Repression im Dienst von BAYER & Co.
Das Imperium schlägt zurück
Politisches Engagement sieht sich seit einiger Zeit verstärkter Repression ausgesetzt. Besonders für Initiativen, die sich in ihrer Arbeit auf Wirtschaftsunternehmen konzentrieren, steigt der Druck. Das bekommen vor allem TierrechtlerInnen zu spüren, aber unter das Verdikt „Öko-Terrorismus“ können auch Gentechnik-GegnerInnen und andere AktivistInnen fallen. In den USA weckt das aufgeheizte Klima schon Erinnerungen an das antikommunistische McCarthy-Regime.
Von Jan Pehrke
Von der Demonstrationsfreiheit hat der britische Oberste Gerichtshof nur eine sehr begrenzte Vorstellung. Im Fall „BAYER CROPSCIENCE LIMITED vs. STOP HUNTINGDON CRUELTY (SHAC) untersagte er der Tierrechtsinitiative 2008 auf der Grundlage eines Gesetzes zum Schutz vor Belästigungen, künftig in der Nähe der Konzern-Niederlassungen in Cambridge, Great Chishill und anderswo zu demonstrieren. Ein umfangreiches Kartenwerk im Anhang des Urteils gibt dabei exakt Auskunft über den Verlauf der Bannmeilen und weist den AktivistInnen, die gegen den Pharma-Riesen wegen seiner Geschäftsbeziehungen zum Tierversuchsmulti HUNTINGDON Kampagnen durchführen, stattdessen „designated protest areas“ (DPAs) in den hintersten Winkeln zu. Noch dazu dürfen diese nie mehr als 20 SHAClerInnen gleichzeitig betreten und das auch nicht mehr als zwei Stunden lang. Leise müssen sie ebenfalls sein: Das Mitführen von Instrumenten verboten die JuristInnen. Alles andere würde den Tatbestand der Belästigung erfüllen.
Hohe Haftstrafen
Ähnlich hatte bereits 2004 ein RichterInnen-Spruch BAYER-Gelände zur No-Go-Area erklärt und verbriefte Grundrechte auf diese Weise zur Farce werden lassen. Aber das alles ist gar nichts im Vergleich zu anderen Prozess-Ausgängen. Im Januar 2010 verurteilte ein Gericht sieben SHAC-Mitglieder zu Haftstrafen bis zu elf Jahren, und zehn Monate früher mussten fünf SHAC-Angehörige für 15 Monate bis sechs Jahre ins Gefängnis. Der Winchester Crown Court hielt sie für schuldig, Angestellte von Huntingdon-Geschäftspartnern per Flugblatt der Päderastie bezichtigt, ihnen mit angeblich HIV-verseuchten Tampons Angst eingejagt und ihre Häuser, Autos und nähere Umgebung mit Bezeichnungen wie „Welpen-Killer“, „Mörder“ und „Abschaum“ besprüht zu haben.
Vielleicht mag einem diese Kampagne geschmacklos, überzogen und unpassend vorkommen, aber doch wohl kaum als „gleichbedeutend mit Einschüchterung, Gewalt und Terror“, als die sie das Gericht brandmarkte. Die Justiz musste sich noch nicht einmal die Mühe machen, den Angeklagten die Delikte direkt zuzuordnen. Sie erkannte auf organisierte Kriminalität und brachte eine „Verschwörung zur Erpressung“ und eine „Verschwörung zum Eingriff in ein bestehendes Vertragsverhältnis zum Schaden von Tierversuchsunternehmen“ zur Anklage.
Bei solchen zum Teil passgenau für SHAC und andere Tierrechtsorganisationen entworfenen Straftatbeständen war es zum vernichtenden Urteil dann nur noch ein kleiner Schritt. Sie hatten 2005 Eingang in den „Serious Organized Crime and Police Act“ (SOCPA) gefunden. Die Abschnitte 145 bis 149 widmen sich exquisit dem Treiben von SHAC & Co. und stellen den „Eingriff in ein bestehendes Vertragsverhältnis“ ebenso unter Strafe wie die Einschüchterung von deren Beschäftigten.
