Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

[stern] Duogynon

CBG Redaktion

25. November 2010

Duogynon: Opfer klagen gegen Bayer Schering

Am 30. November startet in Berlin der Prozess von Opfern des hormonellen Schwangerschaftstests Duogynon gegen die Firma Bayer Schering AG. Mehrere Geschädigte werden dem Verfahren beiwohnen. Das Magazin stern berichtet in seiner heutigen Ausgabe über die Klage und über das Schicksal der Betroffenen; siehe: http://www.cbgnetwork.org/downloads/stern48_Duogynon.pdf.

Auch der SPIEGEL greift das Thema heute erneut auf (s.u.).

alle Infos zur Kampagne

25.11.2010, Spiegel Online

Missbildungen durch Medikamente

Späte Revanche für einen fatalen Test

Es ist ein ungleicher Kampf: Ein behinderter Mann legt sich mit dem Pharmagiganten Bayer Schering an. Seine Mutter hatte ein Mittel zum Schwangerschaftstest eingenommen, das wohl massive Nebenwirkungen hatte. Jetzt bekannt gewordene Briefe bringen den Konzern vor Gericht in Erklärungsnot.
Also doch. Sie wussten offenbar, was sie taten. Jetzt hielt André Sommer den Beweis in den Händen, nach dem er so lange lang gesucht hatte. Der ihm erklärte, warum er 1975 schwer behindert an Blase und Geschlechtsorganen zur Welt gekommen war.
Eine Initiative von potentiellen Medikamentenopfern aus Großbritannien hatte ihm die entscheidenden Dokumente vor zwei Wochen zugeschickt. Es waren Kopien alter Briefe, in denen sich britische Schering-Wissenschaftler mit ihren deutschen Kollegen über schwere Missbildungen bei Kindern und möglichen Risiken von Medikamenten austauschten. Die Mütter hatten einen Schwangerschaftstest des Berliner Konzerns verwendet. Urintests, um eine Schwangerschaft festzustellen, gab es damals noch nicht.
Die Dokumente stammen aus den drei Jahren von 1967 bis 1969. Damals schon diskutierten die Experten also über mögliche verheerende Nebenwirkungen von Duogynon. Das Mittel, das Sommers Mutter 1975, sechs Jahre später, ahnungslos einnahm. „Warum tauschten die Herren sich intern aus und schwiegen in der Öffentlichkeit?“, will Sommer nun wissen. Und: „Waren die Mütter und wir Kinder Versuchskaninchen des Unternehmens?“
In der kommenden Woche wird der Lehrer aus Pfronten im Allgäu gegen die Bayer Schering Pharma AG antreten. In Berlin, vor der 7. Zivilkammer des Landgerichts.

Sommers Feldzug ist eine Premiere
Sommers Feldzug gegen den mächtigen Konzern ist eine Premiere. Es ist der erste Prozess, den ein mutmaßliches Duogynon-Opfer angestrengt hat, seitdem die Bundesregierung vor acht Jahren das Arzneimittelgesetz änderte. Damals sollte die rechtliche Stellung der Opfer gestärkt werden. Beim Berliner Landgericht wird sich jetzt erweisen, ob die Reform den Praxistest besteht.
Mit ihrer Gesetzesänderung reagierte die Bundesregierung damals auch auf die quälend langen Contergan-Verfahren. Jahrelang hatten behinderte Kinder, deren Mütter das Schlafmittel eingenommen hatten, gegen den Hersteller geklagt. Vergeblich. Dabei gab es keine ernsthaften Zweifel an den katastrophalen Nebenwirkungen des Medikaments. Eine Entschädigung erhielten die Opfer aber erst, als das Unternehmen freiwillig Schadensersatz anbot.
Auch die mutmaßlichen Duogynon-Opfer hatten bislang keine Chance. Die betroffenen Mütter wandten sich bereits Ende der siebziger Jahre an die Öffentlichkeit. Sie zeigten die Firma an, doch dann stellten die Staatsanwälte die Ermittlungen ein. Und danach platzten die Zivilverfahren. Ähnlich wie im Contergan-Fall.
Nachdem der SPIEGEL (23/2010) erstmals über den Fall Sommer berichtet hatte, meldeten sich mehrere Dutzend Betroffene zu Wort. Menschen mit verkrüppelten Gliedmaßen, mit Missbildungen am Herzen, an Bauch und Rücken. Menschen, die jahrelang geschwiegen hatten. Weit über 100 Betroffene haben sich auf eine Geschädigtenliste eingetragen, die Sommer auf seine Website gestellt hat.
Abgeordnete der Grünen-Bundestagsfraktion verlangten daraufhin Aufklärung von der Regierung. Das Bundesgesundheitsministerium will sich zwar aus der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Duogynon-Hersteller und den Betroffenen heraushalten. Man begrüße aber, dass Patienten nun leichter Ansprüche gelten machen könnten. „Das war vom Gesetzgeber so beabsichtigt und wird hier nachdrücklich unterstützt“, sagt die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz.

