CUMORIT/DUOGYNON – Wie teilbar ist die Sicherheit ?
Das Verhalten der Firma SCHERING im Fall DUOGYNON/CUMORIT ist ein mahnendes Beispiel für die gravierenden Unterschiede in den Sicherheitsstandards der verschiedenen Länder der I, und 3. Welt und das Ausnutzen dieser Unterschiede durch SCHERING.
Chronologie der Ereignisse
1950 brachte SCHERING unter dem Warnen DUOGYNON die Kombination der weiblichen Sexualhormone Progesteron und Östradiol in den Handel. Das Präparat war im Anfang nur in der Injektionsform erhältlich. Indikation war das Ausbleiben der Regelblutung, die sogenannte sekundäre Amenorrhöe; durch die Gabe von DUOGYNON ließ sich eine Blutung auslösen. Ein Ausbleiben der Blutung nach DUOGYNON-gabe deutete mit einiger Zuverlässigkeit auf eine bestehende Schwangerschaft. Diese Wirkung machte man sich in einer Zeit, in der es keine anderen zuverlässigen Schwangerschaftstests gab, in großem Umfang zu Nutze. Im Jahr 1957 wurden DUOGYNON-Dragees eingeführt .lm Gegensatz zur Injektionsform, die die natürlichen Hormone enthielt, bestanden die Dragees aus den synthetischen Sexualhormonen Norethisteronacetat und Äthinylöstradiol. Diese Änderung gegenüber der Injektionsform war deswegen notwendig geworden, weil die natürlichen Hormone Progesteron und, östradiol nach Aufnahme aus dem Magen-Darm-Trakt sehr schnell verstoffwechselt werden und damit keine ‚Wirkung entfalten können.
1958 führte SCHERING das Präparat unter dem Namen PRIMODOS in England, ein ( 1).
1960 wurden erste Untersuchungen bekannt, denen zufolge DUOGYNON trotz vorliegender Schwangerschaft zu Blutungen führen kann (2).
1967 wurde in England eine Studie veröffentlicht, in der ein Zusammenhang zwischen hormonellen Sehwangerschaftstests und Missbildungen des Zentralnervensystems postuliert wurde (3). In den folgenden Jahren erschienen noch viele Arbeiten zu diesem Problemkreis. In einigen Arbeiten wurden Zusammenhänge zwischen Östrogen/Gestagen Kombinationen einerseits und kardiovaskulären Mißbildungen (4,5) und anderen Mißbildungssyndromen (5) andererseits hergestellt. Etliche große Studien kamen hingegen zu dem Ergebnis, daß diese Zusammenhänge statistisch nicht signifikant sind. (6,7,8).
1970 strich SCHERING die Indikation Schwangerschaftstest in England (9), nicht aber in der Bundesrepublik, SCHERING führt damit zum erster Mal im DUQGYNON/CUMORIT Fall einen doppelten Informations- und Sicherheitsstandard ein. Wie die folgende Entwicklung zeigen wird, wird dies leider kein Einzelfall bleiben, sondern eher die Regel werden.
Ein Jahr später warnt der kritische Arzneimittelinformationsdienst
„arznei-telegramm“ das erste Mal in der Bundesrepublik vor der Anwendung von Gestagen-Östrogen-Kombinationen in der Frühschwangerschaft (10).
1972 wird das erste Mal darauf hingewiesen, dass Duogynon (….) wird wiederholt auf den Missbrauch hingewiesen (12,13).
Erst im November 1972 streicht SCHERING in der Bundesrepublik die Indikation Schwangerschaftstest für die DUOGYNON-Dragees (9). Drei Jahre (!) nachdem diese Maßnahme in England erfolgte, wird sie erst in der Bundesrepublik durchgeführt.
Mit der Entwicklung der heute noch gebräuchlichen immunologischen
Schwangerschaftstests stand Anfang der 70er Jahre endlich eine völlig risikolose Alternative zu den hormonellen Schwangerschaftstests zur Verfügung. Abgesehen davon, dass die neuen immunologischen Tests eine größere Zuverlässigkeit hatten, spricht für ihre alleinige Anwendung die Tatsache, daß sie außerhalb des Körpers durchgeführt werden. Eine Verwendung von hormonellen Schwangerschaftstests war von diesem Zeitpunkt medizinsch nicht mehr begründbar, dennoch wurden die Injektionsformen von DUOGYNON bis März 1978 mit der Indikation Schwangerschaftstest vertrieben (14).