Aber auch sonst ist der SOCPA nicht ohne. Er erleichtert Verhaftungen, schränkt das Demonstrationsrecht ein und weitet den Schutz von BAYER & Co. vor Belästigungen erheblich aus. Dabei gelang der Labour-Regierung sogar das Kunststück, ein ursprünglich zur Ahndung von Stalking geschaffenes Paragraphen-Werk gegen politische AktivistInnen zu wenden, wenn auch nur unter erheblicher Kraftanstrengung. Da es nicht einmal die engagiertesten TierrechterInnen schaffen, den Konzernen permanent nachzustellen, können sie das nun bereits an einem Tag erledigen. Die findigen PolitikerInnen griffen zur paradoxen Konstruktion des Instant-Stalkings, um die Möglichkeit zu schaffen, auch gegen einmalige Aktionen vorzugehen. Und die Justiz machte von dieser Handreichung schon ausgiebig Gebrauch. Das Gesetz „wurde von der Polizei und den Gerichten benutzt, um fast alle Formen von Protest zu kriminalisieren“, bilanzierte der Journalist George Monbiot im Guardian.
In den USA gab es ähnliche Entwicklungen. 1992 verabschiedete der Kongress den „Animal Enterprise Protection Act“. Zehn Jahre später verschärfte er das Gesetz, und 2006 mutierte es auf Initiative des republikanischen Senators James Inhofe schließlich zum „Animal Enterprise Terrorism Act“ – natürlich nicht ohne nochmalige „Nachbesserungen“. In den Genuss dieser zusätzlichen Repressionen kamen die sieben TierrechtlerInnen noch nicht, die im Frühjahr 2006 im US-amerikanischen Trenton vor Gericht standen, aber es reichte auch so schon zu drastischen Strafen. Der Richter verurteilte sechs der sieben AktivistInnen, die seither unter dem Namen „SHAC 7“ bekannt sind, zu bis zu sechs Jahren Haft und einer Entschädigungszahlung von einer Million Dollar. Zur Last legte er ihnen eine Web-Kampagne, welche die Adressen von TierversuchswissenschaftlerInnen und anderen veröffentlichte und toner-fressende schwarze Faxe versendete. Mit dem Nachweis einer individuellen „Tatbeteiligung“ hielt der Jurist sich nicht lange auf. Er verwies auf das „Wir“ in diversen postings und sah eine Verschwörung am Werk bzw. sogar zwei: eine zur Verletzung des „Animal Enterprise Protection Acts“ und eine zur Belästigung vermittels moderner Kommunikationsmittel. Bei den Ermittlungen gegen TierschützerInnen gaben sich die staatlichen Stellen ebenfalls wenig zimperlich. Sie infiltrieren die Szene mit V-Leuten und schreckten nicht einmal vor dem Einsatz von agents provocateurs zurück.
Verdeckte ErmittlerInnen trugen auch in Österreich das belastende Material gegen den VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN (VGT) zusammen, das den Telefonabhör-Aktionen und Observationen der Sonderkommission Pelztier entging. 10.000 Ordner-Seiten füllt es mittlerweile und befeuert einen Prozess gegen zehn TierrechtlerInnen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 278a. Allerdings mangelt es trotz des beeindruckenden Akten-Bestandes noch an schlagkräftigen Beweisen. Das Gericht tut sich sichtlich schwer damit, den Angeklagten Buttersäure-Attentate auf Kleidergeschäfte, das Ansägen eines Hochsitzes und die Beschädigung von Autos nachzuweisen. Aber selbst wenn das zu Freisprüchen führen sollte, sind die Zehn durch die über dreimonatige Untersuchungshaft, die lange Verfahrensdauer und die dadurch entstandenen immensen Anwaltskosten schon genug gestraft.
Darüber hinaus versuchte die SOKO Pelztier, dem VGT die Finanzierung zu erschweren. So setzten sich die BeamtInnen mit dem Finanzministerium zusammen, um eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit in die Wege zu leiten. Die Steuerfahndung durchsuchte anschließend die Geschäftsräume, prüfte die Unterlagen und ordnete die Streichung der Gemeinnützigkeit an. Der Verein verfolge politische Ziele, die „ein nicht unbeachtlicher Teil der Bevölkerung“ nicht teile und die deshalb auch nicht dem Allgemeinwohl dienten, lautete die Begründung. Aber der Coup gelang nicht. Kurz vor Prozess-Beginn bestätigte das zuständige Finanzamt den bisherigen Status des VGT.
