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Störfall Dormagen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 29.6.98

Ein Jahr nach dem Großunfall im BAYER-Werk Dormagen:

Fragen bleiben bis heute offen

Am 30. Juni 1997 platzte im BAYER-Werk Dormagen ein Reaktor zur Herstellung des Kunststoff-Vorprodukts Toluylendiamin (TDA). Die betreffende Anlage war erst wenige Monate zuvor in Betrieb genommen worden. 12 Tonnen des krebserregenden Stoffes traten aus, gerieten teilweise in Brand und gelangten bis über die Werksgrenzen. Trotz mehrmonatiger Untersuchungen durch den TÜV konnte die Unfallursache bis heute nicht zweifelsfrei ermittelt werden! Am 10. April diesen Jahres kam es wegen eines geplatzten Ventils erneut zu einer Freisetzung von 5 Tonnen TDA.

Folgende Fragen bleiben nach Meinung der Coordination gegen BAYER-Gefahren ungeklärt:

· BAYER führt die Explosion auf eine ungewöhnlich lange und verwinkelte Zuleitung zurück, in der sich Ablagerungen gebildet hätten. Warum wurde diese Leitungsführung gewählt? Wie konnte es zu der Sicherheitsabnahme der Anlage nur wenige Monate vor der Explosion kommen?
· Wie kann BAYER heute einen sicheren Betrieb garantieren, wenn die Gefahren seinerzeit nicht vorhergesehen wurden und die Ursache der Explosion noch immer nicht zweifelsfrei feststeht?
· Wie sieht die Zusammensetzung der entstandenen Brandgase aus? Welche Risiken (auch langfristig) gehen von ihnen aus? Warum wurden die Anwohner des Werkes nicht ärztlich untersucht?

Philipp Mimkes, Geschäftsführer der CBG: „Risikoreiche Anlagen müssen mit einer zusätzlichen Hülle gesichert werden. Denn obwohl Leckagen in druckführenden Rohren zu den häufigsten Ursachen von Störfällen gehören, bleibt bei BAYER eine Ummantelung von Anlagen und Leitungen die Ausnahme. Außerdem müssen die Anwohnerinnen und Anwohner gründlich über Gefahren risikoreicher Anlagen informiert werden, wie es auch §11 der Störfallverordnung verlangt. Hierzu gehört unter anderem eine detaillierte Aufzählung aller produzierten und gelagerten Stoffe, mit Mengenangaben und potentiellen Gesundheitsgefahren. Auf die lange Sicht muß es aus Sicherheitsgründen das Ziel sein, gefährliche Anlagen und Wohngebiete räumlich voneinander zu trennen.“