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Presse-Information CBG vom 26.10.2023 – Neue Studie: Glyphosat verursacht Leukämie

CBG Redaktion

CBG fordert EU zum schnellstmöglichen Verbot des BAYER-Herbizids auf

Neue Studie: Glyphosat verursacht Leukämie

Nach einer neuen Langzeit-Studie kann das Pestizid Glyphosat Leukämie auslösen. Den ForscherInnen zufolge reichen dafür schon geringe Dosen. Noch dazu trat die Hälfte der Todesfälle, die sie in den Studiengruppen beobachteten, bereits in einem frühen Alter auf.

Bei der „Global Glyphosate Study“ handelt es sich um die bisher umfassendste toxikologische Untersuchung zu Glyphosat. Koordiniert vom italienischen Ramazzini-Institut unter Leitung von Dr. Daniele Mandrioli, beteiligten sich unter anderem die Icahn School of Medicine, die George Mason University, die University of California, die Universität von Kopenhagen, das Boston College, die Universität von Bologna und das nationale Gesundheitsinstitut von Italien.

Die WissenschaftlerInnen stellten die Resultate am gestrigen Mittwoch in Bologna auf der Konferenz „Umwelt, Arbeit und Gesundheit im 21. Jahrhundert“ vor. „Diese Ergebnisse sind von so großer Bedeutung für die öffentliche Gesundheit, dass wir beschlossen haben, sie jetzt vor der Veröffentlichung zu präsentieren. Die vollständigen Daten werden in den kommenden Wochen öffentlich zugänglich gemacht“, so Dr. Mandrioli.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), das Pestizid Aktions-Netzwerk und die anderen in der „Stop Glyphosate Coalition“ organisierten Gruppen fordern nun von der EU-Kommission, auf diesen Weckruf zu reagieren und den Vorschlag, die Zulassung von Glyphosat um zehn Jahre zu verlängern, umgehend zurückzuziehen.

„Die Europäische Union darf die Erkenntnisse der Wissenschaft in Sachen „Glyphosat“ nicht länger ignorieren und gegen ihre eigenen Grundsätze verstoßen, nur um BAYER weiter Milliarden-Profite mit dem Ackergift zu ermöglichen“, verlangt CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.

Die EU-Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln lässt die Vermarktung von gesundheitsschädigenden und/oder umweltschädigenden Mitteln nicht zu. „Ein Wirkstoff, Safener oder Synergist wird nur dann zugelassen, wenn er (…) nicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogene Substanz der Kategorie 1A oder 1B eingestuft wird oder einzustufen ist“, heißt es in dem Paragrafen-Werk. Bei den Genehmigungsverfahren reichen zwei Studien mit den entsprechenden Befunden als Ausschluss-Kriterium. Im Fall von Glyphosat lagen der EU sogar drei vor, zwei davon erkannte sie jedoch aus unerfindlichen Gründen nicht an. Auch über die Weltgesundheitsorganisation, die Glyphosat im Jahr 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ einstufte, setzte die Kommission sich hinweg.

„Die Coordination gegen BAYER-Gefahren wird gemeinsam mit der „Stop Glyphosate Coalition“ alles tun, damit die EU jetzt vor den alarmierenden Ergebnissen der „Global Glyphosate Study“ nicht wieder die Augen verschließen kann“, kündigt Stelzmann an.