Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 18. August 2015 die Berufung der Coordination gegen BAYER-Gefahren auf Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag der Uni Köln mit BAYER zurückgewiesen. Bitte lesen Sie hierzu:
=> Stellungnahme der CBG: „Informationsfreiheits-Gesetz erweitern“
=> SPIEGEL: Uni Köln und Bayer dürfen Vertrag geheim halten
=> Überraschung: Kooperation von Uni und BAYER beendet
=> NRW blickt durch: „Bayer-Urteil schreit nach Transparenzgesetz“
=> Ankündigung der CBG zum Prozess
=> Urteil des OVG: Kritik der Piraten an Landesregierung