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Preisabsprachen

CBG Redaktion

IP/05/1656
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 21. Dezember 2005

Wettbewerb: Kommission verhängt gegen vier Unternehmen Geldbußen in Höhe von 75,86 Mio. Euro wegen Kautschukchemikalienkartell

Die Europäische Kommission hat gegen vier Unternehmen Geldbußen in Höhe von 75,86 Mio. Euro verhängt wegen Beteiligung an einem Kautschukchemikalienkartell. Kartelle und andere wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken sind ein eindeutiger Verstoß gegen die im EG-Vertrag festgelegten Wettbewerbsvorschriften und nach Artikel 81 verboten. Flexsys, Bayer und Crompton (heute Chemtura) (einschließlich Crompton Europe und Uniroyal Chemical Company) einigten sich darauf, Preisinformationen auszutauschen und/oder die Preise für bestimmte Kautschukchemikalien (Antioxidantien, Antiozonantien und Primärbeschleuniger) im EWR und auf dem Weltmarkt zumindest von 1996 bis 2001 zu erhöhen. General Quimica beteiligte sich 1999 und 2000 an diesen Absprachen. Kautschukchemikalien sind synthetische oder organische Chemikalien, die bei der Herstellung von Kautschukmaterialien und insbesondere bei der Fertigung von Fahrzeugreifen zur Qualitäts- und Leistungsverbesserung eingesetzt werden. Für das Jahr 2001 wird das Volumen des EWR-Marktes auf 200 Millionen EUR und das Volumen des Weltmarktes auf 1,5 Milliarden EUR geschätzt. Die Höhe der Geldbußen zeigt die Entschlossenheit der Kommission, Firmen, die sich an Kartellen beteiligen, hart zu bestrafen. Dies ist die fünfte Entscheidung der Kommission im Jahre 2005 gegen Kernkartelle.

Das für Wettbewerb zuständige Kommissionsmitglied Neelie Kroes sagte: „Kartelle sind eine Geißel. Ich werde dafür sorgen, dass Kartelle weiterhin aufgedeckt, strafrechtlich verfolgt und bestraft werden. Mit der jüngsten Entscheidung gebe ich ein sehr starkes Signal an die Unternehmensvorstände, dass Kartelle nicht toleriert werden, und an die Anteilseigner, dass sie sorgfältig darauf achten sollen, wie ihre Unternehmen geführt werden.“

Die Untersuchung im Kautschukchemikaliensektor wurde eingeleitet, nachdem Flexsys im April 2002 einen Antrag auf einen bedingten Erlass von Geldbußen gestellt hatte. Im September 2002 hat die Kommission Nachprüfungen in den Räumen von Bayer Crompton Europe und General Química durchgeführt. Crompton (heute Chemtura), Bayer und General Química haben am 8. Oktober 2002, am 24. Oktober 2002 bzw. am 7. Juni 2004 einen Antrag auf Anwendung der Kronzeugenregelung gestellt.

Verschiedene Anzeichen sprechen für zumindest sporadisches Kartellverhalten in der Kautschukchemikalienindustrie bereits in den 70er Jahren; hinreichend aussagekräftige und überzeugende Beweise für das Bestehen des Kartells liegen der Kommission jedoch erst für die Jahre 1996-2001 vor.

Eindeutige Aussagen
Der wesentliche Gegenstand der Zuwiderhandlung geht aus der Erklärung eines der Teilnehmer hervor, dass „ein Kontakt zwischen Wettbewerbern mindestens seit Mitte der 90er Jahre jeweils vor, während und nach einer Erhöhung der Preise für Kautschukchemikalien bestanden hat oder dass zumindest versucht wurde, diesen Kontakt herzustellen.“
Ein Mitarbeiter dieses Unternehmens hatte dies unter Bezugnahme auf die Preiserhöhung von 1998 „als am besten abgestimmte geheime ‚Vereinbarung’ in Erinnerung, die er je getroffen hatte“.

Geldbußen
Die Kommission hält dies für eine besonders schwerwiegende Zuwiderhandlung. Bei der Festlegung der Geldbußen berücksichtigte die Kommission die Größe des Marktes in den von dem Kartell betroffenen Ländern, die Dauer des Kartells, das relative Gewicht der betroffenen Unternehmen und ihre weltweite Dimension.
Die von einigen Unternehmen angebotene Zusammenarbeit, die nützliche Informationen zur Aufdeckung der Zuwiderhandlung lieferte, wurde entsprechend der Kronzeugenregelung der Kommission belohnt (siehe IP/02/247 und MEMO/02/23). Wie oben erwähnt, erhielt Flexsys volle Immunität, und bei den anderen Unternehmen wurden die Geldstrafen als Gegenleistung für ihre Informationen gesenkt.
Obwohl Repsol YPF SA und Repsol Quimica SA selbst nicht an den betreffenden Absprachen beteiligt waren, wurden sie für das Verhalten ihrer 100 %igen Tochter General Quimica haftbar gemacht.

Schadenersatzklage
Personen oder Unternehmen, die von dem hier beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten Klage auf Schadenersatz erheben und Teile der veröffentlichten Entscheidung als Beweis vorlegen, dass das Verhalten tatsächlich stattgefunden hat und rechtswidrig war. Auch wenn die Kommission gegen die betreffenden Unternehmen Geldstrafen verhängt hat, erfolgt bei der Gewährung von Schadenersatz keine Verrechnung mit dieser Geldbuße. Ein Grünbuch über private Kartellrechtsdurchsetzung wurde jüngst veröffentlicht (siehe IP/05/1634 und MEMO/05/489).

Weitere Informationen über die Maßnahmen der Kommission gegen Kartelle finden sich in MEMO/05/493.

Von der Kommission verhängte Strafen und von ihr gewährte Abzüge:

Name
Ermäßigung der Geldbuße (in %)
Geldbuße (in Mio. Euro)

Flexsys NV
100
0

Bayer AG
20
58,88

Crompton Europe Ltd. +Crompton Manufacturing Company, Inc. (ehemals Uniroyal Chemical Company, Inc.) + Chemtura Corporation (ehemals Crompton Corporation)
50
13,60

General Quimica SA+ Repsol QuimicaSA + Repsol YPF SA
10
3,38

INSGESAMT: 75,86