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[Groebl] 150 Jahre BAYER – von Zyklon B zu Lipobay

CBG Redaktion

Don´t worry, we care „For Whom the Bell Tolls” kennzeichnet die Unternehmenspolitik des Konzerns mit dem Slogan „HEALTH CARE”, der in diesem Jahr eine weltweite Geburtstagsfeier plant – ein „Kulturereignis“.
Die Fakten, die Lügen, die Opfer weisen jedoch auf eine Tragödie hin, die nicht geboren wurde aus dem Geiste der Musik, sondern aus dem Profitstreben des Konzerns. Das Lipobay- Desaster verwandelte den Slogan „BAYER HEALTH CARE“ für die Opfer in „BAYER DEATH CARE“.

Lipobay – das ungesühnte Verbrechen?

Ein Zeugenbericht zum Fall Lipobay von Adolf Groebl, ergänzt durch die Recherche der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Politik, Staatsanwaltschaft, Medien. Die Diagnosen, die Lügen, die Opfer.

Einer der weltweit größten Pharmaskandale dringt im Jahr 2001 an die Öffentlichkeit (siehe ZDF, FRONTAL 21 vom 21. August 2001). Der damalige Ministerpräsident von NRW, Herr Clement, stellt sich in den Medien augenblicklich und offensiv vor den BAYER-Konzern. Die Gefährdung von Arbeitsplätzen, seine Konzernbindung und der Aktienkurs stehen auf seiner Werteskala über den tödlichen Nebenwirkungen von Lipobay.

Es gibt keinen Zweifel. Der Konzern hat die Risiken des neuen Cholesterin-Senkers seit Jahren verheimlicht, verharmlost, die Meinungsbildner und Ärzte gekauft. Für BAYER steht der Profit an erster Stelle. Als Folge dieser skrupellosen Unternehmenspolitik werden weltweit mehr als hundert Todesfälle registriert, hinzu eine große Anzahl Menschen, die durch Lipobay schwere und bleibende gesundheitliche Schäden erlitten haben. Aber es geht um einen Milliarden-Umsatz. Dafür nimmt der Konzern jedes Risiko in Kauf und leugnet es.

New York Times vom 22.2.2003

„Newly disclosed company documents indicate that some senior executives at Bayer were aware that their anticholesterol drug hat serious problems long before the company pulled it from the market.“

Zu dieser Meldung der New York Times gesellt sich ein Untersuchungsbericht des US-Kongresses nach einem Störfall im BAYER-Werk Institute (USA) im Jahr 2008, bei dem zwei Arbeiter ihr Leben verloren:
Zitat: „BAYER beteiligte sich an einer Geheimhaltungskampagne. Die Firma hat den Sicherheitskräften entscheidende Informationen vorenthalten, hat den Ermittlungsbehörden nur eingeschränkten Zugang zu Informationen gewährt, hat die Arbeit von Medien und Bürgerinitiativen unterminiert und hat die Öffentlichkeit unrichtig und irreführend informiert“.

Die Staatsanwaltschaft Köln und die Macht des Konzerns
Aus dem Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der BAYER AG, BAYER VITAL GmbH u.a. wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Aktenzeichen 23 Js 1/07 vom 18.1.2007.

Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft Köln (Staatsanwältin
Drossé) gehen über 12 Seiten. Sie entsprechen in weiten Teilen der Verteidigungslinie von BAYER und erwecken den Eindruck, einem von BAYER und der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer vorgegebenen Text zu folgen. Ein detaillierter Bezug zur Anzeige des Klägers fehlt. Die Staatsanwaltschaft unterstellt ein schuldhaftes Verhalten der Geschädigten mit Hinweis auf die Dosierung und die bestimmungsgemäße Verwendung des Medikaments.

Zitat: „Diese strafrechtliche Verantwortlichkeit setzt allerdings voraus, dass das in Rede stehende Konsumgut so beschaffen ist, dass seine bestimmungsgemäße Verwendung für den Verbraucher – entgegen dessen berechtigten Erwartungen – die Gefahr des Eintritts gesundheitlicher Schäden begründet. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall jedoch gerade nicht erfüllt.“

Zitat: „Eine Verletzung der dem pharmazeutischen Hersteller und Unternehmer obliegenden Sorgfaltspflicht ist somit weder im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Cerivastatin-haltigen Arzneimitteln noch im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Entscheidung, die Vermarktung von Cerivastatin abzubrechen, ersichtlich. Hinreichender Tatverdacht besteht somit auch nicht in Bezug auf den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Tötung zum Nachteil einzelner Arzneimittelanwender.“

Bemerkung: Eine fahrlässige Tötung zum Vorteil einzelner Arzneimittelanwender konnte das Gericht demzufolge ebenfalls verneinen.

