Pressemitteilung vom 3. April 2002
= Klage von 11 ehemaligen Angestellten: ==
US-Gericht verurteilt BAYER-Konzern zu Zahlungen von 3,8 Mio US Dollar ==
Der BAYER-Konzern ist in den USA zur Übernahme von Pensions-
zahlungen an elf arbeitsunfähige Chemiearbeiter verurteilt worden.
Die Betroffenen sind ehemalige Mitarbeiter der Firma SpecialtyChem Products, die BAYER im vergangenen Jahr verkauft hatte, ohne mit den Käufern die Fortzahlungen der Renten zu klären. Die ehemaligen Arbeiter hatten seit dem Besitzerwechsel keine Pensionen mehr erhalten.
BAYER hatte vor dem Verkauf erklärt, alle Verbindlichkeiten der Tochterfirma zu übernehmen, wozu auch Pensionsansprüche gehören. Die Firma Chestnut, Käuferin von SpecialtyChem Products hatte sich daher geweigert, die Renten weiter auszuzahlen. Nach Angaben des Gerichts belaufen sich die Zahlungen auf insgesamt 3,8 Millionen US Dollar.
Lewis Kaplan, Richter am District Court of Southern New York in der Urteilsbegründung: „Man sollte meinen, dass die beteiligten Parteien angesichts der teilweise schweren Erkrankungen der Betroffenen eine vernünftige Übereinkunft getroffen hätten. Leider trügt diese Hoffnung. Die Angestellten wurden von den Firmen regelrecht im Regen stehen gelassen.“ Kaplan kritisiert, dass die Konfliktparteien bis zur juristischen Klärung des Falles keine Übergangslösung schufen, die eine Versorgung der ehemaligen Mitarbeiter sicher stellte.
Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren:
„Wir beobachten seit Jahren eine Verschlechterung der Arbeits-
bedingungen bei BAYER, der Fall SpecialtyChem Products ist nur die Spitze des Eisbergs. Es steht zu befürchten, dass der gegenwärtige Umbau von BAYER zu einer Holding zu noch unsichereren Arbeits-
verhältnissen führt.“