Tages-Anzeiger, 10. November 2013
14 Frauen starben nach Einnahme der Pille
Allein seit 2009 haben fünf Frauen eine tödliche Lungenembolie erlitten, nachdem sie ein hormonales Verhütungsmittel eingenommen hatten.
Céline war 16 Jahre alt, Nichtraucherin und kerngesund, als sie zum ersten Mal das Verhütungsmittel Yasmin einnahm. Vier Wochen später erlitt sie eine Lungenembolie: Die Blutgefässe ihrer Lunge wurden verstopft, das Herz hörte auf zu schlagen, das Hirn wurde schwer geschädigt. Heute ist sie gelähmt, muss 24 Stunden am Tag betreut werden.
Jetzt hat das Zürcher Bezirksgericht Célines Klage auf Schadenersatz abgewiesen, wie die «Rundschau» letzte Woche publik machte. Ihre Familie muss dem Yasmin-Hersteller Bayer 120‚000 Franken Prozessentschädigung zahlen. Célines Mutter hat das Urteil sofort ans Obergericht weitergezogen. Laut dem «SonntagsBlick» hat dieses die Berufung angenommen und zudem die unentgeltliche Prozessführung genehmigt. Die Familie zahlt vorerst also nichts für ihren Anwalt.
Frauen zwischen 17 und 49
Wie Recherchen des TA zeigen, kann es sogar noch schlimmer kommen als im Fall Céline: Zwischen 1991 und Ende Juni 2013 sind in der Schweiz mindestens 14 Frauen nach Einnahme von Antibabypillen an Lungenembolien gestorben. Sie waren laut Swissmedic zwischen 17 und 49 Jahre alt, in sieben Fällen unter 30. Bei neun Betroffenen lag mindestens ein Risikofaktor für Lungenembolien und Venenthrombosen vor – wie etwa Übergewicht, eine lange Flugreise oder erbliche Vorbelastung.
Im laufenden Jahr wurden Swissmedic zwei Todesfälle gemeldet, davor im Jahr 2009 deren drei. Fünf der insgesamt 14 tödlichen Lungenembolien ereigneten sich – wie im Fall Céline – nach Einnahme von drospirenonhaltigen Verhütungsmitteln. Die bekanntesten sind dabei die drei Bayer-Produkte Yasmin, Yasminelle und YAZ, die seit 2002 auf dem Markt sind. Sie befanden sich im September 2012 auf den Plätzen 2, 3 und 10 der bestverkauften hormonalen Verhütungsmittel in der Schweiz. Bei Bayer gehören sie zu den meistverkauften Medikamenten überhaupt. Obwohl ihr Umsatz seit 2010 laufend zurückgeht, brachten die drei Produkte dem Konzern 2012 nach wie vor über eine Milliarde Euro. Daneben gibt es mehrere Generika anderer Hersteller mit dem Wirkstoff Drospirenon. Bayer nimmt auf Anfrage des TA keine Stellung zu den fünf Todesfällen mit drospirenonhaltigen Pillen in den letzten Jahren. Sie schreibt einzig: «Für Meldungen, welche die Arzneimittelbehörde Swissmedic publiziert, verweisen wir Sie höflich an Swissmedic.» Moderne, niedrig dosierte Verhütungsmittel wie Yasmin, führt Bayer allgemeiner aus, gehörten zu den verlässlichsten und am einfachsten anzuwendenden Methoden, um eine ungeplante Schwangerschaft zu vermeiden. Auf die möglichen Nebenwirkungen werde in der Fach- und Patiententinformation «klar hingewiesen».
Laut Studien besteht bei drospirenonhaltigen Verhütungsmitteln wie Yasmin im Vergleich zu älteren Pillen der sogenannt zweiten Generation ein doppelt so hohes Thromboserisiko. Es ist etwa ähnlich hoch wie bei Pillen der dritten Generation, die die Gestagene Desogestrel oder Gestoden enthalten. Nicht alle Studien konnten das erhöhte Risiko bestätigen, wie auch Bayer betont: «Aufgrund der Bewertung aller vorliegenden wissenschaftlichen Daten ist das Nutzen-Risiko-Profil dieser Medikamente bei verschreibungsgemässer Anwendung positiv».
Neue Infoblätter für Ärzte
Swissmedic bestätigt dass viele neuere Pillen ein markant höheres Thrombose-Risiko mit sich bringen. Zwischen Juni 2009 und Juni 2013 gingen beim Schweizerischen Heilmittelinstitut rund 800 Meldungen über Nebenwirkungen von hormonalen Verhütungsmitteln ein, der Grossteil betraf die neueren Präparate. Mehr als 200 Meldungen gingen allein wegen Lungenembolien ein.
