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[TDI] STICHWORT BAYER 02/2013

CBG Redaktion

Trotz Kritik von Initiativen

BAYER-Anlage genehmigt

Die Bezirksregierung erlaubte BAYER im Dezember 2012 den Bau einer Anlage zur Produktion des Kunststoffes TDI.

Von Philipp Mimkes

„Die Bezirksregierung Köln hat am 20. Dezember 2012 der BAYER MATERIALSCIENCE AG den Bau und den Betrieb einer neuen TDI-Anlage im Chempark Dormagen nach dem Bundes-Immissionssschutzgesetz (BImSchG) genehmigt“, verlautete es lapidar aus der Pressestelle der Behörde. Damit setzte sie sich über alle Bedenken hinweg, welche die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG), der BUND und andere Verbände unter anderem bei dem Erörterungstermin im Herbst 2011 geäußert hatten.

Geschlagene zwei Tage lang trugen die Initiativen damals im Technischen Rathaus von Dormagen ihre Vorbehalte vor. Sie kritisierten den großen Ressourcen-Verbrauch des Projektes und den avisierten Gebrauch des gefährlichen Giftgases Phosgen als Zwischenprodukt, ohne Schutzmaßnahmen durch eine Beton-Ummantelung der Produktionsstätte zu treffen. Die Coordination monierte darüber hinaus den zu geringen Sicherheitsabstand der Anlage zu Wohnsiedlungen und Verkehrseinrichtungen, was einen Verstoß gegen die Seveso-II-Richtlinie darstelle. Auch auf dem Chemie-„Park“ selber stellt die Nähe der TDI-Produktion zu anderen Werkseinheiten eine Gefahr dar, die der Leverkusener Multi nach Ansicht der CBG ignoriert. Er hat in seinen Planungen nämlich kaum Vorsorge getroffen, um im Falle einer Explosion die angrenzenden Gebäude zu schützen und so einen Domino-Effekt zu verhindern.

Trotz alledem hat die Bezirksregierung Köln BAYER grünes Licht gegeben. So hat sie sich zwar mit der Forderung der Verbände nach eine Beton-Hülle befasst und in Stade sogar eine Kunststoff-Fabrik von DOW CHEMICAL mit einer solchen Vorrichtung besichtigt, sich dadurch jedoch nicht veranlasst gesehen, BAYER eine entsprechende Auflage zu machen. „Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich die besagte Anlage (…) und die TDI-Anlage in wesentlichen sicherheitstechnischen Verfahrensbedingungen unterscheiden“, heißt es in dem Genehmigungsbescheid.

In Sachen „Phosgen“ hat BAYER jedoch nachzubessern. Die Bezirksregierung ordnete die Aufstellung von Detektoren an, die bei einem Gas-Austritt anschlagen, und kam damit dem Drängen der Initiativen nach. Auch in der Frage der Sicherheitsabstände erkannte die Behörde Handlungsbedarf und holte ein Gutachten ein. Dieses bestätigte dann Verstöße gegen die Seveso-Richtlinie und zog deshalb Konsequenzen nach sich. „In Absprache mit der Antragstellerin und der Chempark-Betreiberin wurde für die S-Bahn-Station ‚Dormagen BAYER-Werk’ ein zusätzlicher Schutzraum auf der westlichen Bahnsteigseite errichtet. Weiterhin werden in der Nähe des Bahnhofs ‚Informationstafeln mit Sicherheitsmaßnahmen und zum richtigen Verhalten im Störungsfall’ aufgestellt“, teilte die Bezirksregierung mit. Bei den Chem„park“-internen Sicherheitsabständen sah sie dagegen keinen Grund zum Eingreifen, um im Falle eines Falles einen Flächenbrand zu verhindern. Da die Einrichtungen im Umkreis der TDI-Anlage alle der Störfall-Verordnung unterlägen und deren Erfordernissen nachkommen müssten, seien keine zusätzlichen Schritte nötig, befindet die Behörde.

Obwohl diese sich durchaus ernsthaft mit den Einwänden der KritikerInnen befasst und auch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen veranlasst hat, bleibt die Coordination bei der Ablehnung des Bau-Vorhabens. „Wir sind nach wie vor gegen die Genehmigung einer Anlage, deren Bau über Jahrzehnte hinweg die Herstellung gefährlichster Stoffe zementiert“, hält die Presseerklärung der CBG fest.