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[Wasser] STICHWORT BAYER 01/2006

CBG Redaktion

Bauern oder BAYER – wem gehört das Grundwasser (Teil V)?

Streit ohne Ende ums Wasserwerk Wacken

Seit 1977 fördert das Wasserwerk Wacken, 20 Kilometer nordöstlich des Industriegebiets Brunsbüttel an der Unterelbe gelegen, Grundwasser. Hauptabnehmer waren und sind die Industriebetriebe in Brunsbüttel, allen voran die Bayer AG, mit weit mehr als 90 Prozent der geförderten Wassermenge. Schon kurz nach Inbetriebnahme gab es zum Teil erhebliche Gelände- und Gebäudeschäden in der Region, die Anwohner wehrten sich. Die Geschichte des Wasserwerks Wacken ist eine Geschichte von Streit, Widerstand und Verzweifelung. Und der Streit dauert an: Heute geht es um die weitere Fördererlaubnis, nachdem die damalige erloschen ist, um künftige Fördermengen – und deren Folgen.

Von Thomas Kleineidam

1979, schon anderthalb Jahre nach Anschalten der Pumpen, hatten sich erste Auswirkungen des neuen Wasserwerks bemerkbar gemacht: Haus- und Weidebrunnen fielen trocken, Quellen und Bäche versiegten und Jahre zuvor wegen der hohen Grundwasserstände in den Niederungen verlegte Dränagen wurden funktionslos.

Ab 1983 machten sich zunehmend Bodensackungen auf Flächen mit moorigen Böden bemerkbar, im Ort Wacken traten an immer mehr Gebäuden Risse auf. Einige ehemals tellerplatte Viehweiden ähneln heute eher alpinen Buckelwiesen, an einzelnen Gebäuden sind die Risse so groß, dass eine Hand hinein passt.

Die Wasserwerksbetreiber haben von Anfang an einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Grundwasserförderung und den Absenkungen des oberflächennahen Grundwasserspiegels, den
Bodenschäden, den daraus resultierenden Ertragseinbußen in der Landwirtschaft sowie den Gebäudeschäden konsequent geleugnet. Nachdem zunächst viele sich dagegen gewehrt und für Entschädigungen gestritten hatten, blieben nach jahrelangem zermürbendem Kleinkrieg und Gutachterstreit nur wenige übrig, die sich mit diesem Zustand nicht abfinden wollten, darunter der Landwirt Hans Möller aus Wacken (1).

Bereits seit 2004 ist die 1974 erteilte Förderbewilligung für das Wasserwerk Wacken abgelaufen. Die Bewilligungsbehörde, hier das Landesamt für Naturschutz und Umwelt in Flintbek bei Kiel, hatte entschieden, dass für die Neubewilligung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müsse. Daraufhin hatte im Dezember 2003 der Wasserwerksbetreiber die Antragsunterlagen vorgelegt, um sich die Grundwasserförderung in Höhe von 6,2 Millionen Kubikmetern pro Jahr neu bewilligen zu lassen. Zum Vergleich: Die durchschnittliche jährliche Fördermenge lag

– zwischen 1977 und 1982 bei 4,77 Millionen Kubikmetern/Jahr,
– von 1983, nachdem auf die dramatischen Auswirkungen mit Reduzierung der Fördermenge reagiert werden musste, bis 1991 bei 3,02 Millionen Kubikmetern/Jahr und
– ab 1992 bis 2004, nachdem drei weitere Brunnen in der Fassung Pöschendorf in Betrieb genommen waren, bei 4,86 Millionen Kubikmetern/Jahr.

Die maximale Fördermenge wurde im Jahr 2000 mit 6,74 Millionen Kubikmetern erreicht. Offenbar hat der Wasserwerksbetreiber nicht vor, künftig die Fördermengen zu reduzieren, um die
schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und andere Nutzungen zu beenden oder wenigstens zu vermindern. Mit der beantragten Fördermenge von 6,2 Millionen Kubikmetern pro Jahr soll „volle Pulle“ weiter gemacht werden wie gehabt.
So etwas muss natürlich im Rahmen des Bewilligungsverfahrens nicht nur beantragt, sondern auch begründet werden. Teil der Antragsunterlagen sind zwei hydrogeologische Gutachten und die darauf aufbauende Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Die UVS und der eigentliche Antrag bieten schon genug Stoff für einen Verriss, doch die eigentlichen „Klopper“ stecken in den hydrogeologischen Gutachten.
Zur Ermittlung der möglichen Auswirkungen der Grundwasserförderung wurde ein dreidimensionales Computermodell eingesetzt, in dem der geologische Schichtaufbau im Untergrund, die Gewässer, die Grundwasserneubildung durch Niederschläge und die Entnahme durch Förderbrunnen mehr oder weniger detailliert nachgebildet werden. Natürlich kann so ein Modell nur eine begrenzte Fläche umfassen und damit kommt der Festlegung der äußeren Grenze des Modellgebietes eine große Bedeutung zu. Um Wacken wurde ein Gebiet von insgesamt 568 Quadratkilometern modelliert. In diesem Gebiet sollen mit einer mittleren Grundwasserneubildung von 358 Millimetern im Jahr (das entspricht 358.000 Kubikmetern auf einem Quadratkilometer) insgesamt 203 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr neugebildet werden. Das hydrogeologische Gutachten kommt zu dem Schluss: „Die Gesamtentnahme aus den Brunnenfassungen Wacken und Pöschendorf-Looft macht 3,05 Prozent der Grundwasserneubildung aus“. Rein mathematisch betrachtet stimmt das.

