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[REACH verwässert] Rat verwässert REACH

CBG Redaktion

Hiltrud Breyer, MdEP

Die politische Einigung des Wettbewerbrates ist ein eindeutiger Kniefall vor der chemischen Industrie, Umwelt- und Verbraucherinteressen bleiben auf der Strecke. Der Rat hat die meisten der schlechten Vorschläge des Parlaments übernommen und gleichzeitig die guten ignoriert.
Das Abstimmungsergebnis im EP war bereits eine Enttäuschung – jedoch besser als erwartet. Großer Lichtblick für Umwelt– und Verbraucherschutz war die gewonnene Abstimmung bei der verpflichtenden Substitution: Es sollte Unternehmen verpflichten, gefährliche Chemikalien durch sicherere Alternativstoffe zu ersetzen, sofern diese vorhanden sind. Positiv für VerbraucherInnen war auch die Entscheidung des EPs, Unternehmen zu verpflichten, künftig über gefährliche Stoffe zu informieren, sei es im Bodenbelag oder in der Jacke. Aufgrund fehlender Informationen konnte sich bislang niemand gegen gefährliche Chemikalien schützen.

Das Parlament ist jedoch auch bei der Registrierung eingeknickt. Dabei ist das Registrierungsverfahren die Voraussetzung für effektives Zulassungssystem. Die großen Fraktionen im EP haben die Anforderungen für die Registrierung massiv torpediert. Das Grundprinzip von REACH „wer keine Daten liefert, bekommt keine
Vermarktung“ wurde ausgehöhlt.
Schließlich wurde der geplante obligatorische Datenaustausch unter dem Vorschlag „Eine Substanz, eine Registrierung“ flexibler gestaltet, indem es Unternehmen durch „Opt-Outs“ ermöglicht werden soll, eine Registrierung allein vorzunehmen. Auch damit knickt das EP vor einer wesentlichen Forderung der Industrie ein. Diese hatte sich besorgt über die Vertraulichkeit der erforderlichen Informationen geäußert. Die Chemikalienagentur wird Anträge auf „Opt-Outs“ anhand dreier Kriterien überprüfen.

Doch der Rat ging sogar noch weiter: Datenanforderungen wurden über die Bank weg reduziert, vor allem für Stoffe zwischen 1 und 10 Jahrestonnen. Die Zulassung wurde nur für wenige Stoffe gestärkt, Verbraucherinformationen bleiben mangelhaft und eine geeignete Sorgfaltspflicht ist vollständig vom Tisch gefallen. Damit wird das Ungleichgewicht der Gesetzgebung noch weiter verschärft zu Gunsten kurzfristiger
wirtschaftlicher Interessen und zu Lasten längerfristiger Überlegungen, vor allem zum Schutz von Gesundheit
und Umwelt.
Die Grundvoraussetzung für ein effektives REACH ist eine gute Datenbasis über die Eigenschaften und
Verwendungen von Chemikalien. Durch die drastische Reduzierung der Anzahl der niedrigvolumigen
Chemikalien, von denen Daten vorgelegt werden müssen wurde dies ausgehöhlt. Und es steht zu befürchten,
dass die Datenbasis noch weiter geschwächt wird durch undemokratische zukünftige
Hinterzimmerentscheidungen über Testausnahmen für hochvolumigere Stoffe.
Es ist mehr als zweifelhaft, ob REACH in seiner heute entschiedenen Fassung zum dringend notwendigen
Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor gefährlichen Chemikalien beiträgt. Tausende von
Stoffen bleiben auf dem Markt mit so gut wie keinen Informationen über ihre Eigenschaften. Mitgliedsstaaten
dürfen weiterhin Stoffe zulassen, die Krebs erregen oder die Fortpflanzung schädigen, auch wenn sicherere
Alternativen vorhanden sind. Es ist zwar zu begrüssen, dass auch bei vermeintlich „adäquat kontrollierten“
Hochrisikostoffen eine Prüfung der Alternativen erforderlich ist, es ist jedoch fast zynisch, dass selbst bei
positiven Ergebnissen keine Konsequenzen gezogen werden müssen. Sehr viel Verantwortung wird jetzt der
Agentur übertragen, aber die Finanzierung dieser zusätzlichen Aufgaben ist weiterhin völlig ungeklärt. Ein
Zusammenbruch des Systems scheint vorprogrammiert. Eine großartige Chance wurde vertan und es ist
mehr als wahrscheinlich, dass wir in einigen Jahren eine weitere Revision der Chemikaliengesetzgebung
brauchen, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor gefährlichen Chemikalien zu schützen.
Im nächsten Jahr kommt REACH in zweiter Lesung ins Plenum des EPs. Dann muss die EU zeigen, welchen
Wert der Umwelt- und Gesundheitsschutz in Europa hat.

Ein Kampagnenpaket REACH ist über e-mail an hbreyer@europarl.eu.int zu beziehen.
REACH- Broschüre für Anwender
Das Umweltbundesamt hat eine sehr informative Broschüre zu REACH veröffentlicht, kostenlos erhältlich:
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien