In den USA beginnt der vierte Glyphosat-Prozess
In Sachen „Stephens vs. BAYER“
Am kommenden Montag beginnt in den Vereinigten Staaten der vierte Glyphosat-Prozess. Die 70-Jährige Donnetta Stephens macht das von BAYER unter dem Namen ROUNDUP vertriebene Herbizid für ihr Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) – eine spezielle Art des Lymphdrüsen-Krebses – verantwortlich. Deshalb verklagte sie den Leverkusener Multi im August 2020 auf Schadensersatz. Wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes beantragten ihre RechtsvertreterInnen kurz danach, den Fall schnell zu Gericht gehen zu lassen, was der kalifornische „San Bernardino County Superior Court“ auch ermöglichte.
„Sie hat das ROUNDUP über 30 Jahre lang verwendet und war ihm stark ausgesetzt“, so Anwalt Fletcher V. Trammell zur Begründung der Entschädigungsansprüche. Andere mögliche Ursachen für die Erkrankung schloss er aus: „In ihrer Familie trat Non-Hodgkin sonst nicht auf.“ Bei den Verhandlungen will der Jurist sich nicht nur auf die in den früheren Verfahren vorgelegten Beweise stützen. Mit dem Onkologen Barry Boyd und der Toxikologin Luoping Zhang berief er zwei neue ExpertInnen. Zhang hatte im Jahr 2019 eine Metastudie zu Glyphosat und NHL veröffentlicht, die einen „zwingenden Zusammenhang“ zwischen der Substanz und der Entstehung des Krebes konstatierte. Ein um 41 Prozent erhöhtes Risiko, dieses Leiden zu bekommen, ermittelte die Untersuchung.
Der BAYER-Konzern hat bisher alle drei früheren Glyphosat-Verfahren verloren. Dasjenige, das Dewayne Johnson angestrengt hatte, sogar endgültig. Es endete mit einer Verurteilung zu 10,25 Millionen Dollar Schmerzensgeld und 10,25 Millionen Dollar Strafe. Im Hardeman-Prozess unterlag der Leverkusener Multi in zweiter Instanz, obwohl sich die zwischenzeitlich von Donald Trump auf Linie gebrachte Umweltbehörde EPA vor Gericht für das Unternehmen verwandt hatte.
Der Rechtsstreit um Glyphosat setzte 2015 ein. Unmittelbar nach BAYERs MONSANTO-Übernahme fand im Sommer 2018 das erste Verfahren statt. 2019 ordnete der zuständige Richter Vince Chhabria Vergleichsverhandlungen an und verhängte für die Dauer der Mediation ein Prozess-Moratorium, um den Beteiligten den Rücken freizuhalten. Ende Mai 2021 brach der Agro-Riese die Gespräche jedoch ab. Er hatte beabsichtigt, das Herbizid unbegrenzt weiter zu verkaufen, aber für weitere Gesundheitsschäden nur noch begrenzt haften und sah keine Chance mehr, für einen entsprechenden Einigungsvorschlag den Segen Chhabrias zu erhalten.
„Die Akte ‚Glyphosat’ ist noch immer nicht geschlossen, weil BAYER das Pestizid weiter am Markt halten will und noch nicht einmal bereit ist, Warnhinweise auf den Behältern anzubringen. Unterdessen sterben immer mehr Krebs-PatientInnen, ohne eine Entschädigung erhalten zu haben. Das ist ein Skandal. Der Konzern darf die Kranken nicht länger hinhalten und muss den Vertrieb von Glyphosat sofort einstellen, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.
Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11