1975 versieht SCHERING in England das Präparat mit dem Warnhinweis, das Präparat nicht als Schwangerschaftstest zu verwenden (9), wieder läßt die vergleichbare Maßnahme in der Bundesrepublik auf sich warten.
Rückzugsgefechte
1978 wurde das Medikament unter dem Druck der englischen Gesundheitsbehörde vom Markt zurückgezogen. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich dort 580 Eltern betroffener Kinder zusammengeschlossen, um gemeinsam gegen SCHERING Anklage zu erheben (15).
Daraufhin interessierte sich auch in der Bundesrepublik die überregionale Presse für dieses Thema (9,16).
AM 1.9.78 benannte SCHERING das Präparat DUOGYNON um, es hieß nun CUMORIT. Damit sollten nach Angaben des Herstellers die Ärzte zur Überprüfung ihrer Verschreibungsgewohnheiten angehalten werden, insbesondere die Kontraindikation Schwangerschaftstest sollte zur Kenntnis genommen werden. Als ausschließliche Indikation blieb die nicht schwangerschaftsbedingte sekundäre Amenorrhöe übrig (17). Nach der Umbenennung in CUMORIT wurde das Präparat weiterhin als Schwangerschaftstest verschrieben (10).
Im Oktober 1980 führt SCHERING unter dem Warenzeichen ÖSTRO-PRIMOLUT eine veränderte östrogen/Gestagen Kombination zur Therapie der sekundären Amenorrhöe ein, der Anteil des Norethisteronacetates beträgt in diesen Dragees 4 mg (19) statt 10 mg im CUMORIT. Als Begründung für diese Neueinführung wurde angegeben, daß die Patientinnen auf diese östrogen/Gestagen Kombination, die über 12 Tage gegeben wird und damit eher dem physiologischen Zustand entspricht, besser reagieren als auf eine kurzdauernde, hochdosierte Steroidgabe (CUMORIT) ( 2 0 ).
Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte SCHERING CUMORIT/DUOGYNON weltweit zurückziehen müssen, denn in der gleichen Informationsschrift die ÖSTRO-PRIMOLUT anpreist, zieht SCHERING seine Empfehlung für CUMORIT als Therapeutikum der sekundären Amenorrhöe zurück, weil diese Form der Hormon-Therapie als medizinisch überholt angesehen wird (19). Damit war die letzte Indikation ersatzlos entfallen, dennoch wurde die Apothekerschaft gebeten, von CUMORlT-Rücksendungen abzusehen, da mit weiteren Cumorit Verordnungnungen der Ärzte noch zu rechnen sei ! (21)
Das Beharren der Firma SCHERING auf dm weiteren Vertrieb von Cumorit lässt sich nur als verantwortungslos bezeichnen, denn das Präparat war ohne jeden therapeutischen Nutzen, dem ein gewaltiges Schadenspotential gegenüberstand. Schering verzichtete aber auf einen Rückzug, weil dies in der Öffentlichkeit nach einem Schuldeingeständnis ausgesehen hätte.
Der weitere Vertrieb dieses Präparates i der Bundesrepublik zeigte, welche Mängel der Verbraucherschutz hierzulande hat; in England und anderen europäischen Staaten war das Präparat inzwischen längst verboten.
Erst im Frühjahr 1981 zog SCHERING CUMORIT in der Bundesrepublik aus dem Handel und kam damit der Veröffentlichung belastender Pakten im Fernsehmagazin „Monitor“ zuvor (15)
Die Situation in der 3. Welt
Dieses therapeutisch völlig nutzlose Präparat wurde nach dem Rückzug in der BRD noch bis Ende März 1987 ( l ) in Afrika, Kolumbien, Mexiko, den Philippinen und Zentralamerika vertrieben. Indikation war die sekundäre Ämenorrhöe, obwohl SCHERING selbst vor mehr als sechs Jahren mitgeteilt hatte, dass diese Indikation medizinisch überholt ist (19), dies galt offensichtlich nur für die Bundesrepublik Deutschland. Der Mißbrauch als Schwangerschaftstest und Abortivum war aus diesen Ländern ebenfalls lange bekannt (2,13).
