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UN Global Compact

CBG Redaktion

9. Juli 2013

Fallbeispiel zur Bayer AG

Kritische Analyse des „UN Global Compact“ erschienen

Im Nomos Verlag ist das Buch „The United Nations and Global Change – Der Beitrag des UN Global Compact zur Compliance internationaler Regime“ erschienen. Die Autorin, Dr. Ulrike Hößle, untersucht darin die Wirksamkeit des von den UN initiierten Programms „Global Compact“, zu dessen Gründungsmitgliedern die BAYER AG gehört. Die Autorin beschäftigt sich in einem ausführlichen Fallbeispiel mit den Verstößen von BAYER gegen die Prinzipien des Global Compact (siehe die Seiten 158-161).

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte mehrfach nachgewiesen, dass Verstöße gegen den Compact nicht geahndet werden. Auch legen die UN bei der Auswahl ihrer Partner keine noch so tiefe Messlatte an: alle Unternehmen – vom Hersteller von Atomkraftwerken bis hin zu Ölkonzernen – werden akzeptiert. Informationen unabhängiger Beobachter über das Verhalten der Firmen holen die UN nicht ein. Das Programm dient daher in erster Linie dem „Greenwashing“ großer Unternehmen.

In einem Brief an den Global Compact hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) darauf hingewiesen, dass ein Untersuchungs-Ausschuss des US Kongress zu dem Ergebnis kam, dass BAYER den staatlichen Behörden nach einem schweren Störfall bewusst Informationen vorenthalten und die Öffentlichkeit belogen hatte. Die CBG forderte daher in einem Brief an die UN den Ausschluss des Konzerns.

Die Kritik der CBG wird durch die aktuelle Untersuchung bestätigt. Nach Aussage von Dr. Hößle werden die Aussagen der BAYER-Vertreter durch die Protokolle des Untersuchungs-Ausschusses widerlegt. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis: „Die zwei aufgeführten Beispiele machten jedoch deutlich, dass Integritätsmaßnahmen auch bei inhaltlich gut begründeten Beschwerden nicht konsequent umgesetzt werden“.

Eine ausführliche Analyse des GC: http://www.cbgnetwork.org/Ubersicht/Zeitschrift_SWB/SWB_2002/SWB_03_2002/UN_Ausverkauf_03_02/un_ausverkauf_03_02.html