PETA Deutschland e.V.
Harald Ullmann
Benzstraße 1
70839 Gerlingen
Gegenantrag zur Hauptversammlung am 27. April 2012
Hiermit zeige ich an, dass ich zu dem Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen. Um Mitteilung dieses Gegenantrages sowie der Begründung darf ich gemäß §§ 125, 126 AktG bitten.
Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet
Begründung: Bayer veröffentlicht nicht, welche Maßnahmen konkret getroffen werden, um die Einhaltung der konzerneigenen „Grundsätze zu Tierschutz und Tierversuchen“ sowie der jeweiligen nationalen Tierschutzgesetze in Bayers Tierversuchslaboren sowie in den Auftragslaboren, mit denen Bayer zusammen arbeitet, zu gewährleisten.
In den Grundsätzen steht, dass mit externen Laboren nur dann zusammengearbeitet wird, wenn deren Arbeit mit den genannten Tierschutzgrundsätzen vereinbar ist1. Dies würde anhand spezieller Fragebögen kontrolliert. Bayer veröffentlicht aber weder diese Fragebögen noch konkrete Kriterien, die solche externen Labore erfüllen müssen. Ebensowenig ist zu erfahren, wie oft Auftragslabore kontrolliert werden, und welche Sanktionen von Seiten von Bayer den Laboren drohen, wenn nicht nur Bayers eigene Tierschutz-Grundsätze nicht eingehalten werden, sondern auch massiv gegen geltendes Tierschutzrecht verstoßen wird, wie es im vorvergangenen Jahr beim US-Labor PLRS der Fall war, zu dessen Auftraggebern auch Bayer gehörte. Ehemalige Mitarbeiter dieses Labores sind mittlerweile in den USA wegen des Straftatbestandes der Tierquälerei angeklagt worden2.
Bayer hat dennoch seitdem keine strengeren Maßnahmen veröffentlicht, wie sichergestellt werden soll, dass mit solchen Laboren in Zukunft auf keinen Fall mehr zusammengearbeitet wird.
In den „Grundsätzen zu Tierschutz und Tierversuchen“ steht weiterhin, die Haltung der Tiere, die in Versuchen verwendet werden, erfolge „unter fachgemäßen Bedingungen“3, Tierschutzbestimmungen würden „in vielen Fällen übertroffen“4. Bayer veröffentlicht aber nicht, was konkret darunter zu verstehen ist, in wie vielen und welchen Fällen beispielsweise welche Bestimmungen übertroffen werden. Das Umfeld der Tiere werde „nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen“5 gestaltet. Welche Grundsätze aber sind das?
Laut der firmeneigenen Grundsätze sollen ein Tierschutzbeauftragter sowie verschiedene regionale Institutionen die Einhaltung der Tierschutz-Richtlinien überwachen6, jedoch veröffentlicht Bayer keinerlei Jahresbericht dieser Institutionen, aus dem klar hervorginge, welche Maßnahmen konkret getroffen wurden, ob Missstände vorgefunden wurden und wie diese behoben wurden.
Bayer hat eine ethische Verpflichtung, zu gewährleisten, dass kein Tier in einem Bayer-Labor oder in einem im Auftrag von Bayer agierenden Labor gequält, vernachlässigt oder misshandelt wird. Bayer hat jedoch keine ausreichenden Schritte unternommen, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Der Vorstand trägt die Verantwortung dafür und soll daher nicht entlastet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der People for the Ethical Treatment of Animals unter www.peta.de.
1 http:www.tierversuche.bayer.de/de/bayer-grundsaetze.aspx
2 http:www.peta.org/features/professional-laboratory-and-research-services.aspx
3 http://www.tierversuche.bayer.de/de/bayer-grundsaetze.aspx
4 Ibid.
5 Ibid.
6 Ibid.