Die Benachrichtigung über die Einstellung der Ermittlungen gemäß §170 Abs.2 STPO richtet sich an den Kläger, Dipl.-Kfm. Adolf Groebl. Seine Frau hatte nur knapp überlebt – trotz „bestimmungsgemäßer Verwendung“ und „entgegen ihren berechtigten Erwartungen“ (die Dosierung von Lipobay betrug eingangs 0,1 dann 0,2).

Das BAYER-Kreuz leuchtet über der Staatsanwaltschaft. Der Kläger schreibt im August 2010 nochmals an die Staatsanwältin Drossé. Er weist erneut auf die Fakten hin, auch auf die gegenteilige Entscheidung eines spanischen Gerichts zu Gunsten des Klägers. Seine Frage ist: Hält es die deutsche Rechtsprechung mit den Konzernen? Die Antwort der Staatsanwaltschaft vom 19.8.2010 ist unterzeichnet von Staatsanwalt Flöck: „Auf Ihre oben genannte E-Mail hin muss ich Ihnen mitteilen, dass die darin enthaltenen Angaben zu einer Wiederaufnahme der Ermittlungen keinen Anlass geben.“

Die Fakten

Ärztliches Attest der Gemeinschaftspraxis Dr. med. V. Warm, Dr.med. B. Helmreich vom 27.3.2003:

„Frau Groebl wurde am 24.7.1998 Lipobay verordnet. Am 27.12. 1998 erfolgte die stationäre Aufnahme im Kreiskrankenhaus Freising wegen eines Crush-Syndroms mit Nierenversagen. Es folgte am 30.12.98 die Verlegung auf die Intensivstation des KH München-Schwabing. Entwicklung eines schwersten Krankheitsbildes mit Rhabdomyolyse. Entwicklung einer Crushniere, Entwicklung eines Cappilary-Leak-Syndroms. Epiduralblutung und Tachyarrhytmia absoluta bei Vorhofflimmern. Anstieg der CPK bis 10 000 Einheiten. Am 1.2.99 Verlegung in die Klink Wartenberg für ein Anschlussheilverfahren. Die Rekonvaleszenz zog sich bis Mitte Juni 1999 hin… Von April bis Juli 99 verstärkter Haarausfall……Es besteht jetzt immer noch eine Herabsetzung der Muskelkraft an Unterarmen und Unterschenkeln. Sie benötigt deshalb ständig Unterstützung durch ihren Ehemann. An Armen und Beinen haben sich längs verlaufende Narben gebildet, die durch die massive Ödembildung im Rahmen des Cappilary-Leak-Syndroms entstanden sind.“

Aus dem Verlegungsbericht des Krankenhauses Freising vom 30.12.1998 an Dr. Hartmann, Intensivstation des Krankenhauses München Schwabing

Diagnosen: „Myositis unklarer Genese ….Z.n. hämorrhag. Cystitis.
Die Aufnahme der Patientin erfolgte am 27.12. wg. unklaren abdominellen Schmerzen….. Im Verlauf klagte die Patientin über zunehmende Muskelschmerzen, es kam zu einer zunehmenden lividen Verfärbung der Haut sowie einem generalisierten Ödem… Steigende CK auf aktuell 3600U/l“ Vormedikation: Lipobay O-O-1 .

Aus dem Bericht des Krankenhauses München Schwabing vom 1.2.1998 und dito der Klinik Wartenberg vom 9.3.1999.

Rhabdomyolyse, Cruhniere und Cappilary-leak-Syndrom nach CSE-Hemmer-Einnahme.

Epiduralblutung Th 11/12 bis S2 mit vollständig zurückgebildeter Paraparese beider Beine. Z.n.

Tachyarrhytmia absoluta bei Vorhofflimmern.
V.a. Glaskörperabhebung links.

Die Aufenthaltsdauer der Patientin:

Krankenhaus Freising 27.12.1998 bis 30.12.1998
Krankenhaus München-Schwabing 30.12.1998 bis 01.02.1999
Klinik Wartenberg 01.02.1999 bis 22.02.1999

Der Ehemann ist als Folge der Ereignisse ebenfalls ein Opfer von Lipobay. Auf der Intensivstation des Krankenhauses München Schwabing verfolgt er über Wochen, auch in der Silvesternacht 1998/99, die Kurven und das Zahlenbild auf dem Monitor über dem Bett seiner Frau. Er erhält die Diagnosen der Ärzte: Auflösung der Muskelzellen, Nierenversagen, Eiweißverlust….zu rechnen ist mit einem Koma. An 60 Tagen und Nächten sitzt er am Bett seiner Frau. Am 2.1.1999 empfängt er den Anruf des Hausarztes nach dessen Rücksprache mit den behandelnden Ärzten des Krankenhauses München Schwabing: „Es steht auf Spitz und Knopf“ .

