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Tolylfluanid

CBG Redaktion

Wegen möglicher Gesundheitsgefahren hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein von Bayer CropScience hergestelltes Pestizid verboten

21.02.2007

BVL setzt die Anwendung tolylfluanidhaltiger Pflanzenschutzmittel im Freiland aus

Abbauprodukt des Wirkstoffs bildet bei der Trinkwasseraufbereitung mit Ozon gesundheitsschädliches Nitrosamin

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Tolylfluanid das Ruhen der Zulassung angeordnet. Das bedeutet, dass die Mittel ab sofort nicht mehr vertrieben und nicht mehr angewendet werden dürfen. Ausgenommen sind Anwendungen im Gewächshaus; Mittel mit einer entsprechenden Zulassung dürfen für diesen Anwendungsbereich weiter vertrieben werden.

Grund für die Anordnung sind mögliche negative Auswirkungen eines Abbauprodukts von Tolylfluanid auf die Trinkwassergewinnung. Im November 2006 hatte der Zulassungsinhaber Behörden und Wasserversorger darüber informiert, dass nach Anwendung der Mittel das bislang unbekannte Abbauprodukt Dimethylsulfamid (DMS) im Boden entstehen und in Grund- und Oberflächenwasser gelangen kann. Wird dieses zur Trinkwassergewinnung entnommen und dabei eine Entkeimung mittels Ozon durchgeführt, so kann aus DMS ein gesundheitsschädliches Nitrosamin entstehen. Die Ozonung von Trinkwasser ist in Deutschland zwar nicht die Regel, stellt aber unter bestimmten Umständen eine sinnvolle und gebräuchliche Aufbereitungsmethode dar. Eine vollständige Entfernung des entstehenden Nitrosamins aus dem Rohwasser ist mit einfachen Mitteln nicht möglich. Einträge von DMS in Grund- und Oberflächenwasser, das zur Trinkwassergewinnung genutzt wird, müssen daher von vornherein vermieden werden. Ob ein Anwendungsverbot von Tolylfluanid, das auf Wasserschutzgebiete beschränkt ist zum Schutz des Trinkwassers ausreicht, ist fraglich. Das BVL wird sich dazu noch weiter mit den Länderbehörden und den Wasserversorgern beraten. Vorsorglich hat das BVL deshalb zunächst das Ruhen der Zulassung für alle Anwendungen im Freiland angeordnet.

Bei der umfassenden Bewertung des Wirkstoffs Tolylfluanid im EG-Gemeinschaftsverfahren, die erst kürzlich abgeschlossen wurde, war DMS als Abbauprodukt nicht festgestellt worden.

Tolylfluanid ist ein Wirkstoff zur Pilzbekämpfung. Mittel mit diesem Wirkstoff haben eine große Bedeutung für den praktischen Pflanzenschutz. Sie werden gegen Mehltau, Grauschimmel, Schorf und viele andere pilzliche Erkrankungen in Gemüsekulturen, Obst, Wein, Hopfen und Zierpflanzen eingesetzt. Betroffen von der Maßnahme sind die folgenden Pflanzenschutzmittel:

Euparen M WG, Baymat WG, Bayer Garten Universal-Pilzfrei
Vertrieb und Anwendung nur noch für den Bereich „unter Glas“ zulässig

Melody Multi, Monceren plus, Folicur EM
Zulassung ruht vollständig; kein Vertrieb, keine Anwendung

21.02.2007, Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden Württemberg

Ministerien teilen Untersuchungsergebnisse zum Pflanzenschutzmittelwirkstoff „Tolylfluanid“ mit

Verbraucherschutzminister Peter Hauk und Umweltministerin Tanja Gönner: „Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Tolylfluanid sollen in Trinkwasserschutzgebieten verboten werden“

„Nach neuesten Forschungsergebnissen, die zwischenzeitlich auch durch Untersuchungen in der Praxis bestätigt wurden, entsteht aus dem Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Tolylfluanid im Boden und in Gewässern ein Abbauprodukt, aus dem sich wiederum bei der Trinkwasseraufbereitung durch Ozonierung gesundheitlich unerwünschte Nitrosamine bilden können„, sagte der baden-württembergische Verbraucherschutzminister, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (21. Februar) in Stuttgart. “Mittel mit diesem Wirkstoff werden überwiegend im Sonderkulturanbau als Fungizide gegen Pilzkrankheiten verwendet. Die Ozonierung wird in der Trinkwasseraufbereitung zur Entkeimung eingesetzt.„ Durch die der Ozonierung üblicherweise nachgeschalteten Filterstufen werde das gebildete Nitrosamin größtenteils wieder abgebaut.

“Wir haben zum Schutz des Verbrauchers umgehend reagiert und ein vorsorgliches Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff Tolylfluanid enthalten, in Wasserschutzgebieten eingeleitet„, betonten Umweltministerin Tanja Gönner und Minister Peter Hauk. Ziel sei, die dazu notwendige Änderung der Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung ( SchALVO ) noch vor den kommenden Anwendungsterminen abzuschließen. Derzeit laufe die Anhörung der berührten Interessensgruppen.

Erste vom Land Baden-Württemberg, mit Schwerpunkt in Obst- und Weinanbauregionen, durchgeführte Untersuchungen von Grund- und Trinkwasserproben haben Gehalte des Tolylfluanid-Abbauproduktes “ N,N-Dimethylsulfamid „ ( DMSA ) von bis zu 0,016 Milligramm pro Liter im Grundwasser und bis zu 0,0034 Milligramm pro Liter DMSA im Trinkwasser ergeben. “Die Aufklärung der jeweiligen Verhältnisse vor Ort und die Bewertung möglicher Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung läuft„, so Minister Hauk. Weitere Untersuchungen seien veranlasst worden. Bei den zuständigen Bundesbehörden wurden umgehend Bewertungen der gefundenen Gehalte des neuartigen Abbauprodukts DMSA und des bei der Ozonierung daraus entstehenden Nitrosamins angefordert. Nach einer aktuellen Veröffentlichung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurde für Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoff Tolylfluanid , die im Freiland angewandt werden, das Ruhen der Zulassung angeordnet. Damit dürfen diese Mittel ab sofort weder vertrieben noch angewandt werden.

“Die bisherigen Ergebnisse sind umgehend mit der Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ( BVL ), zusammen mit dem Hersteller des Wirkstoffes und mit Behördenvertretern der Länder Bayern und Baden-Württemberg sowie des Bundes erörtert worden„, sagten Ministerin Tanja Gönner und Minister Peter Hauk. “Im Ergebnis bestand Einigkeit, dass der Wirkstoff Tolylfluanid in Wasserschutzgebieten nicht mehr eingesetzt werden soll.”

Nitrosamine , wie das durch die Ozonierung aus DMSA entstehende N-Nitrosodimethylamin , stünden im Verdacht, Krebs erregend zu sein. Sie seien zum Beispiel auch im Tabakrauch zu finden oder könnten in geräucherten Fleischerzeugnissen, aber auch in Handwaschpasten, Wimperntuschen und Luftballons vorkommen.