Presse Info vom 19. Januar 2016
CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen: Kommentar zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln
Das Verwaltungsgericht Köln hat heute die Klage gegen die Betriebsgenehmigung der Kohlenmonoxid-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen abgewiesen. Begründet wurde das Urteil mit rein formalen Umständen: der Wohnort des Klägers, Gottfried Schweitzer aus Leverkusen, läge 4,1 km von der Pipeline entfernt. Schweitzer sei daher im Fall eines Austritts von Kohlenmonoxid nicht persönlich betroffen und somit nicht klageberechtigt.
Hierzu erklärt Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Viele hundert Menschen leben im direkten Gefahrenbereich der Pipeline – dies hat sogar der Gutachter von BAYER bestätigt. Wir sind daher enttäuscht, dass das Gericht die Umstände der Umwidmung der Leitung, die ursprünglich für harmlose Gase wie Stickstoff gebaut wurde, nicht geprüft hat. Wir fordern die Behörden auf, anlässlich des Neubaus der Rhein-Unterquerung endlich ein reguläres Genehmigungsverfahren für die vollständige Leitung durchzuführen!“.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine Stilllegung der Leitung: „Die CO-Leitung stellt einen Präzedenzfall dar, denn Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid, Chlor oder Phosgen wurden über Jahrzehnte hinweg nur in gut gesicherten Werken eingesetzt. Giftige Gase müssen – wenn überhaupt – ortsnah produziert und verarbeitet werden. Ein Transport durch dicht besiedelte Gebiete ist nicht zu verantworten und auch nicht notwendig. Die BAYER-Tochter Covestro kann Kohlenmonoxid dezentral in jedem Werk produzieren“, so Mimkes weiter.
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