Presse Information vom 27. Oktober 2015
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Monopolkommission schlägt bis zu 5 Jahren Gefängnis vor
Kartelle: Haftstrafen für Manager notwendig
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt den Vorschlag der Monopolkommission, bei schwerwiegenden Preisabsprachen Gefängnisstrafen einzuführen. Nach einer Reihe aufgeflogener Kartelle hatte die CBG vor einigen Jahren Strafanzeige gegen den damaligen BAYER-Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning gestellt. Das Netzwerk veröffentlichte zudem eine Liste der Kartelle mit BAYER-Beteiligung.
Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Bei internationalen Kartellen werden Marktanteile und Preise bis ins kleinste Detail festgelegt, oftmals geht es dabei um Summen in dreistelliger Millionenhöhe. Trotz teils hoher Geldstrafen haben sich solche Absprachen für die Unternehmen jedoch bislang gelohnt. Von einem abschreckenden Effekt kann daher erst ausgegangen werden, wenn die verantwortlichen Manager Gefängnisstrafen fürchten müssen.“
Daniel Zimmer, Vorsitzender der Monopolkommission, bestätigte gegenüber der FAZ diese Sichtweise: „Die Androhung von Freiheitsstrafen gegenüber den unmittelbar Verantwortlichen ist der wirksamste Weg, um die Abschreckungswirkung zu erhöhen“. Nach Auffassung von Zimmer sei die Aufdeckungswahrscheinlichkeit bislang gering. Die Monopolkommission fordert daher bis zu fünf Jahren Haft für Manager, die sogenannte „Hardcore-Kartelle“ zu verantworten haben, also Absprachen über Preise, Geschäftsbedingungen, Verkaufsmengen oder die Aufteilung von Märkten.
Die Staatsanwaltschaft Köln hatte nach der Strafanzeige der Coordination gegen BAYER-Gefahren die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt – mit geradezu grotesken Begründungen. So hieß es in dem Ablehnungs-Bescheid, dass „bei lebensnaher Betrachtung davon auszugehen ist, dass ein weltweit agierender Konzern wie die Bayer AG letztlich durch Kartellabsprachen größere Gewinne erzielt, als wenn sie auf solche verzichten würde. (…) Es ist in Anbetracht des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden.“ Nach Meinung der CBG werden große Unternehmen durch eine solche Argumentation geradezu zu illegalen Handlungen ermutigt. Die Argumentation, wonach ein Rechtsverstoß gerechtfertigt sei, wenn er der Gewinnmaximierung diene, läuft dem Rechtsempfinden vollkommen zuwider. Zustimmung hatte die CBG seinerzeit nur von der EU-Wettbewerbsbehörde erhalten, die die Strafanzeige als „hilfreich“ und „sinnvoll“ bezeichnete.
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel arbeitet derzeit an einer Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung. Auch die Justizminister der Länder wollen sich bei ihrer Herbsttagung mit einer „Fortentwicklung des Sanktionsrechts“ bei Kartellabsprachen befassen. Bisher werden Kartellvergehen lediglich als Ordnungswidrigkeiten behandelt.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert darüber hinaus – gerade auch im Hinblick auf die Vorgänge bei VW – die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. „Bei gravierenden Rechtsverstößen ist es mit einem Austausch von ein paar Managern nicht getan“, so Mimkes weiter.
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