Swissmedic-Sprecher Lukas Jaggi betont, dass sich das Meldebewusstsein in den letzten Jahren deutlich verbessert habe – auch aufgrund der Medienberichte zum Thema. Dies zeige sich in einem deutlichen Anstieg der Meldefrequenz. Gerade bei leichteren Fällen würden aber nur ein Teil der unerwünschten Arzneimittelwirkungen gemeldet, und oft gingen die Meldungen erst nachträglich ein. «Die Meldungen im Zusammenhang mit drospirenonhaltigen Verhütungsmitteln ergeben aktuell keine Auffälligkeiten im Vergleich zu anderen neueren Präparaten oder solchen der dritten Generation.» Sowieso sei es nicht zulässig, aufgrund der Meldungen Vergleiche zwischen einzelnen Pillengruppen zu erstellen. «Zu diesem Zweck sind einzig epidemiologische Studien beizuziehen», sagt Jaggi. Laut Rudolf Stoller, Leiter Arzneimittelsicherheit, beobachtet Swissmedic die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema genau, um gegebenenfalls wie 2010 und 2011 die Fachinformationen anzupassen. Im August 2013 hat die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zudem neue Infoblätter zuhanden von Ärzten und Patientinnen erstellt. Sie sollen eine vertiefte Besprechung über Vorteile und Risiken einer hormonalen Verhütung fördern. Von Simone Rau.
Interview: «Das System ist zynisch»
Felix Rüegg ist der Anwalt der schwerbehinderten Céline, deren Klage gegen den Pharmakonzern Bayer abgewiesen wurde. Sie hatte nach der Einnahme der Antibabypille Yasmin eine Lungenembolie erlitten, welche sie nur knapp überlebte. Nun muss sie 120‘000 Franken Prozessentschädigung zahlen.
Sie haben das Urteil des Bezirksgerichts Zürich ans Obergericht weitergezogen. Gibt es Aussichten auf Erfolg?
Wir hoffen es. Obwohl wir gegen ein grosses Team von hervorragenden Anwälten ankämpfen, das für die Firma Bayer arbeitet.
Warum?
Unser Rechtssystem macht Menschen, die offensichtlich einen Schaden erlitten haben, unglaublich viele Probleme. Es kann doch nicht sein, dass eine Firma, die mit einem Produkt Milliardenumsätze macht, den Schaden nicht begleicht, den es bei den Konsumenten anrichtet. Das ist zynisch.
Wer kommt derzeit für die Kosten auf, die als Folgeschäden der Einnahme von Yasmin entstanden sind?
Der Steuerzahler. Schliesslich werden durch Fälle wie diesen einfach unsere Sozialwerke finanziell belastet. Nur schon für den Fall von Céline betragen die Pflegekosten auf ihre Lebensdauer ausgerechnet mehrere Millionen Franken.
Wie wollen Sie den Pharmakonzern Bayer belangen?
In der Schweiz haben wir gestützt auf das Produktehaftpflichtgesetz geklagt. Im Fall von Céline waren die Warnhinweise auf der Packungsbeilage nicht korrekt. Obwohl diese Pille doppelt so gefährlich ist wie jene der zweiten Generation, wurde sie fälschlicherweise als vergleichbar dargestellt.
In Amerika hat Bayer mit den von Yasmin geschädigten Frauen Vergleiche in Milliardenhöhe abgeschlossen. Was ist dort anders?
Dort können einerseits Sammelklagen eingereicht werden, andererseits werden die Prozesse offen geführt. Bayer musste Einblick in all ihre Bücher gewähren. Zudem wird die Faktenlage einer Jury vorgetragen. Bei uns ist das Verfahren viel intransparenter. Der Prozess findet hinter verschlossenen Türen statt.
Entschädigungen wurden in Europa bislang noch keine gezahlt. Hoffen Sie auf einen Präzedenzfall?
Unbedingt. Doch das Vorgehen von Bayer wird von der Zentrale in Deutschland aus koordiniert. Es wird mit allen Mitteln versucht, dies zu vermeiden. Es ist davon auszugehen, dass Bayer bei einer Niederlage das Urteil durch alle Instanzen ziehen wird.
Was hätte das für finanzielle Folgen für Ihre Klägerin Céline?
Sie ist ja mittellos. Wir haben die Klage überhaupt nur einreichen können, weil wir uns auf das Armenrecht berufen haben. Umgekehrt verfügt Bayer über ein Team von Spitzenanwälten und ein sehr grosses Prozessbudget. Die Klägerin wäre nicht in der Lage, den Betrag zu zahlen. Bayer müsste sie betreiben.
Werden durch Urteile mit hohen Prozessentschädigungskosten für die Kläger potenzielle zukünftige Geschädigte nicht abgeschreckt, ihr Recht einzufordern?
Es ist ganz klar eine Kostenfrage. Ja, auch das gehört zu der Strategie von Bayer, die Entschädigungszahlungen in Europa möglichst tief zu halten.
Die Pille wird weiterhin verkauft – auch in der Schweiz. Ein Risiko?
Problematisch ist vor allem, dass sie noch immer von Ärzten verschrieben wird. Das ist ein grosses Geschäft. Man müsste wie bei Zigaretten auch die Antibabypille Yasmin anschreiben, dass der Konsum dieses Medikaments tödlich sein kann. Sogar der Chef der Medikamentenzulassungsbehörde Stefan Krähenbühl würde seiner Tochter eine andere Pille empfehlen. (DerBund.ch/Newsnet)