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TTIP

CBG Redaktion

Presse Info vom 12. Juni 2014
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Freihandelsabkommen TTIP

Pestizide und Genfood durch die Hintertür

Die Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen gehen ungebremst weiter. Beidseits des Atlantiks droht ein massiver Abbau ökologischer und sozialer Standards. Die Konzerne BAYER und BASF wollen insbesondere die Grenzwerte für Pestizide aufweichen und Zulassungen für genmanipuliertes Saatgut durchsetzen.

Die Industrielobby war von Beginn an in die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP eingebunden. Gewerkschaften, Umweltverbände und sogar das EU-Parlament blieben außen vor. Die Chemieindustrie will mit Hilfe des Abkommens die europäischen Standards zu Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz aufweichen.

Konzerne wie BAYER und BASF haben es unter anderem auf die Pestizidgesetzgebung der EU abgesehen. Über ihren Lobbyverband CropLife attackieren sie diese als „illegal“: US-Farmer könnten die europäischen Grenzwerte nicht einhalten und würden somit diskriminiert. CropLife fordert die EU ultimativ auf, die Verbote gesundheitsschädlicher Pestizide aufzuheben. BAYER und SYNGENTA klagen zudem gegen das jüngste EU-Verbot bienenschädlicher Wirkstoffe.

Auch die Zulassung von genmanipuliertem Saatgut möchte die Industrie mit Hilfe von TTIP durchsetzen. Erneut mit dem Argument, die hiesigen Verbote benachteiligten die amerikanischen Anbieter. BAYER und BASF investierten im vergangenen Jahr allein fünf Millionen Dollar, um in den USA eine Kennzeichnung von GenFood zu verhindern.

Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Wir dürfen nicht zulassen, dass der Umwelt- und Verbraucherschutz als Handelshemmnis diskreditiert wird. Wenn wir uns jetzt nicht gegen TTIP wehren, setzen wir den ökologischen Fortschritt der letzten Jahrzehnte aufs Spiel und verhindern künftige Verbesserungen.“ BAYER als einer der sechs führenden Agro-Konzerne sitzt über Lobbyvereinigungen wie EuropaBio oder CropLife beidseits des Atlantiks mit am Verhandlungstisch.

Durch die geplanten Regeln zum „Investorenschutz“ sollen Konzerne das Recht erhalten, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn sie ihre Gewinne durch gesetzliche Auflagen geschmälert sehen. Dies würde den demokratischen Handlungsspielraum dramatisch einschränken. Beispielsweise hat Kanada zum Schutz des Grundwassers ein Fracking-Moratorium verhängt. Eine US-Firma verklagt das Land nun wegen der zu erwartenden Gewinnausfälle auf 250 Millionen Dollar Schadenersatz. Ähnliche Klagen drohen, wenn der Ausstoß von Schadstoffen, die Zulassung von Agrochemikalien oder der Betrieb von Atomkraftwerken gesetzlich eingeschränkt wird.

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