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[Redebeiträge] Hauptversammlung 2001

CBG Redaktion

HV: Alle Fragen bleiben offen

Die Schadensbilanz 2000

Von Udo Hörster

Als erste Kritische Aktionärin trat Susanne Smolka vom PESTIZID AKTIONS-NETZWERK (PAN) ans Mikrofon. Sie brachte die Risiken und Nebenwirkungen der BAYER-Ackergifte zur Sprache. Das Unkrautbe- kämpfungsmittel DIURON, führte Smolka aus, stellt nicht nur eine Belastung des Ökosystems dar, es verunreinigt das Trinkwasser auch in einem solchen Maße, dass die Wasserwirtschaft Millionen-Beträge in Reinigungsverfahren investieren muss. „Wie oft wir schon über DIURON gesprochen haben“, lamentierte Schneider daraufhin und brachte seinen Textbaustein „Es macht keinen Sinn, Detail-Diskussionen über Produkte und deren Eigenschaften zu führen“ in Anschlag. Bei der Frage, wann BAYER endlich das im Geschäftsbericht von 1995 gegebene Versprechen einlösen wolle, besonders giftige Agrochemikalien durch ungefährlichere zu ersetzen, zeigte der Vorstandsvorsitzende sich noch weniger auskunftsfreudig. BAYER würde nur geprüfte Produkte vertreiben, lautete seine Nicht-Antwort.

Einem anderen angeblich so sorgfältig geprüftem Pestizid-Produkt, FOLIDOL, widmete sich Tania Santivañez aus Bolivien. Die Chemikerin der La Pazer Universität Nuestra Señora verwies auf Langzeitstudien, nach denen FOLIDOL chronische Gesundheitsstörungen wie Nervenkrankheiten verursacht. Zudem kritisierte sie, dass sich unter den 44 in ihrem Land registrierten BAYER-Ackergiftwirkstoffen mit Methyl-Parathion, Ethyl-Parathion, Oxidemeton, O-Methyl, Carbofuran und anderen etliche befinden, die in anderen Staaten wegen ihrer extremen Giftigkeit längst nicht mehr im Handel sind.

Mit dem Antibiotikum BAYTRIL stand ein weiteres der ach so sicheren BAYER-Produkte im Mittelpunkt des Beitrages der US-Amerikanerin Dr. Corinna Horta. Seitdem der Wirkstoff Fluorochinolon in der Geflügelzucht verwendet wird, ist die Anzahl der gegen die Substanz resistenten Krankheitserreger erschreckend gestiegen, so die Aktivistin von ENVIRONMENT DEFENSE. Da die Keime über die Nahrungskette auch in den menschlichen Organismus gelangen und dort Krankheiten auslösen können, hat das angesehene Wissenschaftsmagazin Science der US-Gesundheitsbehörde FDA geraten, den Handel zu stoppen.

Die BeamtInnen nahmen Gespräche mit den Herstellern auf. Einige stoppten daraufhin den Vertrieb. Nicht aber BAYER. Mit dem fadenscheinigen Hinweis darauf, BAYTRIL werde nur therapeutisch, nicht aber prophylaktisch verwendet, stellte Manfred Schneider in seiner Antwort auf Dr. Horta klar, dass der Chemie-Multi das auch in Zukunft nicht zu tun gedenke.

Was es wirklich bedeutet, wenn BAYER ein Produkt prüft, darüber klärte der britische Arzt Dr. Steven Karren die AktionärInnen auf. Er war an Voruntersuchungen zu einem Arzneimitteltest mit dem Antibiotikum CIPROBAY beteiligt, für das der Chemie-Multi eine Zulassungserweiterung beantragen wollte. Es sollte vor schweren Operationen nicht mehr nur intravenös, sondern auch oral verabreicht werden können. Die Tests fielen aber negativ aus. Oral eingenommen, vormochte CIPROBAY die PatientInnen nach überstandener OP nicht mehr vor Infektionen zu schützen. Unter den 800 Test-Personen kam es sogar zu Todesfällen Der Konzern hat diese Ergebnisse der zuständigen Ethik-Kommission verschwiegen und vor der „Medicine Control Agency“ falsche Angaben gemacht. Ein Skandal, zu dem Manfred Schneider nichts zu sagen hatte. Dr. Karren reichte deshalb unmittelbar nach der Hauptversammlung eine Klage gegen BAYER ein.