Anspruch auf Auskunft
Die mutmaßlichen Opfer klagen gegen den Schering-Konzern, der inzwischen vom Konkurrenten Bayer übernommen wurde. Zunächst wollen sie nur Auskunft. Die Firma soll Einsicht gewähren in Unterlagen zu Duogynon. Nur so rechnen sie sich eine Chance aus, Bayer Schering Pharma später auch auf Schadensersatz verklagen zu können.
Doch das Unternehmen will nicht. Etwaige Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz seien längst verjährt. Zudem, schreibt der Bayer-Anwalt dem Berliner Gericht, bestehe kein Zusammenhang „zwischen der Anwendung von Duogynon und dem Auftreten embryonaler Fehlbildungen“.
Der Berliner Anwalt Jörg Heynemann widerspricht. Natürlich sei der Fall nicht verjährt. Schließlich habe sich Sommer noch vor fünf Jahren wegen seiner Behinderung operieren lassen müssen. Zudem habe der Kläger erst im vergangenen Jahr von Duogynon-Nebenwirkungen erfahren. Seine Mutter liegt nach einem Herzinfarkt seit vielen Jahren im Wachkoma.
Ob der Schwangerschaftstest wirklich so harmlos gewesen sei, solle nach Heynemann ein Gutachter klären. Wie im Contergan-Fall würde der Anwalt am liebsten einen Vergleich erreichen. Bayer Schering solle doch einfach „Offenheit und Toleranz“ zeigen und sich „mit den Geschädigten an einen Tisch setzen“.
Zum Prozess in der kommenden Woche hat Heynemann Unterlagen über einen sogenannten „Ärztemustertest“ eingeführt. Der Anwalt, der einige Dutzend Duogynon-Opfer vertritt, schreibt dazu: „Unabhängig von der ethischen Bewertung dieses Vorgangs, dass offensichtlich ‚eine beachtliche Anzahl von Frauen mit Ärztemustern behandelt wurden‘, dürften der Beklagten auch die Ergebnisse dieser Arbeiten vorliegen. Es wurde offensichtlich die mögliche fruchtschädigende Wirkung in Kauf genommen, um in Form von Ärztemustern Versuche an schwangeren Frauen durchzuführen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die Beklagte diese ‚Versuchsergebnisse‘ nicht offen legen möchte.“
Zu klären haben Kläger und Beklagte also vor Gericht einiges. Was es mit dem Brief aus Großbritannien zum Beispiel auf sich hat. Dort schreibt ein Wissenschaftler am 13. November 1967, also acht Jahre, bevor Sommers Mutter das Medikament einnahm: „Die offenkundige Korrelation zwischen der Zunahme angeborener Missbildungen und dem Verkauf des Schwangerschaftstests erscheint ziemlich alarmierend.“ Bei dem Präparat handle es sich um ein pharmazeutisches Produkt für schwangere Frauen, das auf die Umgebung des Fötus wirke und „deshalb müssen wir extrem vorsichtig sein“. Von Udo Ludwig
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,730638,00.html