11. Oktober 2012
Bisphenol A
Frankreich beschließt Verbot in Lebensmittel-Verpackungen
In Frankreich wird eine langjährige Forderung von Umweltverbänden – auch der Coordination gegen BAYER-Gefahren – umgesetzt: am Dienstag hat der französische Senat eine Gesetzesvorlage verabschiedet, wonach der Einsatz der Chemikalie Bisphenol A ab 2015 in Lebensmittel-Verpackungen verboten werden soll.
Im Oktober 2011 hatte die französische Nationalversammlung für ein Verbot der Chemikalie in Lebensmittelverpackungen bereits von 2014 an gestimmt. Das Oberhaus des Parlaments verschob das Verbot nun um ein halbes Jahr. Die Nationalversammlung muss das Gesetz abschließend noch einmal behandeln.
Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass Bisphenol A (BPA) im Körper hormonaktiv wirkt. Schon geringste Dosen können das Nervensystem schädigen und zu Entwicklungs-Störungen führen. Zahlreiche Studien bringen die Chemikalie mit Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Krebs, Diabetes und Herzerkrankungen in Verbindung. Das Umweltbundesamt fordert seit Jahren, die Verwendung von Bisphenol A einzuschränken – konnte sich bislang jedoch nicht gegen die Interessen der Industrie durchsetzen. EU-weit gilt bisher lediglich ein Verbot der Chemikalie in Babyfläschchen.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert die Bundesregierung auf, entsprechende Verbote zu verhängen: „Hormonaktive Substanzen wie Bisphenol A haben in Produkten wie Trinkflaschen, Spielzeug und Konservendosen nichts verloren! Die Leugnung der Risiken durch die Hersteller darf nicht zur weiteren Gefährdung der Verbraucher führen“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination.
Jährlich werden mehr als fünf Millionen Tonnen Bisphenol A hergestellt. Der BAYER-Konzern produziert Bisphenol A in Krefeld, Antwerpen, Baytown/Texas, Map Ta Phut/Thailand und Shanghai/China und gehört neben Firmen aus den USA und Taiwan zu den größten Herstellern weltweit.