Nicht nur TierrechtlerInnen
Unter dem zunehmenden Druck leiden jedoch nicht nur TierrechtlerInnen. So definiert der Paragraph 278a des österreichischen Strafgesetzbuchs „kriminelle Organisation“ in einer Weise, die es erlaubt, fast alle politische Initiativen unter Generalverdacht zu stellen. „Eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung“ mit „einer größeren Anzahl von Personen“, die „erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft anstrebt“, ist nämlich beinahe jede politisch arbeitende Gruppe. Und deshalb auch entsprechend gefährdet – nicht nur in Österreich. Martin Balluch, einer der angeklagten AktivistInnen vom VGT, hat sich in seinem Buch „Widerstand in der Demokratie“ umfassend mit dem neuen Repressionsregime beschäftigt und schreibt: „Die Entwicklung, dass Organisationsdelikte und die erweiterte Gefahrenforschung gegen NGO-Arbeit und völlig legalen und demokratiepolitisch unbedenklichen politischen Aktivismus eingesetzt werden, ist mittlerweile global zu bemerken“.
Globaler „Öko-Terror“
In Neuseeland betrachteten die Behörden die Friedensbewegung und eine Initiative für die Rechte der UreinwohnerInnen als kriminelle Vereinigungen und starteten das ganze Programm mit Lauschangriffen, Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft. Allerdings wollte es der Generalstaatsanwalt später nicht weiterführen und klagte die Beschuldigten schließlich nicht mehr wegen eines gemeinschaftlich begangenen Verbrechens an. Genau das aber hat die sächsische Staatsanwaltschaft mit 17 AntifaschistInnen vor. „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ legt sie ihnen wegen vermeintlicher Angriffe auf Neonazis zur Last und durchkämmte zur Beweissicherung in einer Großrazzia 20 Wohnungen. Auch für bundesdeutsche Gentechnik-GegnerInnen brechen härtere Zeiten an. So verbüßt Jörg Bergstedt gerade eine sechsmonatige Haftstrafe, weil er an einer Feldbefreiungsaktion teilgenommen hat.
In den USA rollte 2004 die „Operation Backfire“ an, die neben TierrechtlerInnen auch Mitglieder der EARTH LIBERATION FRONT (ELF) auf die Fahndungsliste setzte. „Help find four Eco-Terrorists“ forderte das FBI die Bevölkerung auf seiner Internet-Seite in einer „Top Story“ auf, die Osama Bin Laden ins Kleingedruckte verbannte. Aber wenn eine Gruppe daherkommt und die Einrichtung eines Ski-Gebiets im netten Vail mit Sabotage-Aktionen verhindern will, wie es die Staatsanwaltschaft dem Quartett vorwirft, können die Prioritäten offenbar schon einmal durcheinander geraten. Auch den Anschlag auf ein botanisches Versuchslabor der Washingtoner Universität werteten die Gerichte als „domestic terrorism“ – und handelten entsprechend: Für die den Angeklagten zur Last gelegten Delikte verhängten sie Strafen von bis zu neun Jahren. Einer der ELF-AktivistInnen erlebte die Urteilsverkündigung nicht mehr: Bill Rodgers hatte sich schon einen Monat nach seiner Inhaftierung in seiner Gefängniszelle das Leben genommen.
Aber nach „Terrorismus minus islamistisch“ suchte das FBI auch anderswo. Es observierte die TierschützerInnen von PETA, den sich für Bürgerrechte engagierenden „Thomas Merton Center“, GREENPEACE und selbst eine katholische Friedensgruppe. Einige republikanische Politiker wollten für diesen erweiterten Terrorismus-Begriff sogar eine gesetzliche Grundlage schaffen. Der Kongress lehnte den von George Nethercutt eingebrachten „Agro-Terrorism Prevention Act“ jedoch ebenso ab wie der Senat den Antrag von Orrin G. Hatch auf Einführung einer „Öko-Terrorismus“-Datenbank.