Nach heftiger Kritik auf der Äktionärsversammlung 1986 sagte der Vorstand zu, die Produktion von CUMORIT einzustellen, um im Laufe des Jahres 1987 das Präparat weltweit zurückzuziehen (3). Diese Zusicherungen sind mit großer Zurückhaltung aufzunehmen, denn schon einmal hat SCHERING zugesagt, die Produktion von CUMORIT einzuste1len, nämlich im 0ktober 1980 (15).
Zusammenfassung
Dieser Rückblick auf annähernd 40 Jahre CUMORIT/DUOGYNON Vermarktung zeigt, wie SCHERING Risiken und erwiesenen Mißbrauch dieses Präparates so lange wie möglich ignorierte. Ein Rückzug erfolgte immer erst dann, wenn entweder die jeweilige Gesundheitsbehörde Maßnahmen ergriff – in England zum Beispiel – oder der Druck der Öffentlichkeit so stark wurde, daß nach mehreren Teilrückzügen das Präparat nicht mehr zu halten war. In den Ländern der 3.Welt hingegen, wo die Arzneimittelkontrolle im Großen und Ganzen immer noch ungenügend ist und in den wenigsten Ländern unzensierte, kritische Medien existieren, ließ sich mit CUMORIT nach wie vor ein gutes Geschäft wachen (22),
Der Menschen verachtenden Praxis der Pharmafirmen, bedenkliche und überflüssige Arzneimittel soweit und solange wie möglich zu vermarkten, muß auf das Entschiedenste entgegen getreten werden.
Es darf In diesem Bereich, nicht mehrere verschiedene Sicherheitsmaßstäbe geben. Die 3.Welt darf nicht der Mülleimer für die in der l. Welt verbotenen Arzneimittel bleiben.
THOMAS SCHULZ, BERLIN
Quellen
(1) Der Spiegel 43/1977
(2) Higgins et al, Practitioner 185 (1960), 677 zitiert nach (11)
(3) Gal et al, Nature 216 (1967), 83
(6) Deutsche Forschungsgemeinschaft (Hrsg), Schwangerschaftsverlauf und Kindesentwicklung, Boppard 1977, S 57
(7) Rothmann arid Louik, MfEngl J Med 299 (1978), 522 zitiert nach Sehardein, Chemicaliy induced toirth defects, New York, 1985
(8) Gou-jard and Rumeau-Rouquette, Lancet I (1977), 482
(9) Die Zelt vom 4.8.1978
(10) arznei-telegramm 6/1971
(11) Gal, Nature 240 (1972), 241
(12) Hardon, Fact Sheet, Ort The Use Of El. P. D rüg s In An Ürban-Poor Ccmiittunity, Pharmaceutical Research Projeet, Manila 1986
(13) Singer, Brief an SCHERING, Dezember 1984
(14) SCHERING, Wichtige Mitteilung zu Präparaten DUOGYNOW,
GRAVIBINON, PROLÜTON und PROLUTON DEPOT, Berlin, Marx 1970
(15) Bittner, Jäckle, Scholz, unter Umständen, über den Umgang mit Medikamenten in der Schwangerschaft, köln ,. 1982 (?)
(16) Stern 33/1978
(17) SCHERING AG, Wichtige Mitteilung zu DUOC5YNON, Berlin August 1970
(18) Simon, Brief an die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker vom 15.11.1979 (liegt den Verfassern vor)
(19) SCHERING AG, Information zur Behandlung der sekundären Amenorrhöe
Berlin, September 1980
(70) Bettendorf, Deutsch,. Ärzteblatt 77″ 20: 1318-1324 zitiert nach (19) V.J.) SCHERING, Information für Apotheker, Berlin, September 1980
(22) Cumor.it Umsatz im Jahr 1985 34 Mill. DM weltweit, Auskunft des Vorstandes auf der Aktionärsversammlung vom 19.6.1986
(23) Brief von SCHERING an R. Hartog