Presse Info vom 22. Januar 2015
Bisphenol A: EU verschärft Grenzwerte
CBG fordert Verbot in verbrauchernahen Anwendungen
Der Grenzwert für die hormonaktive Chemikalie Bisphenol A (BPA) wird deutlich verschärft. Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA setzte den Wert gestern von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag auf vier Mikrogramm herunter. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert die Bundesregierung auf, BPA nun in allen verbrauchernahen Produkten zu verbieten.
Hiltrud Breyer, langjährige EU-Abgeordnete und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der CBG: „Die Entscheidung der EFSA ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt muss Deutschland in den Wettbewerb um die besten Verbraucher-Standards einsteigen und alle Risiko-Anwendungen von Bisphenol A verbieten. Langfristig können wir mit Ländern wie China nicht über den Preis konkurrieren, sondern nur über die höchsten Sicherheitsstandards!“
Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Hormonaktive Substanzen haben in Produkten des täglichen Bedarfs schlichtweg nichts verloren. Die Leugnung der Risiken durch BAYER, Dow und Co. darf nicht länger zur Schädigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern führen. Wir fordern die Hersteller auf, den Einsatz von Bisphenol A in Trinkflaschen, Kassenbons, Lebensmittelverpackungen und Konservendosen endlich zu beenden“.
Die hormonaktive Wirkung der Chemikalie ist seit Jahrzehnten bekannt. BPA kann schon in geringsten Dosen das Nervensystem schädigen und bei Säuglingen zu Entwicklungs-Störungen führen. Zahlreiche Studien bringen Bisphenol A zudem mit Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Krebs, Diabetes und Herzerkrankungen in Verbindung. Trotz der Risiken presst der BAYER-Konzern die Substanz weiter rücksichtslos in den Markt.
Seit 2011 ist in der EU die Verwendung von Bisphenol A in Babyflaschen verboten. Seit Anfang des Jahres sind in Frankreich auch Produktion und Verkauf BPA-haltiger Lebensmittelverpackungen untersagt. Ähnliche Bestrebungen gibt es in Dänemark, Schweden und in Belgien. Das deutsche Umweltbundesamt hingegen setzt sich seit Jahren vergeblich für weitergehende Verbote ein.
Erst 2008 hatte die EFSA den Grenzwert von 10 auf 50 Mikrogramm gelockert. Dabei berief sich die Behörde auf eine einzige, von der Industrie finanzierte Studie, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal publiziert war. Die Vielzahl von unabhängigen Untersuchungen, die zum größten Teil ein Gefährdungspotential fanden, waren bewusst ignoriert worden.
Jährlich werden mindestens vier Millionen Tonnen der Chemikalie hergestellt; der BAYER-Konzern gehört zu den Marktführern. BAYER produziert BPA in Krefeld, Antwerpen, Baytown/Texas, Map Ta Phut/Thailand und Shanghai/China.
Bisphenol A
EU-Behörde verschärft Grenzwert für umstrittenes Umwelthormon
Endokrin aktive Substanzen, sogenannte Umwelthormone, stehen in Verdacht, das Hormonsystem irreversibel zu schädigen. EU-Behörden ringen schon lange um strengere Regulierungen. Nun wird der Grenzwert für das umstrittene Bisphenol A verschärft.
21. Januar 2015 — Der Grenzwert für die umstrittene Chemikalie Bisphenol A (BPA) ist deutlich verschärft worden. Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA setzte den Wert des Stoffes von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag auf 4 herunter. Bisphenol A steckt in zahlreichen Lebensmittelverpackungen: In Plastikflaschen, Konserven- und Getränkedosen, aber auch in Mehrweg-Plastikgeschirr und Kochutensilien. Zudem ist es in Kassenbons aus Thermopapier und zahlreichen weiteren Alltagsgegenständen wie beispielsweise Hüllen von CDs enthalten.
Der Wert sei noch vorläufig, solange die Ergebnisse einer Langzeitstudie noch ausstünden, teilte die EFSA am Mittwoch in Parma mit. Der hormonähnliche Stoff steht im Verdacht Erkrankungen des Hormonsystems sowie des Herzkreislauf- und Nervensystems auszulösen und die Fortpflanzung zu beeinflussen. Forschern zufolge gibt es zudem Anzeichen dafür, dass Bisphenol A die Gehirnentwicklung bei Ungeborenen und Kleinkindern schädige. In Babyfläschchen ist der Stoff seit Januar 2011 EU-weit verboten. Als erstes EU-Land hat Frankreich zum 1. Januar 2015 die Chemikalie sogar in allen Lebensmittelverpackungen untersagt.
Europa erwägt, auch andere endokrin aktive Substanzen (EAS) – allgemein unter dem Begriff Umwelthormone bekannt – zu regulieren. Aufgrund der vermuteten gesundheitsschädlichen Wirkung von Umwelthormonen wird in der Europäischen Union schon seit Jahren um striktere Grenzwerte oder gar Verbote gerungen. Die chemische Industrie bestreitet die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch EAS und spricht sich gegen eine weitreichende Regulierung aus.
In der neuen Bewertung, wie gefährlich BPA ist und wie stark Menschen dem Stoff ausgesetzt sind, kamen die Experten zu dem Schluss, „dass BPA bei der derzeitigen Verbraucherexposition für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt“. Die Exposition über Ernährung oder eine Kombination verschiedener Quellen wie Ernährung, Staub, Kosmetika und Thermopapier von Kassenbons liege deutlich unterhalb der sicheren Obergrenze. Die neue Risiko-Einschätzung der EFSA ist auch eine Reaktion auf die anhaltende Debatte.
Die EFSA stellt aber auch fest, dass sich BPA „in hohen Konzentrationen“, die den Grenzwert um mehr als das Hundertfache überschreiten, „wahrscheinlich schädlich auf Leber und Nieren auswirkt“. Zugleich konstatiert die Behörde: „Auswirkungen auf die Fortpflanzungsorgane, das Stoffwechsel-, Herz-Kreislauf-, Nerven- und Immunsystem sowie auf die Entstehung von Krebserkrankungen werden derzeit nicht als wahrscheinlich erachtet, konnten aber anhand der verfügbaren Daten nicht ausgeschlossen werden.“ Sie seien daher für den neuen Grenzwert berücksichtigt worden. Die EFSA kann den Grenzwert zwar feststellen, aber nicht bindend vorschreiben. Für die Festsetzung bindender BPA-Werte in Lebensmittelverpackungen und anderen Waren ist der Gesetzgeber zuständig.