Coordination gegen BAYER-Gefahren
Presse Information vom 28. Mai 2009
BVL genehmigt Einsichtnahme in Pestizid-Zulassungsunterlagen
Bienensterben durch BAYER-Pestizid Poncho / Der vollständige Bescheid
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Einspruch der BAYER AG gegen die Veröffentlichung der Antragsunterlagen des Pestizids Poncho (Wirkstoff Clothianidin) zurückgewiesen, da ein „überwiegendes öffentliches Interesse an der Herausgabe der Studien besteht“. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren befürchtet, dass die von der Firma BAYER bei den Behörden vorgelegten Studien derart angelegt wurden, dass die Bienengefährlichkeit des Mittels möglichst gering erschien. Bereits im vergangenen Sommer hatte der Verband daher Einsichtnahme in die Studien beantragt. Der Konzern kann die Veröffentlichung nun allenfalls mit einer Klage verhindern.
In dem Schreiben des BVL an BAYER heißt es u.a.: „Bei meiner Entscheidung habe ich die von Ihnen genannten Grundrechte 12 und 14GG berücksichtigt. Diese Grundrechte können jedoch bei Auskunftsanträgen nach dem Umweltinformationsgesetz (…) durchaus von anderen Belangen überlagert werden. Bei einem Störfall in einem Kernkraftwerk nahm das Gericht einen solchen Einzelfall an. Ich habe in meinem Ausgangsbescheid ausführlich dargelegt, warum es sich bei dem Bienensterben im Frühjahr 2008 nach meiner Einschätzung um eine vergleichbare Konstellation handelt. (…) Abgesehen davon dürfte die Gefahrenlage entgegen Ihren Darlegungen fortbestehen. Die Entscheidung über die (Wieder-) Zulassung von Poncho steht noch aus. Bei dieser Entscheidung ist die Frage, ob die Bewertung seinerzeit objektiv abgelaufen ist, durchaus von Relevanz.“
Nach dem großen Bienensterben im vergangenen Jahr durch das BAYER-Pestizid Poncho hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) Strafanzeige gegen den Konzernvorstand eingereicht. Das Verfahren wurde jedoch kürzlich eingestellt, ohne dass der Zulassungs-Prozess untersucht worden wäre. Philipp Mimkes, Sprecher der CBG: „Zum Zeitpunkt der Zulassung von Poncho waren die gravierenden Risiken für Bienen bereits seit Jahren bekannt. Dennoch findet sich in der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft kein einziger Hinweis darauf, dass die Ermittler die von uns vorgelegten Studien zur Bienengefährlichkeit des Wirkstoffs überhaupt zur Kenntnis genommen hat. Umso wichtiger ist es, dass die Unterlagen nun unabhängig geprüft werden können.“
Durch Akteneinsicht konnte die CBG nachweisen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt untersucht hat, wie die Zulassung des Giftstoffs seinerzeit zustande gekommen ist. In der Akte fanden sich lediglich frei zugängliche Unterlagen wie Zeitungsberichte und Sicherheitsdatenblätter. Rechtsanwalt Harro Schultze, der die Coordination gegen BAYER-Gefahren in dem Verfahren vertritt, kommentiert: „Der Verdacht, dass die Zulassung von Poncho durch die BAYER AG erschlichen wurde, ist nicht entkräftet worden.“