In England fand der Stalker-Paragraph „Protection from Harassment“ unter anderem Anwendung bei der Verfolgung von Protesten gegen eine Raketenabwehr-Station des US-Militärs und gegen einen Stromkonzern. Auch das Versenden zweier E-Mails an eine Pharma-Firma mit dem Appell, auf Tierversuche zu verzichten, sahen die StaatsanwältInnen als Belästigung an. Schon der Kommentar auf einer Indymedia-Seite zu den Urteilen im SHAC-Prozess, der dazu aufforderte, dem Richter seine Meinung zu sagen, reichte für eine Verhaftung nach dem „Serious Organized Crime and Police Act“.
Und an BAYER war es, all die unterschiedlichen Gruppen in einem einzigen Rechtsstreit auf der Anklagebank zu versammeln. In dem 2004 geführten Gerichtsverfahren nach dem notorischen Belästigungsparagraphen fanden sich dort neben SHAC-AktivistInnen auch Angehörige der Initiativen STOP BAYERS GM-CROPS, LEEDS EARTH FIRST und BAYER HAZARD wieder. Gegen die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) hatte der Chemie-Multi ebenfalls schon wiederholt die RechtsanwältInnen eingeschaltet. 1987 verklagte er die CBG wegen eines Aufrufs, in dem es geheißen hatte: „In seiner grenzenlosen Sucht nach Gewinnen und Profiten verletzt BAYER demokratische Prinzipien, Menschenrechte und politische Fairness. Missliebige Kritiker werden bespitzelt und unter Druck gesetzt, rechte und willfährige Politiker werden unterstützt und finanziert“. In den ersten Instanzen bekam das Unternehmen Recht; ein Richter forderte sogar eine dreijährige Haftstrafe für einen CBGler. Die Coordination musste bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und ein erhebliches finanzielles Wagnis eingehen, um dem Recht auf Meinungsfreiheit fünf Jahre nach Beginn des Prozesses wieder Geltung zu verschaffen. Im Jahr 2001 klagte der Gen-Gigant die CBG dann wegen „Verletzung des Namensrechts“ an, weil diese das Wort „BAYER“ zusammen mit dem Begriff „watch“ in einem Domain-Namen verwendet hatte. Aus Angst vor den hohen Verfahrenskosten legte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN keinen Widerspruch ein und beugte sich der Einstweiligen Verfügung, die mit einer Strafandrohung von 50.000 Euro bewehrt war.
Aber der Pharma-Riese ging nicht nur rechtlich gegen die Coordination vor. Anfang der 1980er Jahre nutzte er den kurzen Dienstweg zum Wuppertaler Polizeipräsidenten, um diesen anzuhalten, der CBG die Gemeinnützigkeit zu bestreiten. Der tat wie geheißen und unterwies das Amtsgericht Solingen postwendend, die „Förderung zu unterbinden“. Daran hielten die JuristInnen sich dann auch und schnitten die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN so von dringend benötigten finanziellen Ressourcen ab.
Die Last des Erfolges
Der Hauptgrund für die zunehmende Repression ist der Erfolg von Initiativen, die sich auf Unternehmen konzentrieren. So gelang es SHAC mit seinen Kampagnen, HUNTINGDON dazu zu bringen, England zu verlassen und in den USA ökonomisches Asyl zu suchen. Auch dem Leverkusener Multi als gutem Kunde von HUNTINGDON und Konzern mit über 170.000 Tierversuchen pro Jahr machten die SHAClerInnen das Leben schon schwer. Die Gruppe setzte ihn ganz oben auf ihre Liste der inkriminierten Konzerne und agiert seit mehr als zehn Jahren global gegen den Global Player. Sie blockierte die Werkstore in Uruguay, demonstrierte vor dem Wuppertaler Pharma-Zentrum, sprach dank einer Einladung der CBG auf der BAYER-Hauptsammlung in Köln, protestierte vor der chilenischen Zentrale, störte ein BAYER-Dinner in Irland, entrollte in der Lobby der Washingtoner Zweigstelle Transparente und suchten schwedische und englische Niederlassungen heim.
