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[TDI] STICHWORT BAYER 01/2012

CBG Redaktion

Erörterungstermin für TDI-Anlage

Umweltverbände lehnen Genehmigung ab

Der BAYER-Konzern will im Kölner Norden eine neue Kunststoff-Anlage bauen. Als Zwischenprodukt sollen Tausende Tonnen des einstigen Kampfgases Phosgen eingesetzt werden (siehe SWB 4/2011). Die Coordination gegen BAYER-Gefahren und der BUND erläuterten in dem von der Bezirksregierung Köln organisierten Erörterungstermin ihre Kritik. Auf viele wichtige Fragen gab es von BAYER keine Antworten.

von Philipp Mimkes

Mehr als 100 Personen drängten sich im Technischen Rathaus der Stadt Dormagen beim Erörterungstermin für die geplante Toluylendiisocyanat (TDI)-Anlage. Anwohner, Behörden und Medien waren bei der zweitägigen Diskussion zahlreich vertreten. Sechs EinwenderInnen brachten ihre Kritik vor, darunter Vertreter der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die Dormagener Grünen sowie Dieter Donner und Angelika Horster vom BUND FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ (BUND). Angelika Horster ist Mitglied der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für Anlagensicherheit, Donner gehört zu den Koordinatoren des Widerstands gegen die CO-Pipeline zwischen Dormagen und dem BAYER-Werk Krefeld.
Der BAYER-Konzern rückte gleich mit 30 Personen an. Vom Produktionsleiter, dem Chef der Feuerwehr und dem Pressesprecher bis hin zum Leiter der Müllverbrennungsanlage und dem Betriebsratsvorsitzenden waren alle wichtigen Repräsentanten des Standorts zugegen.
Bei der Bezirksregierung Köln waren zuvor 60 Einwendungen eingegangen, 52 stammten von UnterstützerInnen der CBG. Coordination und BUND hatten zuvor rund 1.500 Seiten aus den Antragsunterlagen ausgewertet, darunter die Umweltverträglichkeits-Untersuchung, das Brandschutzkonzept und die Störfall-Analyse. Dementsprechend lang war die Tagesordnung: Anlagensicherheit, Störfall-Szenarien, Luft-Emissionen, Wasserverschmutzung, Schallschutz, Müllentsorgung, uvm.

Ressourcen-Einsatz unklar
Auch nach der ausführlichen Diskussion halten die Umweltverbände an ihrer grundsätzlichen Kritik an dem Projekt fest. So machte BAYER trotz wiederholter Nachfrage keine genauen Angaben zum Ressourcen-Einsatz bei der Produktion von TDI. Ohne Kenntnis aller eingesetzten Rohstoff- und Energie-Mengen ist eine Analyse der Umweltauswirkungen jedoch unmöglich.
Knackpunkt der Genehmigung ist der Einsatz hochtoxischer Chemikalien wie Phosgen, Kohlenmonoxid, Orthodichlorbenzol und Chlor, von denen dauerhaft Gefahren für Mitarbeiter und Anwohner ausgehen. Angesichts einer Lebensdauer von bis zu 40 Jahren, würde eine Genehmigung der Anlage diese risikoreiche Produktion über Jahrzehnte hinweg zementieren.
Dieter Donner vom BUND bemängelt die fehlenden Angaben zu Auswirkungen eines großen Störfalls: „BAYER hat die fast alltäglichen Leckagen von Dichtungen und Flanschen zum größtmöglichen Unfall stilisiert. Welche Schäden durch die Verbreitung von Giftstoffen wie Kohlenmonoxid oder Phosgen bei einem Leitungscrash wie damals bei INEOS entstehen können, wurde gar nicht erst untersucht.“ Die Bezirksregierung kündigte immerhin an, solche worst case-Szenarien von BAYER nachzufordern. Auch kritisiert Donner die geplante Einhausung: „Die Anlage in Dormagen soll lediglich mit einer Blechhülle umschlossen werden. Bei der Firma DOW CHEMICALS hingegen musste eine ähnliche Anlage auf Anforderung der Behörden mit Beton umschlossen werden. Weder BAYER noch das Landesumweltamt konnten oder wollten sich dazu äußern, warum hier ein niedrigerer Standard verwendet wird.“
Manfred Puchelt von der DORMAGENER AGENDA 21 kritisiert die fehlenden Angaben zur Umwelthaftung: „Wenn es zu einer umfassenden Katastrophe durch Freisetzung von Phosgen, Kohlenmonoxid oder TDI kommt, wie ist dann die Haftung für die Bevölkerung geregelt? BAYER antwortete sinngemäß, die Frage stelle sich nicht, weil die Anlagen sicher sind. Aber nicht alle Risiken lassen sich mit mathematischer Wahrscheinlichkeits-Rechnung vorhersagen, siehe Fukushima.“ Vor einigen Jahren hatte die Bundesregierung feste Regelungen für eine Deckungsvorsorge angekündigt. Da es bis heute aber kein Gesetz gibt, wird die Höhe des Versicherungs-Schutzes vom Betreiber selbst festgelegt – und wird noch nicht einmal kontrolliert. Puchelt weiter: „Für die Bevölkerung bleibt die bange Ungewissheit, ob die als „geheim“ eingestufte Deckungssumme im Fall einer Katastrophe ausreichend ist. Merkwürdig, wo doch jeder Mopedfahrer eine garantierte Haftpflichtsumme nachweisen muss.“

