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Presse-Information CBG vom 24.01.24 – Keine Lockerung der Gentechnik-Gesetze!

CBG Redaktion

CBG zur Sitzung des EU-Umweltausschusses

Keine Lockerung der Gentechnik-Gesetze!

Am heutigen Mittwoch stimmt der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Aufweichung der Bestimmungen für gentechnisch manipulierte Pflanzen ab. Nach der im Juli 2023 präsentierten Vorlage fallen die neuen Verfahren wie etwa CRISPR/Cas nicht mehr unter Gentechnik, sofern die mit diesen Methoden produzierten Ackerfrüchte natürlichen oder konventionell gezüchteten Exemplaren gleichen. Nur wenn die Unternehmen die Genscheren zum Einbau fremden Erbguts nutzen oder mehr als 20 Eingriffe vornehmen, will Brüssel die Gewächse nicht mehr in die Kategorie I einordnen. Diese Gen-Konstrukte gehören dann zur Kategorie 2, die nach wie vor Risiko-Prüfungen und Kennzeichnungspflichten vorsieht.

„Der Verordnungsvorschlag der EU zur Deregulierung der Gentechnik 2.0 ignoriert die von CRISPR/Cas & Co. ausgehenden Gefahren und gefährdet die bisherige Koexistenz zwischen der ökologischen und der konventionellen Landwirtschaft. Zudem nimmt er den VerbraucherInnen durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht die Wahlfreiheit im Supermarkt. Darum müssen die Ausschuss-Mitglieder mit ‚Nein‘ stimmen“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Mitnichten können die von den Genscheren eingeleiteten Veränderungen nämlich so „präzise kontrolliert werden“, wie der BAYER-Konzern behauptet, der mit Hilfe der Schnippel-Techniken unter anderem eine Vitamin-D-Tomate, einen Kurzhalm-Mais und ein Acker-Hellerkraut entwickeln will. Allzu oft kommt es an den beabsichtigten Stellen zu unbeabsichtigten Mutationen und an unbeabsichtigten Stellen zu den beabsichtigten Mutationen. Nicht zuletzt deshalb hält das „Bundesamt für Naturschutz“ (BfN) die mittels der Neuen Gentechniken (NGT) hervorgebrachten Gewächse nicht für harmloser als die durch Gen-Übertragungen geschaffenen. „Nach Ansicht des BfN trifft die Aussage, dass NGT-basierte Pflanzen generell weniger Risiken bergen, nicht zu“, bekundet die Behörde. Zudem hält sie fest: „Auch die Art und der Umfang der Veränderung sind nicht geeignete Kategorien, um per se von einem geringen Risiko auszugehen.“

Kurz vor Weihnachten pflichtete die französische Lebensmittelsicherheitsbehörde ANSES dem bei. Für „biologisch nicht sinnvoll“ hielt sie es, sich bei der Frage von Auflagen an der Schwelle von 20 Eingriffen zu orientieren. Auch unterhalb dieses Werts besteht der Behörde zufolge die Möglichkeit tiefgreifender Veränderungen im Organismus der Pflanzen, „die im Vorschlag der Kommission für Kategorie I nicht berücksichtigt werden und bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie Risiken für die Gesundheit und die Umwelt bergen“.

„Diesem Gefährdungspotenzial gilt es im Sinne des Vorsorge-Prinzips Rechnung zu tragen. Der Umweltausschuss darf sich deshalb dem Druck der Agro-Riesen nicht beugen und einen Verordnungsvorschlag abnicken, der deutlich die Lobby-Handschrift von BAYER & Co. trägt“, mahnt CBG-Geschäftsführer Stelzmann.

Er verweist dabei auf einen vom „Corporate Europe Observatory“ dokumentierten Coup, mit dem es den Unternehmen über ihre Branchen-Verbände kurz vor Toresschluss noch gelungen war, die EU-Kommission zu Änderungen ihres Entwurfs zu bewegen. So wollte diese ursprünglich Laborfrüchte mit eingebauter Immunität gegenüber Glyphosat und anderen Herbiziden weiter Genehmigungsverfahren durchlaufen lassen, weil sie sich vor den möglichen Folgen einer Überdosis Glyphosat fürchtete wie z. B. dem Heranwachsen von Superunkräutern. „Es gibt Hinweise darauf, dass herbizid-resistente Unkräuter durch die kombinierte Verwendung herbizid-toleranter Sorten und den übermäßigen Einsatz des entsprechenden Herbizids entstehen können, was sich möglicherweise auf die Gesundheit und das Agrarökosystem auswirkt“, hielten von der Leyen & Co. fest. Doch nach den Interventionen von „CropLife Europe“, Euroseeds und CIBE waren diese Ängste plötzlich verflogen.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11
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