Presserat lehnt CBG-Beschwerde ab
Ergebnis: unzuständig
Die Süddeutsche Zeitung hatte ein Interview mit der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) nach einer Intervention von BAYER nicht gedruckt (SWB 3/09). Die CBG rief daraufhin den deutschen Presserat an, der allerdings wies die Beschwerde ab.
Von Jan Pehrke
Im letzten Jahr hatte die Süddeutsche Zeitung anlässlich des 30. Geburtstages der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN ein Interview mit zwei Vorständlern geführt. Von der Entstehung der CBG im Jahr 1979 bis zu den aktuellen Auseinandersetzungen um Störfälle und die Kohlenmonoxid-Pipeline ging es dabei. Die Arbeitsweise der Coordination kam ebenso zur Sprache wie ihre Erfolgsbilanz und die Konzern-Kritik in Zeiten der Wirtschaftskrise. Nur lesen durfte es keine/r. BAYER intervenierte nämlich bei der Zeitung. Nicht einmal die Nachlieferung konkreter Belege für die in dem Gespräch gemachten Aussagen konnte die Verantwortlichen zu einer Veröffentlichung bewegen.
Die CBG schaltete daraufhin den deutschen Presserat ein. Dieser nahm die Eingabe auch zur Entscheidung an. Am 10. September 2009 beschäftigte sich der Beschwerdeausschuss mit der Sache. Zu einer Rüge der Süddeutschen Zeitung konnte er sich allerdings nicht durchringen. Das Gremium stellte das Verfahren wegen Unzuständigkeit ein. „Die Mitglieder sind übereinstimmend der Auffassung, dass die Entscheidung, ob ein redaktioneller Beitrag erscheint oder nicht, eine redaktionsinterner Vorgang ist und eine Zuständigkeit des Presserates nicht besteht“, lautete die Begründung.
Damit schlossen die VertreterInnen sich der Meinung des stellvertretenden Chefredakteurs der SZ an, der schon nicht einsehen mochte, warum der Beschwerdeausschuss sich überhaupt mit dem Fall beschäftigte. Es gehöre zum Redaktionsalltag, Texte nicht zu publizieren, gibt der Presserat seine schriftlichen Einlassung wieder, auch wenn Autor und Ressortleiter die Artikel für druckfertig hielten. Und im Übrigen wäre die Entscheidung aus verschiedenen Gründen gefallen, die alle nichts mit der von dem Beschwerdeführer behaupteten Intervention von außen zu tun hätten.
Und so bestätigte der Ausgang der „Beschwerdesache BK2-203/09“ aufs Schönste die Aussage des CBGlers Axel Köhler-Schura in dem SZ-Interview: „Allerdings hört beim Kapitalismus die Öffentlichkeit an der Werksgrenze auf“.