Der Fall Groebl
Mechthild Groebl erlitt durch die Einnahme von Lipobay eine lebensbedrohliche Rhabdomyolyse. Nach wochenlangem Aufenthalt auf der Intensivstation überlebte sie nur Dank glücklicher Umstände.
Der BAYER-Konzern wies jede Verantwortung von sich. Zwar wurde ein geringes Schmerzensgeld angeboten, dies wäre jedoch mit einem „Maulkorb“ verbunden gewesen: weder Frau Groebl noch ihre Angehörigen hätten sich zu dem Fall weiter äußern dürfen. Die Groebls lehnten ab.
Obwohl firmeninterne Papiere belegen, dass dem Unternehmen die Gefahren des Präparats schon vor der Markteinführung bekannt waren, wurde eine Strafanzeige der Groebls abgewiesen. Der Fall steht somit exemplarisch für den Umgang mit Pharma-Opfern und den Einfluss der Industrie auf Politik, Justiz und Behörden.
=> Das ungesühnte Verbrechen? Zeugenbericht eines Angehörigen
=> Artikel “BAYER speist Lipobay-Opfer ab
=> Die Ablehnung der Strafanzeige im Wortlaut
=> Artikel: Das LIPOBAY-Desaster
=> Risiken waren BAYER bekannt: Artikel New York Times, weitere Infos, die Klage einer ehemaligen BAYER-Angestellten mit der vollständigen Klageschrift