Aber – das gesamte Modellgebiet darf nicht mit dem Gebiet gleichgesetzt werden, in dem das Grundwasser versickert, welches tatsächlich den Brunnen in Wacken und Pöschendorf zuströmt. Im Gutachten wird erklärt: „Das unterirdische Einzugsgebiet begrenzt den Grundwasserbereich, der dem Brunnen zufließt.“ Und weiter: „Für die beantragte Fördermenge ergibt sich ein potentielles
Einzugsgebiet von ca. 88 km2“. Eigentlich logisch, denn nur die Neubildung in diesem Einzugsgebiet kann das Grundwasser speisen, das den Brunnen zuströmt, und nur maximal dieser Teil des Grundwassers kann wieder ans Tageslicht gepumpt werden. Dabei ist klar, dass das abgepumpte Grundwasser im natürlichen Wasserhaushalt fehlt. Und welcher Anteil der Neubildung
wirklich ohne schädliche Auswirkungen entnommen werden kann, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Wer nun wissen möchte, welcher Anteil der Grundwasserneubildung aus dem ermittelten Einzugsgebiet in Wacken entnommen werden soll, wird enttäuscht. Eine solche Prozentzahl suchen aufmerksame Leser in der gesamten Umweltverträglichkeitsstudie und den zugrunde liegenden Gutachten vergeblich. Also rechnen wir selber nach: 88 Quadratkilometer mal 358.000 Kubikmeter pro Jahr ergibt 31,5 Millionen Kubikmeter pro Jahr. Damit entspricht die zur Entnahme beantragte Wassermenge von 6,2 Millionen Kubikmetern im Jahr schon 19,7 Prozent der Neubildung! Dies liest sich ganz anders als die verharmlosenden 3,05 Prozent, die im Gutachten stehen.

Aber es kommt noch schlimmer. Die Gutachter haben Karten zu den geologischen Verhältnissen erstellt. Von besonderem Interesse ist die Verbreitung gut wasserdurchlässiger Schichten, beispielsweise Sanden, denn nur dort kann in ausreichendem Umfang Niederschlag versickern
und zur Grundwasserneubildung beitragen. Es gibt auch Teilgebiete, in denen wasserstauende Schichten, etwa Geschiebelehme, die Versickerung behindern und wo kein nennenswerter Beitrag für die Nachlieferung des abgepumpten Grundwassers geleistet werden kann. Was also liegt näher, als die Verteilung wasserdurchlässiger und wasserstauender Schichten im Einzugsgebiet der Brunnen zu prüfen? Die Gutachter scheinen dies nicht getan zu haben, denn sonst wäre ihnen vielleicht folgendes nicht entgangen: In dem 88 Quadratkilometer großen Einzugsgebiet gibt es nach ihren eigenen Darstellungen nur einen Teilbereich von 31,5 Quadratkilometern, aus dem überhaupt neu gebildetes, oberflächennahes Grundwasser zu den Brunnen strömt. Bei konsequenter logischer Verknüpfung aller Aussagen in den Gutachten werden in diesem Gebiet nur 11,3 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr neugebildet, die beantragte Fördermenge beträgt damit 55 Prozent der Neubildung – aus wasserwirtschaftlicher und ökologischer Sicht ein Irrsinn!

