Presse Info vom 13. Juni 2014
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Universitäten am Tropf der Wirtschaft
NRW-Hochschulgesetz: Geheimhaltung statt Transparenz
Unternehmen bestellen Studien, engagieren Professor/innen und gründen Institute, die in ihrem Auftrag forschen. Trotz anders lautender Versprechen will die NRW-Landesregierung die Kooperation von Hochschulen mit der Industrie nun doch im Dunkeln belassen. Eine öffentliche Diskussion über die Ziele universitärer Forschung wird dadurch verhindert. Am Mittwoch findet am Düsseldorfer Landtag eine Protestaktion statt.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kritisiert das Einknicken der NRW-Landesregierung vor den Drohungen der Wirtschaftsverbände. Auch künftig soll nach den Plänen des Wissenschaftsministeriums die Zusammenarbeit von Universitäten mit der Industrie weitgehend geheim bleiben.
Der ursprüngliche Entwurf des neuen Hochschulgesetzes hatte vorgesehen, zumindest die Inhalte, den finanziellen Umfang und die an den Drittmittelprojekten beteiligten Akteure vorab offenzulegen. Die Landesregierung gab jedoch dem Druck der Industrie nach und schwächte den entsprechenden Passus ab: Die Öffentlichkeit soll nun erst im Nachhinein informiert werden; Art und Umfang der Offenlegung bleiben im Ermessen von Hochschulen und Unternehmen.
Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Der Gesetzentwurf bekräftigt das Primat wirtschaftlicher Interessen gegenüber einer Forschung, die dem Allgemeinwohl verpflichtet ist.“ Mimkes kritisiert, dass die Öffentlichkeit erst nach Beendigung einer Kooperation informiert werden soll. Hierdurch werde eine Diskussion über die Ausrichtung universitärer Forschung verhindert. „Öffentliche Einrichtungen, die aus Steuergeldern finanziert werden, müssen sich dieser Debatte stellen – und zwar nicht erst, wenn bereits Fakten geschaffen wurden. Wir benötigen bindende Regeln zu Art und Umfang der Offenlegung, sonst werden die Firmen alle relevanten Informationen als „Betriebsgeheimnisse“ deklarieren. Wenn die Regierung ihr Versprechen halten will, für mehr Transparenz zu sorgen, muss der Entwurf dringend überarbeitet werden“, so Mimkes weiter.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat auf Offenlegung des im Jahr 2008 geschlossenen Kooperationsvertrags zwischen der Uniklinik Köln und der BAYER HealthCare AG geklagt. Die CBG befürchtet eine Ausrichtung der pharmakologischen Forschung nach rein wirtschaftlichen Kriterien. Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit hatte den Vertrag geprüft und einer Einsichtnahme zugestimmt. BAYER und Uni Köln hatten sich über das Votum jedoch hinweggesetzt. Das Verfahren ist gegenwärtig beim Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig.
Wie eng Uni Köln und der BAYER-Konzern kooperieren, wird auch an einer Personalie deutlich: Leiter des Hochschulrats ist Richard Pott, der mehr als zehn Jahre lang Vorstandsmitglied von BAYER war.
Der Forderung nach Offenlegung des Vertrags haben sich zahlreiche Verbände angeschlossen, darunter Transparency International, der Deutsche Hochschulverband und die Ärzte-Vereinigung IPPNW. Der DGB-Gewerkschaftstag forderte Anfang Mai: „Der Abhängigkeit der Wissenschaft von privatwirtschaftlichen Geldgebern muss durch eine ausreichende öffentliche Finanzierung entgegengewirkt werden. Zwecke der Forschung müssen der Öffentlichkeit transparent gemacht werden.“
Die DGB-Jugend sowie studentische Gruppen rufen zu einer Protestaktion auf. Treffpunkt: Mittwoch, 18.6., 12 Uhr vor dem Landtag NRW in Düsseldorf
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