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[Pestizidrückstände] Presse-Information CBG vom 25.05.20

CBG Redaktion

Lebensmittel-Importe dürfen Rückstände von EU-weit verbotenen Pestiziden enthalten

Brüssel knickt vor BAYER & Co. ein

Die Europäische Union duldet bei Nahrungsmittel-Importen Rückstände von Agro-Chemikalien, die auf ihrer eigenen Verbotsliste stehen. Im Rahmen der neuen Landwirtschaftsstrategie &

  • 8222;From farm to fork“ bekennt sie sich zu „Einfuhr-Toleranzen für Pestizid-Wirkstoffe, die in der EU nicht mehr genehmigt sind“. Nur vage konzediert Brüssel, bei der Prüfung der entsprechenden Anträge auch „Umwelt-Aspekte berücksichtigen“ zu wollen. „Das ist ein Offenbarungseid. Die EU-Kommission räumt den Konzern-Interessen den Vorrang vor der menschlichen Gesundheit ein. Das Extrem-Lobbying von BAYER & Co. hat wieder einmal Erfolg gehabt“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Zudem brüskiert die Entscheidung die europäischen LandwirtInnen, die auf ihren Feldern weniger gefährliche Stoffe einsetzen, konstatiert der CBG-Geschäftsführer.

Wie massiv die Interventionen der Agro-Branche waren, offenbaren Dokumente, die das &

  • 8222;Corporate Europe Observatory“ unter Berufung auf die Transparenz-Verordnung der EU einsehen konnte. Zahllose Zusammenkünfte von Konzern-VertreterInnen und EmissärInnen von Lobby-Organisationen mit hochrangigen EU-FunktionärInnen fanden den Unterlagen zufolge statt. So brachte ein BAYER-Abgesandter im Februar 2017 bei einem Treffen mit einem Kabinett-Mitglied des damaligen Landwirtschaftskommissars Phil Hogan die Erwartung des Konzerns zum Ausdruck, dass die EU die Frage der Agrochemie-Rückstände bei Einfuhren „im Einklang mit den WTO-Regeln zur Vermeidung von Handelsbarrieren“ behandle. Zwei Tage später sprach der Leverkusener Multi in der Angelegenheit bei Nathalie Chaze vor, die während der Amtszeit von Gesundheitskommissar Vyvenis Andriukaites dessen Kabinett angehörte. Chaze erteilte dem Global Player allerdings eine Abfuhr. Es sei das erklärte Ziel der EU, „die Konsumenten vor Rückständen von unter das Ausschluss-Kriterium fallenden Substanzen in der Nahrung zu schützen, egal, woher sie stammen“, so Chaze. Und auch Andriukaites selber ließ nicht mit sich reden. Bei EU-weit inkriminierten Pestiziden „Rückstände über der Nachweis-Grenze zuzulassen, würde ein inakzeptables Gesundheitsrisiko darstellen“, konstatierte Andriukaites.

Doch BAYER blieb beharrlich. Im November 2017 präsentierte das Unternehmen der Handelskommission eine Studie, wonach striktere Import-Regelungen Agrar-Einfuhren im Wert von 70 Milliarden Euro zur Disposition stellen würden. Diese Zahl findet sich später auch in der WTO-Beschwerde gegen das EU-Vorhaben, welche die USA und Australien im gleichen Monat einreichten. Der Druck zeigte schließlich doch Wirkung auf die Europäische Union: &

  • 8222;Nach Diskussionen mit den Mitgliedsländern über den ursprünglichen Vorschlag und im Angesicht der Reaktionen von Stakeholdern und Drittstaaten findet ein weiteres Nachdenken statt, um den Ansatz der Kommission festzulegen“, hielt die Generaldirektion Gesundheit fest. Und in den Dokumenten zu den Verhandlungen mit Kanada über ein Handelsabkommen heißt es sogar: „Das langfristige Ziel der EU ist es, sich von einem gefahren-basierten Ausschluss-Kriterium bei Regulierungsentscheidungen wegzubewegen.“ Dieses fordern BAYER & Co. seit Langem ein. Sie plädieren stattdessen für ein risiko-basiertes Modell, das keine absoluten Gesundheitsgefährdungen kennt, sondern nur relative und deshalb durch Grenzwerte einhegbare.

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  • 8222;Mit dem Zugeständnis von Import-Toleranzen für EU-weit verbotene Ackergifte steht die Glaubwürdigkeit der ganzen Pestizid-Politik Brüssels in Frage. Jetzt ist zu befürchten, dass die am letzten Mittwoch verkündete Absicht, den Agrochemie-Einsatz bis 2030 um 50 Prozent zu senken, ebenfalls am Widerstand der Konzerne und handelspolitischen Erwägungen scheitert, so Stelzmann abschließend.

Pressekontakt

Jan Pehrke 0211/30 58 49