Den Tod hunderttausender AIDS-Kranker in Südafrika nahm der BAYER-Konzern mit seiner Patentverletzungsklage billigend in Kauf: Wegen des schwebenden Verfahrens hatten die PatientInnen nicht die Möglichkeit, billige Kopien von patent-geschützten westlichen Kombinationstherapeutika zu erwerben. Ilka Schröder, für die Grünen im Europäischen Parlament sitzend, bestritt deshalb die Legitimation des Anspruchs auf „Schutz des geistigen Eigentums“. Da Wissen ein gesellschaftlich produzierter Reichtum ist, „erwirtschaftet“ durch Erziehungsleistungen, staatlich finanzierte Bildungsinstitutionen, öffentliche Forschungsgelder, frei zugängliche Datenbanken und wissenschaftliche Errungenschaften der Vergangenheit, hat seine Privatisierung zu Profit-Zwecken nach Schröders Ansicht keine Berechtigung.

Einen anderen Aspekt der Benachteiligung von Ländern der „Dritten Welt“ – die Ausnutzung der in diesen Staaten weniger strengen Umweltauflagen als Standort-Vorteil – thematisierte Henry Mathews.
Der Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen
und Aktionäre zitierte eine neue GREENPEACE- Studie, nach der das BAYER-Werk im brasilianischen Belford Roxo den Boden und den Fluss Sarapui mit Schwermetallen, Chlor-Chemikalien und Pestizid-Rückständen in immensen Konzentrationen belastet. Was seriöse ForscherInnen unter penibler Dokumentation ihrer Untersuchungsmethoden veröffentlichten, nannte der BAYER-Chef einfach „die von GREENPEACE in die Welt gesetzten Behauptungen“ und erachtete es nicht als nötig, weiter auf das Problem einzugehen.

Aber nicht nur in den so genannten Entwicklungsländern, auch in der Bundesrepublik stellen BAYER-Anlagen eine Gefährdung von Mensch und Umwelt dar. Hubert Ostendorf (CBG) kam noch einmal auf die Beinahe-Katastrophe von Wuppertal zu sprechen, wo im Juni 1999 durch die Explosion eines Kessels 2,7 Tonnen giftiger Chemikalien freigesetzt wurden und sich deshalb über 100 Menschen in ärztliche Behandlung begeben mussten. Einen unerhörten Vorgang nannte es Ostendorf, dass der anschließende Prozess mit einer Geldbuße in Höhe von 5.000 Mark für einen kleinen BAYER-Angestellten endete und alles weiter seinen gewohnt-gefährlichen Gang gehen kann.

Nach der Katastrophen-Bilanz seiner VorrednerInnen widmete Wolfgang Teuber (DKP) sich dem ganz alltäglichen Wahnsinn in den BAYER- Betrieben. Während die Vorstandsbezüge im letzten Jahr um rund 30 Prozent zunahmen, mussten die Beschäftigten in diesem Zeitraum Lohn- Einbußen, die Streichung von Sonderleistungen, Flexibilisierungsmaßnahmen und eine immer größere Arbeitshetze hinnehmen, kritisierte Teuber und erinnerte Vorstand und Aufsichtsrat an die im Grundgesetz festgeschriebene Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

Erübrigt hätte sich in Zukunft wahrscheinlich die geballte Konzern-Kritik, wie sie dem Multi am 27. April entgegenschlug, wenn BAYER folgende Vorschläge des CBG-Geschäftsführers Philipp Mimkes zum Tagesordnungspunkt „Satzungsänderungen“ akzeptiert hätte: „BAYER vertreibt keine Güter, die für militärische Zwecke genutzt werden können“; „Ziel des Unternehmens ist der Umweltschutz“; „BAYER garantiert das Gewerkschaftsrecht“; „BAYER macht keine Geschäfte mit Ländern, die die Menschenrechte verletzen“; BAYER übernimmt Verantwortung für die Verbrechen der IG FARBEN”. Zu schön, um wahr zu sein, wäre das gewesen. Deshalb verwiesen die Bosse diesen Entwurf einer wirklich verantwortlichen Unternehmenssatzung auch umgehend ins Reich der Märchen.