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[Wasserschutz] Presse-Information CBG vom 01.12.20

CBG Redaktion

NRW will den Wasserschutz den Interessen von BAYER & Co. opfern

Schwarz-Gelb „verschlankt“ Landeswasser-Gesetz

Am heutigen Dienstag befasst sich der Umweltausschuss des nordrhein-westfälischen Landestages mit dem Vorhaben der Landesregierung, in Trinkwasser-Schutzgebieten den Abbau von Kies und anderen Rohstoffen zu gestatten. Es ist Teil einer ganzen Reihe von Maßnahmen zur Lockerung von Vorschriften, die CDU und FDP im Rahmen der Novellierung des Landeswasser-Gesetzes planen.

„Wasserrechtliche Verfahren sollen dereguliert und verschlankt werden“, heißt es im Entwurf zu dem Paragrafen-Werk. Neben der Aufhebung des Abgrabungsverbots beabsichtigt die schwarz-gelbe Koalition unter anderem noch, Industrie und Landwirtschaft den Zugriff auf die Ressource „Wasser“ zu erleichtern und Entnahme-Rechte zu entfristen. Zudem will sie die Genehmigungspflicht für das Entsorgen flüssiger Stoffe aufheben und durch eine schnöde Anzeige-Pflicht ersetzen. Bei Indirekt-Einleitungen schädlicher Substanzen steht sogar die bloße Möglichkeit zur Disposition, in Ausnahme-Fällen noch eine Genehmigungspflicht anzuordnen. Überdies haben Laschet & Co. vor, die bisherigen Regelungen zu Gewässer-Randstreifen außer Kraft zu setzen, die dem Umweltministerium das Recht einräumten, das Ausbringen von Pestiziden und Düngemittel in unmittelbarer Nähe von Flüssen oder Seen zu untersagen.

„Durch den Klimawandel treten immer häufiger Trockenheitsperioden auf. Das macht Wasser zu einem kostbaren Gut, auch in Nordrhein-Westfalen. So geht Grundwasser-Neubildung im Land seit Jahren zurück. Die Regierung Laschet ignoriert diese Tatsache jedoch. Statt das Wasser zu schützen, liefert sie die knappe Ressource noch stärker den wirtschaftlichen Interessen von BAYER & Co. aus“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Der Wasser-Durst des Leverkusener Multis ist unbändig. Im Geschäftsjahr 2019 stieg der Verbrauch gegenüber 2018 um 17 Milliarden auf 59 Milliarden Liter. Allein am Standort Leverkusen kommt der Global Player auf einen Wasser-Einsatz von 700 Millionen Litern. Der gesamte Chemie-„Park“ mit seinen rund 200 Betrieben konsumiert noch einmal ein Vielfaches davon. Chem„park“-Betreiber CURRENTA, eine ehemalige BAYER-Tochter, darf pro Jahr nicht weniger als 100 Milliarden Liter Grundwasser abpumpen. Das hat immense Auswirkungen auf die Umwelt. „Die Auenwälder, die es eigentlich hier südlich des Chemie-„Parks“ geben müsste, sind längst verschwunden. Wir sehen hier trockene Wiesen und eine künstliche, mit Wasser gefüllte Rinne“, so Paul Kröfges vom BUND gegenüber dem WDR.

Der BUND hat sich in der Landtagsanhörung zur Novelle dann auch vehement gegen das Projekt ausgesprochen. Andere Verbände äußerten ebenfalls gravierende Bedenken. Die „Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen“ etwa lehnt die Entfristung von Genehmigungen zur Wasser-Entnahme ab. „Die Entwicklungen in und am Gewässer sind dynamisch. Eine zeitnahe und angepasste Reaktion auf veränderte Erfordernisse darf deshalb durch den Erlass einer unbefristeten gehobenen Erlaubnis nicht erschwert werden“, halten die NRW-Kommunen fest. Ebenso wenig trafen die avisierten Änderungen bei den Bestimmungen zur Einleitung flüssiger Stoffe und zu den Gewässer-Randstreifen auf Zustimmung. Ähnliche Vorbehalte zu diesen Punkten formulierte die „Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen“.

Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser ficht das jedoch nicht an. Sie erklärte nach der Anhörung, alle Neuregelungen beibehalten zu wollen. „Die NRW-Regierung zeigt sich beratungsresistent. Sie sieht sich nur der der Wirtschaft verpflichtet, und erhielt dementsprechend von dieser Seite auch viel Lob für ihr Bestreben, Hand an das Landeswasser-Gesetz zu legen“, konstatiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann. Eine Reihe sinnvoller und notwendiger Korrekturen“, machte die „Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen“ in dem Entwurf aus. „Gerade mit Blick auf den nationalen und internationalen Wettbewerb sind die vorliegenden Änderungen am LWG weit überwiegend ein Schritt in die richtige Richtung“, erklärte der Lobby-Verband.

Pressekontakt:
Jan Pehrke 0211/30 58 49