zu ihren Gunsten das Bestehen eines privaten Vorbenutzungsrechts rechtskräftig festgestellt.

Auf Grund dieses Urteils veranlasste Süllhöfer die ruhende Auskunft und Zahlungsklage in Sachen Süllhöfer / Bayer AG aus dem Jahre 1973 vor der 4. Zivilkammer des LG D,dorf Az. 4 O 139/73 erneut zu verhandeln. Die Gerichte haben sich von 1991 bis 2007 durch falsche Beschlüsse, in denen auch Richter Steinacker und Pütz mitgewirkt haben, geweigert, einen neuen Verhandlungstermin anzuberaumen.

Das OLG D`dorf hat in anderer Besetzung im Beschluss vom 02.11.2007 Az. 1-10 W 176/07 / 4 O 139/73 zweimal die vorgenannten Beschlüsse als begangenes Unrecht bezeichnet. Nach 16-jähriger Verhandlungsterminverweigerung wurde der Prozess mit dem blamablen 1973er Az., unter dem Az. 4 b O 281/2007 vom LG D`dorf weiter geführt, dass durch Beschluss von 03.03.2008 einen Streitwert von 500 Mio. € festlegte, Prozesskostenhilfe ablehnte und Süllhöfer 3,2 Mio. € Gerichtskosten auferlegte, um die Klage des inzwischen mittellosen Erfinders, sogar durch Zwangsmaßnahmen (Haftbefehl) abzuwürgen.

Die neuesten anonymen bei Süllhöfer aufgetauchten Urkunden, deren Inhalt oben in dieser Medienmitteilung ausführlich beschrieben wird, müsste den Verantwortlichen durch den erlittenen Imageverlust des Bayer-Konzerns die Schamesröte ins Gesicht treiben.

Alle in dieser Medieninformation unter Beweis gestellten Anschuldigungen der namentlich benannten Personen sind durch Urkunden-Dokumente, die aus der Rechtsabteilung des Bayer-Konzerns stammen, zu jeder Zeit bei Süllhöfer einsehbar.

Süllhöfer hat jegliches Vertrauen in den Rechtsstaat BRD wegen Amtmissbrauch und Rechtsbeugung gegenüber der Justitz verloren und will nun mit Hilfe der Medien Klarheit schaffen.
Düsseldorf, Juli 2013