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[EU Beschwerde] TDI Dormagen

CBG Redaktion

Presse Information vom 12. Juni 2012

Staatliche Förderung durch KfW-Kredit:

EU-Beschwerde gegen Subvention für Dormagener TDI-Anlage

Die BUND-Regionalgruppe Düsseldorf sowie die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) haben bei der EU-Kommission eine Beschwerde wegen öffentlicher Subventionen für die umstrittene TDI-Anlage in Dormagen eingereicht. Beide Gruppen hatten bereits im Genehmigungsverfahren Einwendungen eingereicht und ihre Kritik im Erörterungstermin dargelegt.

Die Firma BAYER erhält für den Bau der Produktionsanlage von der staatlichen KfW-Bank einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von 150 Mio Euro. Begründet wird dies mit angeblichen Einsparungen von Energie und Einsatzstoffen. Eine solche Einsparung ist für BUND und CBG jedoch nach Prüfung der Antragsunterlagen nicht nachvollziehbar, da sich das Unternehmen geweigert hat, konkrete Aussagen zum absoluten Energieverbrauch zu machen.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Gegen den Bau der TDI-Anlage gibt es große Bedenken. Wir kritisieren insbesondere den hohen Ressourcen-Einsatz, das Fehlen von worst case-Szenarien sowie die Verwendung hochgefährlicher Zwischenprodukte wie Phosgen. Wir können daher nicht nachvollziehen, warum das Projekt nun noch mit einem zinsgünstigen staatlichen Kredit gefördert werden soll.“ Die KfW-Bank hatte trotz Nachfrage nicht dargelegt, worauf sich die Entscheidung gründet, das Projekt zu fördern. In der begünstigten Kreditvergabe sehen die Umweltverbände eine Bevorzugung der Firma BAYER gegenüber anderen Unternehmen, weswegen sich die Beschwerde an die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommision richtet.

In der Dormagener TDI-Produktion sollen als Zwischenprodukt jährlich rund 360.000 Tonnen Phosgen eingesetzt werden. Die Chemikalie wurde im 1. Weltkrieg als Kampfgas verwendet. Die Anlage soll in einem Abstand von weniger als 300m zur nächsten Werksgrenze errichtet werden, obwohl die Kommission für Anlagensicherheit für den Einsatz von Phosgen einen Abstand von 1.500m zu bewohnten Gebieten festgelegt hat. Gegen die Genehmigung des Antrags von BAYER hatten die Umweltverbände BUND, Nabu und CBG sowie die Grünen und rund 60 Einzelpersonen Einwendungen eingereicht.

weitere Informationen:
=> Die Beschwerde im Wortlaut
=> Die Einwendungen von CBG und BUND