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Preisabsprachen

Frankfurter Rundschau, 28. Juli 2006

Streit über Bayer-Chef

Kartell-Debatte geht weiter

Köln/Leverkusen – Die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) hat bei der Staatsanwaltschaft Köln Einspruch gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Bayer-Konzern eingereicht. Die Begründung der Staatsanwaltschaft sei „teilweise absurd“ und „merkwürdig“, kritisierte der Verein, der dem Dachverband Kritische Aktionäre angehört.

Die CBG hatte gegen Bayer-Chef Werner Wenning Strafanzeige wegen Veruntreuung gestellt. Wenning wird vorgeworfen, die Beteiligung des Konzerns an illegalen Kartellen geduldet oder angeordnet zu haben. Bayer war in den vergangenen Jahren der Beteiligung an Preisabsprachen mit Konkurrenz-Firmen überführt worden. Der jüngste Geschäftsbericht weist Rückstellungen von 275 Millionen Euro für Kartellstrafen aus.

In der Begründung der Staatsanwaltschaft heißt es, dass „davon auszugehen ist, dass die Bayer AG durch Kartellabsprachen größere Gewinne erzielt, als wenn sie auf solche verzichten würde“. Zudem sei angesichts „des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren, davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden.“ Darum, so die Logik, kann man Wennig keine Veruntreuung vorwerfen.

Bei den aufgeflogenen Kartellen handle es sich nicht um Ausrutscher, sondern um „systematische Geschäftspolitik“ von Bayer, meinte CBG-Anwalt Eberhard Reinecke. Durch die Argumentation der Staatsanwaltschaft Köln würden große Unternehmen zu illegalen Handlungen geradezu ermutigt. Ein Bayer-Sprecher widersprach den Vorwürfen und verwies auf ein Programm des Konzerns, das sich zur „strikten Einhaltung des Kartellrechts“ bekenne.

Schützenhilfe erhält die CBG von der EU-Wettbewerbsbehörde, die ebenfalls eine Haftung von Firmenvorständen für Kartell-Absprachen fordert. Ein Sprecher der Behörde bezeichnete die Strafanzeige gegen Bayer als „hilfreich“ und „sinnvoll“.

Neues Deutschland, 31.07.06

Kartell als normales Geschäftsmodell?

Verfahren gegen Bayer-Chef eingestellt

Wegen Beteiligung an illegalen Kartellabsprachen hatten kritische Aktionäre im April gegen Bayer-Chef Werner Wenning geklagt. Die Kölner Staatsanwaltschaft stellte jetzt das Verfahren ein – das die EU-Wettbewerbskommissarin als »hilfreich« und »sinnvoll« bezeichnet hatte.

Von Markus Dufner, Köln

Die Justiz ist offenbar noch nicht dazu bereit, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, wie von der EU gefordert, härter zu ahnden. Das jüngste Verfahren gegen Bayer in Sachen Kartellabsprachen wurde von der Staatsanwaltschaft Köln eingestellt. Dagegen wiederum hat die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) Einspruch eingelegt. Der dem Dachverband Kritische Aktionäre angeschlossene Verein hält die Begründung für »teilweise absurd«. Für CBG-Sprecher Axel Köhler-Schnura ist es ein »Skandal, dass jeder Ladendieb für seine Taten haftbar gemacht wird, während Konzern-Verantwortliche für kriminelle Machenschaften der von ihnen geleiteten Unternehmen keine Verantwortung übernehmen müssen«.

Die CBG hatte im April gegen den Bayer-Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning Strafanzeige wegen Veruntreuung gestellt. Wenning habe die anhaltende Beteiligung des Konzerns an illegalen Kartellen geduldet oder angeordnet. Bayer war in den letzten Jahren regelmäßig der Beteiligung an Preisabsprachen überführt worden. Der jüngste Geschäftsbericht weist Rückstellungen von 275 Millionen Euro für Kartellstrafen aus.

In der Begründung der Staatsanwaltschaft heißt es, dass »davon auszugehen ist, dass die Bayer AG durch Kartellabsprachen größere Gewinne erzielt, als wenn sie auf solche verzichten würde«. Zudem sei angesichts »des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren, davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden.« Darum könne man Wennig keine Veruntreuung vorwerfen.

Bei den aufgeflogenen Kartellen handle es sich um »systematische Geschäftspolitik« von Bayer, meint CBG-Anwalt Eberhard Reinecke. Durch die Argumentation der Staatsanwaltschaft würden große Unternehmen zu illegalen Handlungen ermutigt. Ein Bayer-Sprecher widersprach und verwies auf das Bayer-»Programm für gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln«, das sich zur »strikten Einhaltung des Kartellrechts« bekenne.

Schützenhilfe erhält die CBG von der EU-Wettbewerbsbehörde, die ebenfalls eine Haftung von Vorständen für Kartelle fordert. Ein Sprecher bezeichnete die Anzeige gegen Bayer als »hilfreich« und »sinnvoll«. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes will acht Jahre nach Annahme der ersten Leitlinien für Kartellstrafen »die Anwendung dieser Regeln im Licht der Erfahrung verfeinern«. Die Änderungen würden »den Unternehmen drei klare Signale senden: Verstoßt nicht gegen die Kartellregeln; wenn ihr es doch tut, stoppt den Verstoß so schnell wie möglich und tut es danach nie wieder«.

Die Höchststrafe für Kartellsünder wurde gerade von 10 Prozent eines Jahresumsatzes auf bis zu 30 Prozent erhöht – zudem wird der Betrag mit den Jahren multipliziert, an denen ein Unternehmen an einem Kartell beteiligt war.