Pressemitteilung vom 18. November 2002
Staatliches Amt für Arbeitsschutz bestätigt: Phosgen-Unfall bei BAYER Uerdingen
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. erhielt anonym die Information, nach der sich im Dezember 2001 im Bayer-Werk Uerdingen ein Unfall in der Phosgen-Produktion ereignet habe. Dabei soll ein Mitarbeiter einer Fremdfirma mit Phosgen vergiftet worden sein. In der Presse tauchten bislang keinerlei Informationen über diesen Unfall auf.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz in Mönchengladbach bestätigte auf Anfrage das Ereignis. Die Behörde war bis dahin nicht über den Unfall informiert und stellte eigene Nachforschungen an, lehnt jedoch weitergehende Informationen „aus Gründen der Geheimhaltungspflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz“ ab.
Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es ist absolut unverantwortlich, wenn Unfälle in hochgefährlichen Bereichen wie der Phosgenproduktion unter den Teppich gekehrt werden. Wir fordern die Firma BAYER sowie die zuständigen Behörden auf, umgehend die folgenden Fragen zu klären:
1. wie ist der Gesundheitszustand der betroffenen Arbeiter?
2. wie kam es zu dem Unfall, welche Mengen Phosgen sind dabei ausgetreten?
3. welchen staatlichen Stellen wurde der Unfall gemeldet?
4. welche Vorraussetzungen müssen Fremdfirmen erfüllen, um an gefährlichen Anlagen wie der Phosgenproduktion eingesetzt zu werden?
5. welche Konsequenzen wurden aus dem Vorfall gezogen?“
Der Chemieprofessor Jürgen Rochlitz, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Vereins, ergänzt: „Die Phosgenproduktion ist immerhin eine der gefährlichsten Betriebe der BAYER AG. Die Öffentlichkeit hat nach der Störfall-Verordnung ein verbrieftes Recht, darüber unterrichtet zu werden, ob der Unfall durch einen Störfall ausgelöst worden ist. Vertuschungen gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit können nicht hingenommen werden.“