Vorzeitige Inbetriebnahme abgelehnt
Rohrkrepierer CO-Pipeline?
Ende März 2009 hat BAYER beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht einen Antrag auf vorzeitige Inbetriebnahme der von Krefeld nach Dormagen führenden Kohlenmonoxid-Leitung gestellt. Zwei Monate später erfolgte die Ablehnung: Die Richter machten Sicherheitsbedenken geltend. Der Leverkusener Multi will trotzdem an seinen umstrittenen Plänen festhalten.
Von Jan Pehrke
„Mit Beschluss vom heutigen Tage, der den Verfahrensbeteiligten soeben bekannt gegeben wurde, hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf den Antrag der Firma BAYER MATERIAL SCIENCE AG auf Inbetriebnahme der bereits weitgehend fertiggestellten CO-Pipeline abgelehnt. Damit bleibt deren Betrieb weiterhin untersagt. Nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat“, so lautet die Begründung für das „Nein“ der Richter zum BAYER-Begehr einer vorzeitigen Inbetriebnahme der Kohlenmonoxid-Pipeline. Die Juristen verwiesen dabei auf solche „Planungsanpassungen“ (O-Ton BAYER) wie den Verzicht auf ein oberflächennahes Warnband, die Reduzierung der Breite der Abschirmungsmatten von 80 auf 60cm und die an manchen Stellen nur 5,6 statt – wie ursprünglich vorgesehen – 6,3mm dicken Rohre. Von einem „entscheidungserheblich“ abgesenkten Sicherheitsniveau spricht das Gericht in diesem Zusammenhang. Das von BAYER eingebrachte Gutachten des TÜV Hessen hatte vor der Düsseldorfer Kammer ebenfalls keinen Bestand.
„Zum Nachweis der weiterhin bestehenden Sicherheit für gänzlich unverwertbar“ hielten die Verwaltungsrichter die Expertise. Auch der Auftritt des TÜV-Sachverständigen bei einem anberaumten Erörterungstermin erbrachte nichts Werthaltigeres. „Dieser war durch einen hohen Grad an Identifikation mit dem Vorhaben geprägt“, befanden die Juristen angesichts von Statements wie „Wir bauen sicher“. Aber wie sollte der TÜV auch objektiv sein, schließlich gehörte BAYER im Jahr 1949 doch zu seinen Gründungsmitgliedern!
BAYER reagierte verschnupft auf die Entscheidung. „Wir bedauern den Eilbeschluss“, erklärte ein Konzern-Sprecher und kündigte eine Überprüfung des Urteils an. Die Bezirksregierung, die eilfertig ihr OK zu allen Pipeline-Schlangenlinien gab, sah sich dagegen Rechtfertigungsdruck ausgesetzt. „Unsere Genehmigungen basieren auf den Urteilen anerkannter Sachverständiger. Von Abnicken kann keine Rede sein“, so die Abteilungsleiterin Elke Bartels, die ebenso wenig wie der Leverkusener Chemie-Multi von dem umstrittenen Projekt ablassen will. Aber die nächste juristische Hürde ist schon in Sichtweite. Im Sommer wird eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Münster in Sachen „Pipeline“ erwartet.