Ab 4. Januar gibt es dort keinen Zweifel mehr: Verantwortlich ist Lipobay. Ein behandelnder Arzt telefoniert mit BAYER – dort wird abgeblockt, die Vernebelung beginnt. Ärzte und Schwestern des Krankenhauses München Schwabing retten das Leben der Patientin. Es bleiben Schäden – innerlich, äußerlich.

Der Vorstandsvorsitzende und heutige Aufsichtsratschef des BAYER Konzerns, Herr Wenning, lügt, als er in den Medien allen Geschädigten eine angemessene Entschädigung verspricht. Die international renommierte Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer erhält den Auftrag, die Ansprüche der Opfer abzuweisen. In Amerika zahlt der Konzern in den folgenden Jahren mehr als 1,2 Milliarden Dollar für Vergleiche um ein Schuldanerkenntnis zu vermeiden. In Deutschland hat der Konzern die Gerichte auf seiner Seite.

Freshfields Bruckhaus Deringer – Lügen und Arroganz

Brief der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer vom 12. Oktober 2005 an den Ehemann des Opfers.

„…dass der lebensbedrohende Krankheitsverlauf Ihrer Ehefrau, nicht wie von Ihnen angenommen, auf das Medikament Lipobay zurückgeführt werden kann.“

„…sind die angeführten Erscheinungen nicht als Nebenwirkungen von Lipobay bekannt und lassen sich auch durch die Wirkungsweise von Lipobay nicht erklären.“

„…allenfalls die bei Ihrer Frau aufgetretene und in wenigen Tagen ausgeheilte Muskelerkrankung (Rhabdomyolyse) auf die Einnahme von Lipobay zurückzuführen sein könne.“

„…nicht einmal mit Sicherheit feststeht, dass die Rhabdomyolyse durch die Einnahme von Lipobay ausgelöst worden ist. Dennoch führt BAYER auf der Basis eines für Ihre Frau günstigeren Wahrscheinlichkeitsmaßstabes Vergleichsgespräche mit Ihnen“.

(FERENC MOLNÁR: Wenn die Stunde der Wahrheit kommt, gibt es nur eines: lügen, lügen, lügen.)

In Deutschland macht sich Anwalt Dietmar Knopp von Freshfields Bruckhaus Deringer auf seine Rundreise zu den Opfern, um deren berechtigte Forderungen zurückzuweisen.

Besuch des Anwalts Dietmar Knopp bei den Eheleuten Groebl am 15.9.2005

Herr Knopp stellt vage eine Entschädigung von 2.000 bis 3.000 Euro in Aussicht und verlangt Vertraulichkeit. Die Eheleute Groebl nennen die Ausführungen des Anwalts eine Beleidigung und lehnen das „Almosen“ des Konzerns ab – allein die ihnen bis dahin direkt entstandenen Kosten sind höher. Adolf Groebl fährt den Anwalt von Freshfields Bruckhaus Deringer an diesem 15.9.2005 mit seinem eigenen Auto zum Franz Josef Strauss Flughafen und wünscht ihm einen guten Rückflug.

Am 11. Mai 2006 sendet die Kanzlei eine schriftliche Vergleichsvereinbarung. In dieser bietet der Konzern jetzt eine Entschädigung von fünftausend Euro an. Vorausgesetzt wird jedoch eine strenge Sprachregelung und Schweigepflicht. Der Vertrag enthält ferner die Ankündigung einer Vertragsstrafe.

Zitat: „Frau Groebl trägt dafür Sorge und steht dafür ein, dass das nach Maßgabe der Ziffer 5.1 vereinbarte Stillschweigen in gleicher Weise von Personen aus ihrem persönlichen Umfeld, insbesondere von ihrem Ehemann Adolf Groebl und von den sie behandelnden Ärzten gewahrt wird…Über evtl. Anfragen von Medienvertretern werden Frau Groebl oder die in Ziffer 5.2 genannten Personen die BAYER VITAL GmbH oder Herrn Rechtsanwalt Dietmar Knopp, Frankfurt am Main, sofort informieren….“

Die Eheleute weisen auch dieses Entschädigungsangebot zurück. Sie verweigern einen Maulkorb. Die Folge ist, dass der Konzern keinerlei Entschädigung zahlt.

