Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 18. August 2015 die Berufung der Coordination gegen BAYER-Gefahren auf Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag der Uni Köln mit BAYER zurückgewiesen. Bitte lesen Sie hierzu:
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=> SPIEGEL: Uni Köln und Bayer dürfen Vertrag geheim halten
=> Überraschung: Kooperation von Uni und BAYER beendet
=> NRW blickt durch: „Bayer-Urteil schreit nach Transparenzgesetz“
=> Ankündigung der CBG zum Prozess
=> Urteil des OVG: Kritik der Piraten an Landesregierung
=> Bundesverwaltungsgericht stärkt IFG
=> taz: Forschungsfreiheit vor Transparenz