Nicht umsonst konstatierte das US-amerikanische Heimatschutz-Departement deshalb: „Von Tierrechtsextremisten und Öko-Terroristen verübte Attacken gegen Unternehmen verursachen den betroffenen Unternehmen hohe Kosten und können auf die Dauer das Vertrauen in die Wirtschaft erschüttern“.
BAYER & Co. als Gesetzgeber
Auf dieses Vertrauen aber sind die Global Player in Zeiten des immer entfesselter auftretenden Kapitalismus besonders angewiesen, um ihren AktionärInnen weiterhin Extra-Renditen sichern zu können. Darum reagieren die großen Firmen empfindlicher denn je auf Störungen des „Business as usual“ – und fordern Schutzmaßnahmen ein. In den USA war die Industrie die treibende Kraft hinter den Strafverschärfungen. Sie nahm an den Senatsanhörungen teil, die den Boden für die „homeland terrorism“-Beschlüsse bereiten sollten, und unterstützte die willigsten PolitikerInnen. BAYER etwa überwies den Republikanern James Inhofe, George Nethercutt und Orrin G. Hatch, welche die Gesetzesinitiativen zum Öko-, Agrar- und Tierrechts„terrorismus“ einbrachten, großzügige Wahlkampfspenden. Ausgearbeitet hatte ihre Entwürfe das „American Legislative Exchange Council“ (ALEC), eine von den Konzernen gesponserte JuristInnen-Vereinigung. „Limited Government, Free Enterprise und Federalism“ hat sie sich auf die Fahnen geschrieben, die der Leverkusener Multi mit hochhält. Die BAYER-Managerin Sandra Oliver sitzt für den Agro-Riesen in dem Beirat, der EmissärInnen aus der freien Wirtschaft vorbehalten ist. Mike Birdsong gehört der „Health and Human Services Task Force“ an, und Bill Corley, das ALEC-Mitglied des Jahres 2005 in der Sektion „Privatwirtschaft“, steht im Bundesstaat Arkansas demjenigen Gremium vor, das sich um das legislative Wohlergehen von BAYER & Co. kümmert.
Green Scare
Die Strategie, die Anschläge vom 11. September 2001 dafür zu instrumentalisieren, aus dem Begriff „Terrorismus“ ein Passepartout für alle möglichen unliebsamen politischen Aktivitäten zu machen, hat in den USA ein hysterisches Klima geschaffen, das an die McCarthy-Ära erinnert. Nur die Signalfarbe hat sich geändert: Grün ist das neue Rot. Was dem republikanischen Senator der „Red Scare“ war, die Beschwörung des vom Kommunismus angeblich ausgehenden roten Schreckens, das ist heutigen Zeiten der „Green Scare“ mit Tierrechts- und Umweltgruppen als Trägern. „Angst. Es dreht sich alles um Angst. Es geht darum, die Profite der Unternehmen zu schützen, indem man den Hauptströmungen der Tierrechts- und Umweltinitiativen – und allen anderen wachsamen sozialen Bewegungen – Angst macht, die ihnen zustehenden Rechte zu nutzen“, schreibt der Journalist Will Potter in seinem Blog „Green is the New Red“.
Auf besonders widerspenstige Gruppen zielen, aber alle treffen wollen – diese Absicht verfolgt der „Green Scare“ nach Meinung von Potter. Er appelliert deshalb an die politischen Initiativen, sich nicht auseinanderdividieren zu lassen wie zu McCarthys Zeiten. „Wir müssen starke aktivistische Gemeinschaften aufbauen, die ihre Rechte kennen und wissen, wie sie bedroht sind und was auf dem Spiel steht, wenn wir nachgeben“, sagte Will Potter in einem Interview mit der Jungle World.
Und dies gilt trotz so einiger zweifelhafter Methoden wie Sachbeschädigungen umso mehr, als die neuen Gesetze immer häufiger einst ganz legale Inanspruchnahmen der verbrieften Grundrechte als illegal inkriminieren und die demokratisch nicht legitimierte Übermacht der Konzerne ein Ungleichgewicht der Kräfte schafft, das – wenn überhaupt – nur konfrontative Kampagnen ausbalancieren können. Wenn es nämlich einen Terror gibt, dann den einen: den Terror der Ökonomie.