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Pipelines

CBG Redaktion

Presse Information vom 27. Oktober

Tödliche Gas-Explosion in Ludwigshafen:

„Gefährliche Pipelines sollten Störfall-Verordnung unterliegen“

Anlässlich der jüngsten Gas-Explosion in Ludwigshafen fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), dass gefährliche Pipelines der Störfall-Verordnung unterliegen müssen. Auch müssten alle Leitungen in einem öffentlich einsehbaren Kataster einsehbar sein. Durch strengere Sicherheits-Maßnahmen und die Beteiligung der Öffentlichkeit ließe sich das Risiko deutlich mindern.

Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit beim Bundesumweltministerium und Vertreter des wissenschaftlichen Beirats der CBG: „Viele Pipelines gehören dem Grunde nach und wegen der technischen Erfordernisse zu Betriebsbereichen von Störfallbetrieben. Aus ökonomischen Überlegungen jenseits von Sicherheitsfragen werden sie bislang jedoch nicht in die Überwachung von Störfallbetrieben einbezogen“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisiert seit Jahren den Bau einer Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld. Die Leitung war ohne Beteiligung der Öffentlichkeit genehmigt worden. Polizei, Feuerwehr und medizinische Dienste haben deutlich gemacht, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können; auch die betroffenen Kommunen lehnen die CO-Pipeline ab.

In Leverkusen gibt es zudem Kritik an der dort geplanten Gas-Hochdruckleitung, die in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten gebaut werden soll.

Bei der Explosion am Donnerstag waren 26 Personen verletzt worden, ein Bauarbeiter starb. Die Wucht der Detonation war so gewaltig, dass noch in rund 100 Meter Entfernung Scheiben von Häusern und geparkten Autos platzten. Der Bautrupp hatte an einer Hochdruckgasleitung gearbeitet, die einer Tochterfirma von BASF und Gazprom gehört.

weitere Informationen: Kampagne CO-Pipeline