Einhausung durchgesetzt
Trotz der grundsätzlichen Kritik an der Chlorchemie, für die die TDI-Produktion exemplarisch steht, begrüßt die Coordination gegen BAYER-Gefahren den Fortschritt bei der geplanten Sicherheitstechnik. Dieser sei auf beständigen Druck von außen zurück zu führen. So fordern Umweltverbände seit den 80er Jahren eine Einhausung, also eine feste Hülle um gefährliche Anlagen. Aus Kostengründen hatte die Industrie dies stets abgelehnt. BAYER will nun erstmals einen solchen Schutz bauen. Zudem soll eine automatische Abschalt-Vorrichtung installiert werden, die auch ohne Strom funktioniert. „Hinter den nun erreichten Sicherheits-Standard wird die Industrie zumindest in Deutschland nicht mehr zurückfallen können – ein wichtiger Erfolg für die Umweltbewegung insgesamt“, so Jan Pehrke von der CBG. BAYER-Werke in den USA hingegen verfügen über weit niedrigere Sicherheits-Technik als in Deutschland, dort kam es in den vergangenen Jahren zu mehreren schweren Störfällen.
Mit welch harten Bandagen gekämpft wird, wenn es um die Kosten für die Sicherheitstechnik geht, zeigen kürzlich bekannt gewordene Unterlagen der Firma DUPONT. Darin lehnt die Firma eine Einhausung phosgenführender Anlagen ab, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. In dem internen Memo heißt es: „Wenn wir zwei Millionen Dollar ausgeben, werden wir in 10.000 Jahren statistisch 14 Leben retten. Das bedeutet, der Preis eines Menschenlebens plus öffentlicher Empörung liegt bei $143.000. Möglicherweise könnten wir uns zwei Millionen Dollar für eine Einhausung leisten. Aber können wir es uns leisten, eine solche Maßnahme durchzuführen, die einen Präzedenzfall für alle hochgefährlichen Chemikalien schafft?“.
Die nun von BAYER geplante Schutzhülle verhindert zwar den Austritt von Phosgen, würde einer Explosion oder einer Beschädigung von außen jedoch nicht standhalten. Die CBG forderte in der Erörterung daher ein kräftigeres Containment, das auch einen Schutz gegen Feuer oder erhöhten Druck liefert. Außerdem fordert die Coordination zusätzliche Schutzmaßnahmen für den Fall einer Explosion innerhalb der Einhausung. Ein solcher Schutz wäre z.B. durch Einsprühen von Ammoniak-Dampf zu erreichen, womit sich das hochtoxische Phosgen neutralisieren ließe.

geringe Abstände
Ein weiteres Thema in dem Erörterungstermin waren die geringen Abstände der TDI-Anlage zur Werksgrenze. So liegt eine Haltestelle der S-Bahn gerade einmal 300m entfernt. Zur Wohnbebauung sind es 1.000 Meter. Die Kommission für Anlagensicherheit hingegen empfiehlt für Phosgen-Anlagen einen Abstand zur Bevölkerung von 1,5 km. Da mehrere Studien zeigen, das bei einem massiven Phosgenaustritt auch in einem Abstand von 1.000m Gesundheitsgefahren drohen, sollte der Mindest-Abstand aus Sicht der CBG in keinem Fall unterschritten werden. BAYER hingegen argumentierte, dass die Empfehlung nur für die Bauleitplanung gelte, nicht aber bei der Genehmigung von Anlagen.
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs spricht jedoch eine andere Sprache. Einem Gartenbaubetrieb war es untersagt worden, sich in einem Abstand von 250m von einer Chemie-Fabrik anzusiedeln. Begründet wurde das Mitte September ergangene Urteil damit, dass der in der Seveso-II-Richtlinie der EU geforderte Mindestabstand nicht eingehalten wird. Juristen gehen davon aus, dass die Entscheidung dazu führen wird, dass Bauprojekte mit hohem Publikumsverkehr in der Nähe von Industrieanlagen künftig häufiger untersagt werden. Auch werde es für Industrieunternehmen wohl schwerer, neue Standorte zu finden beziehungsweise Anlagen dicht an Siedlungen zu erweitern.
BAYER ist von der verschärften Auslegung der EU-Gesetze auch an einer anderen Stelle betroffen: in Leverkusen wollte der Konzern eine unmittelbar neben dem Werk gelegene Fläche an ein Sport-Kaufhaus verkaufen. Auf Drängen der Stadt wurde das Geschäft zunächst auf Eis gelegt, um das EU-Urteil zu prüfen.
Die Entscheidung der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung der TDI-Anlage soll zum Jahreswechsel fallen.

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