Der Spiegel und die Abhängigkeit der Medien

„Das Schweigegeld“ in Spiegel Nr. 17 vom April 2007

Die Journalistin Barbara Hardinghaus denkt an die große „Story“. Unter der Rubrik Gesellschaft hatte sie bisher kleine Geschichten geschrieben, weit entfernt von investigativem Journalismus. Die Eheleute glauben noch an das „alte“ Image des SPIEGEL. Aber – so etwa Tina Mendelsohn in Kulturzeit – „Der Spiegel bringt Histörchen, nicht das was ist“.

Die Journalistin besucht viermal die Eheleute, erhält sämtliche Dokumente wie Arztbrief, Krankenhausberichte, Protokoll des Krankheitsverlaufs, selbst Auszüge aus dem Tagebuch des Ehemanns. Und sie sieht bei den Eheleuten auch die Bandaufnahme der Sendung von FRONTAL 21 vom 21 August 2001.

Im Gespräch mit den Hausjuristen von BAYER und Anwalt Knopp von Freshfields Bruckhaus Deringer in der Konzernzentrale lässt sie sich überzeugen, dass die Opfer des Konzerns nur den großen Reibach machen wollen. Noch vor der Hauptversammlung von BAYER erscheint ihr sechsseitiger Artikel. Er erinnert an den Ausspruch des langjährigen Herausgebers der New York Times, John Swainton:

„Wir sind Werkzeuge und Hörige der Finanzgewaltigen hinter den Kulissen. Wir sind die Marionetten, die hüpfen und tanzen, wenn sie am Draht ziehen. Unser Können, unsere Fähigkeiten und selbst unser Leben gehören diesen Männern. Wir sind nichts als intellektuelle Prostituierte“. Der Artikel des SPIEGEL aber hat das intellektuelle Niveau einer Boulevard-Zeitung.

Zitat: „Ein Rentnerehepaar aus Bayern gehört zu den seltsamsten Klägern – es will keine Abfindung…“ Das Ehepaar findet sich nicht seltsam – es hat einen Maulkorb abgelehnt.

Das Urteil: Un juicio inédito a un laboratorio extranjero.

Schon im Februar 2010 wirft der Gerichtshof von Comellà de Llobregat, einem Vorort von Barcelona, dem BAYER-Konzern schuldhaftes Verhalten vor und verurteilt ihn zu einer Strafzahlung von 145.000 Euro an den Kläger Cayo Yánez, der nach der Einnahme von Liposterol ein Nierenversagen erlitten hat.

In Argentinien zieht sich das Verfahren gegen BAYER über neun Jahre hin. Der Kläger, Flavio Rein, hat nach der Einnahme des Cholesterin-Senkers, vergleichbar mit dem hier beschriebenen deutschen Opfer, schwere Muskelschädigungen (Rhabdomyolyse), Sehstörungen und Nierenschäden erlitten. Das Gericht spricht ihm eine Entschädigung von 968.000 Pesos (etwa 160.000 Euro) zu. Der Gerichtshof von Buenos Aires stellt eindeutig die Schuld des Konzerns fest. Die Anwältin von Flavio Rein, Patricia Venegas, Jura-Professorin an der Universität von Buenos Aires:

„Mit außergerichtlichen Vergleichen wollte BAYER bisher den kausalen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Lipobay und schweren Gesundheitsschäden leugnen. Jetzt steht es schwarz auf weiß fest.”

Für deutsche Gerichte steht das nicht fest. Das BAYER-Kreuz blendet die Staatsanwaltschaft Köln. Konzerne wie BAYER machen Politik, diktieren Gesetze, sprechen Recht, beherrschen die Medien.

Die Millionensummen, die BAYER weltweit für den Lobbyismus ausgibt – davon im Jahr 2012 in den USA mehr als 260.000 Euro für den Wahlkampf der Republikaner (honi soit qui mal y pese) – hätten sicherlich ausgereicht, die Opfer von Lipobay in Deutschland angemessen zu entschädigen, zählt man noch die Honorare für die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Derringer hinzu – unter anderem für die Lipobay-Tournee ihres Herrn Dietmar Knopp.

Epilog

Die Fahne des Konzerns weht nicht auf Halbmast. Wie viele Tote rechtfertigt die Gewinnmaximierung? Müssen in unserem, von Politikern so oft gepriesenen, Wertesystem die Nebenwirkungen von Gewissenlosigkeit und Gier als Collateral-Schäden hingenommen werden? Darf der Aktienkurs das Maß aller Dinge sein?