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Pipeline

CBG Redaktion

April 20, 2007
Nachrichtendienst der Stadt Monheim am Rhein 134

Stadt geht mit Klage gegen Bayer-Pipeline vor

Widersprüche im Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung

Monheim. Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geht die Stadt jetzt gegen die geplante Kohlenmonoxid-Pipeline der Firma Bayer Material Science AG vor. „Eine abermalige sorgfältige Prüfung hat ergeben, dass wir als Stadt doch Rechtsmittel einlegen können“, erläutert Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim. Eine von der Stadt beauftragte Anwaltskanzlei reichte die Klage am Donnerstag, 19. April, ein.

Prozessgegner der Stadt ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Gegen deren Planfeststellungsbeschluss zum Bau und Betrieb der Gas-Pipeline von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen richtet sich die Klage. Ziel ist es, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben und damit den Bau der Rohrleitung zu verhindern.

Dafür sieht Dünchheim gute Chancen. „Der Planfeststellungsbeschluss steckt voller Widersprüche. So wird angeführt, die Pipeline sei notwendig, um Arbeitsplätze zu sichern. Tatsache ist aber, dass Bayer die Koksvergasung in Uerdingen schließen will, sobald die Pipeline in Betrieb ginge. Bayer behauptet zwar das Gegenteil, die Schließung der Koksvergasung geht aber aus Seite 473 des Planfeststellungsbeschlusses hervor. Die Pipeline würde also nicht Arbeitsplätze sichern, sondern gefährden“, so der Verwaltungschef.

Die Stadt wird das weitere Vorgehen mit dem Baumberger Landwirt Heinz-Josef Muhr abstimmen, der als von Enteignung bedrohter Grundeigentümer ebenfalls gegen die Pipeline klagt. Geprüft wird zudem, ob das vom Landtag beschlossene Gesetz für den Bau der Rohrleitung verfassungsgemäß ist.

04.04.2007, Stadt Monheim

Gas-Pipeline: Mit Spenden Klagen unterstützen

Stadt richtet Konto ein / Bürgerschaftliches Engagement ist gefragt

Zur Unterstützung von Privatklagen gegen die geplante Kohlenmonoxid (CO)-Pipeline der Firma Bayer hat die Stadt ein Konto eingerichtet. Die Initiative dazu ging vom Haupt- und Finanzausschuss aus.

„Die Stadt selbst darf potentielle Kläger nicht unterstützen. Deshalb ist hier das bürgerschaftliche Engagement gefragt“, erläutert Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim. Spenden können unter Angabe des Verwendungszwecks „CO-Pipeline“ und des Kassenzeichens 20.01.010/429188 bei den ortsansässigen Banken auf die städtischen Konten überwiesen oder an der Information des Rathauses (Rathausplatz 2) bar eingezahlt werden. Eine Spendenbescheinigung ist nicht möglich.

Bankverbindungen der Stadt:
• Stadtsparkasse Düsseldorf, Konto-Nr. 87 006 615, Bankleitzahl 300 501 10
• Raiffeisenbank Rhein-Berg eG, Konto-Nr. 3 093 018 Bankleitzahl 370 695 21
• Deutsche Bank Monheim am Rhein, Konto-Nr. 4 131 777, Bankleitzahl 300 700 10
• Dresdner Bank Langenfeld, Konto-Nr. 6 507 050, Bankleitzahl 300 800 00
• Deutsche Postbank Köln, Konto-Nr. 770-504, Bankleitzahl 370 100 50