Nach Aussagen der UVS halten selbst die Bewilligungsbehörden nur eine Förderrate von bis zu 25 Prozent der Neubildung für „naturverträglich“. Kein Wunder also, dass sich der Betrieb des Wasserwerks in Wacken nachhaltig negativ bemerkbar macht.
Wer die Antragsunterlagen aufmerksam studiert, findet allerdings noch mehr Gründe, an der fachlichen Qualität der vorgelegten Gutachten zu zweifeln. So gibt es verschiedene Darstellungen zur Geologie, den geologischen Profiltypen, dem potentiellen Grundwasser-Absenkungsbereich und dem Einflussbereich des Wasserwerks, in denen das Vorhandensein eines oberflächennahen Grundwasserleiters (in den Gutachten OGWL 1 genannt) eine wesentliche Rolle spielt. Ein Vergleich dieser Karten ergibt allerdings ein absonderliches Bild: Keine der vier Darstellungen stimmt mit den anderen überein. Einmal wird das Grundwasser im OGWL 1 beeinflusst, wo laut geologischer Karte gar kein OGWL 1 vorhanden ist, mal ist ein OGWL 1 vorhanden („durch Bohrungen belegt“), obwohl es laut Profiltypenkarte nur undurchlässige Schichten an der Erdoberfläche gibt. Die Gutachter haben keine plausible Erklärung für diese Widersprüche – sie haben diese Widersprüche ja selbst erst zu Papier gebracht.
Was der bisherige Betrieb des Wasserwerks verursacht hat, ist dem Betreiber und damit den Gutachtern durchaus bekannt. Versteckt in den Unterlagen finden sich dafür die Belege: „Da die 1973 prognostizierte Entnahmemenge für das Gebiet Wacken auf Grund von Beeinträchtigungen an Einzelwasserversorgungsanlagen und Auswirkungen auf einzelne … landwirtschaftliche Nutzflächen nicht in vollem Umfang zu entnehmen war, sollte das Grundwasserdargebot erneut ermittelt werden.“ Und an anderer Stelle: „Da schon kurz nach Förderbeginn oberflächennah wesentlich stärkere Absenkungen des Grundwasserspiegels auftraten als prognostiziert waren …, wurde die jährliche Fördermenge … reduziert“ (Anmerkung: ursprünglich war die Entnahme von elf Millionen Kubikmeter im Jahr bewilligt, zufällig genau die Menge, die als Bedarf von der Industrie angemeldet worden war). Offensichtlich ging es wie schon vor 30 Jahren vor allem darum, die Fortsetzung der umweltunverträglichen Grundwasserförderung in Wacken „wissenschaftlich “ als völlig unproblematisch darzustellen. Dabei werden gegen besseres Wissen auch die schädlichen Auswirkungen geleugnet.

Von ähnlicher Qualität ist der Umgang des UVS-Gutachters – nicht nur – mit dem Thema Gebäudeschäden: „Für …(6 neue) Schadensmeldungen sowie die Schäden an den Rohrleitungen (2 von 3 Fällen) können keine eindeutigen Zusammenhänge mit der Grundwasserentnahme hergestellt werden. Es kommen jeweils auch andere Ursachen mit hoher Wahrscheinlichkeit … in Frage, da in den Fällen der Gebäudeschäden keine Unterlagen über Baugrunduntersuchungen aus der Zeit vor der Errichtung der Gebäude vorgelegt wurden, da die Bauausführungen … kaum nachprüfbar sind und da natürliche Schwankungen des Grundwassers auftreten.“ So ein Unfug: Natürliche Schwankungen des Grundwassers gibt es immer und überall, deswegen brechen nicht überall Häuser auseinander. Und wie das Fehlen von Unterlagen oder fehlende Baugrunduntersuchungen aus grauer Vorzeit Risse in bis dahin stabilen Gebäuden begünstigen soll, bleibt unergründliches Geheimnis des Gutachters.

Auf diese Art, eine umweltschädliche Maßnahme zu verharmlosen und deren unverantwortliche Fortsetzung „fachlich“ zu begründen, kann es nur eine Antwort geben: Viele von Gebäudeschäden Betroffene, geschädigte Landwirte, so auch Hans Möller, und besorgte Bürger haben das einzig Richtige getan. Sie haben zahlreich und gut begründete Einwendungen erhoben, die am 21. Juni dieses Jahres in Wacken auf einem ungewöhnlich fair durchgeführten Anhörungstermin erörtert wurden. Was nun die Bewilligungsbehörde aus den Einwendungen macht und inwieweit sie dem Antrag des Wasserwerksbetreibers nachkommt, bleibt abzuwarten.

Hans Möller und seine Mitstreiter jedenfalls werden – erprobt nach bald 30-jährigem Kampf gegen die zu hohen Grundwasserentnahmen – gegen eine Bewilligung, die aus Sicht der Betroffenen unakzeptabel ist, vorgehen, zur Not auch wieder vor Gericht. Fortsetzung folgt ….

Copyright-Hinweis:
Der vorstehende Artikel wurde entnommen aus der Zeitschrift WATERKANT, ISSN 1611-1583, Heft 4 / 2005, Seite 15-16 (http:www.waterkant.info/copyright.html). Nachdruck mit Erlaubnis des Autors und der Redaktion.

Anmerkungen:
1. weitere Berichte zu diesem Thema hat WATERKANT veröffentlicht in den Ausgaben 2 / 1993 (S. 31 ff.), 2 / 1995 (S. 15 ff.), 3 / 1997 (S. 12) und 3 / 2000 (S.11 ff.). Von allen Heften haben wir noch Restexemplare anzubieten, darüberhinaus sind die vier Berichte aber auch als PDF auf unserer Webseite verfügbar: http:
www.waterkant.info/wacken.