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[Pestizide] STICHWORT BAYER 04/2015

CBG Redaktion

BAYER & Co. setzen Pestizid-Limits fest

Grenzwertige Grenzwerte

Die Bestimmung der Pestizid-Grenzwerte erfolgt keinesfalls nach wissenschaftlich objektiven Kriterien, wie gutgläubige Laien vielleicht annehmen mögen. Und wenn es zu arge Überschreitungen gibt, dürfen BAYER & Co. nach dem Motto „Was nicht passt, wird passend gemacht“ sogar selbst Hand anlegen.

Von Lars Neumeister

Eine der ersten Fragen, die ich bekomme, wenn ich für jemanden Ergebnisse von Pestizid-Tests in Lebensmitteln auswerte, lautet: „Wurden die Grenzwerte überschritten?“ Damit sind die gesetzlich erlaubten Höchstgehalte gemeint. Sie stellen für viele immer noch die Messlatte der Rückstandsbelastung dar und gelten politisch als Indikator für erfolgreichen oder weniger erfolgreichen VerbraucherInnen-Schutz. Das ist jedoch falsch. Man muss nur genau hinhören und hinsehen, um das zu wissen. Werden sehr viele Höchstgehalte für Pestizide überschritten, stellen sich PolitikerInnen, politisch motivierte Institutionen und Produzenten hin und sagen: „Die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte sind keine toxikologischen Grenzwerte. Sie dienen der Überprüfung der Guten landwirtschaftlichen Praxis.“ (1) Ist die Anzahl der Überschreitungen aber gering, hört man: „Das ist ein Erfolg unserer Verbraucherschutzpolitik.“ BAYER veröffentlicht bei einer zurückgehenden Beanstandungsquote sogar Pressemitteilungen wie: „Immer weniger Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Lebensmitteln“ (2).

Auch das „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ ignoriert die Belastung unterhalb der gesetzlichen Höchstmengen und leitet aus einer niedrigen Beanstandungsquote ab: „Die Belastung von Lebensmitteln mit Pflanzenschutzmittel-Rückständen bleibt auf einem niedrigen Niveau.“ (3)
Das ist etwa so, als würde man die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 250 km/h anheben und dann aufgrund weniger Geschwindigkeitsüberschreitungen behaupten, alle AutofahrerInnen führen langsamer.

In Wahrheit sagen die Daten zu Über- oder Unterschreitungen der gesetzlich erlaubte Höchstgehalte fast gar nichts aus. Im Jahr 2011 gab es beispielswiese es sehr viele Überschreitungen von Glyphosat in getrockneten Linsen (fast 100 Prozent der Proben). Im darauffolgenden Jahr 2012 jedoch nur noch eine. Ursache des wundersamen Rückgangs: Die noch erlaubten Höchstmengen für Linsen wurden von 0,1 mg/kg auf 10 mg/kg angehoben . Und das ist kein Einzelfall. In den Jahren 2012 und 2013 gab es in Deutschland viele Überschreitungen durch zwei bis dahin eher unbekannte Stoffe (Benzalkoniumchlorid BAC und Didecyldimethylammoniumchlorid DDAC), und prompt wurden 2014 die Limits auf das Hundertfache angehoben. (4)

Jährlich werden ca. 40 Prozent aller gesetzlichen Höchstgehalte verändert. (5) Auf Initiative der Lebensmittel- und der Pestizidindustrie werden oft auch genau die Höchstgehalte angehoben, die für Überschreitungen sorgen. So beantragte der Glyphosat-Hersteller MONSANTO die hundertfache Anhebung der erlaubten Glyphosat-Gehalte in Linsen. (6) Auch bei Rückständen durch das Insektizid Acetamiprid kam es 2012/13 zu einer hohen Anzahl von Höchstmengen-Überschreitungen. In der Folge sorgte die NISSO CHEMICAL EUROPE GmbH gleich dreimal für Anhebungen. Auch BAYER lässt regelmäßig Höchstgehalte anheben z. B. für Fluopyram-Rückstände in Endivien, Trifloxystrobin-Rückstände in Strauchbeeren, Spirotetramat-Rückstände in Oliven für die Öl-Produktion und Ethephon-Rückstände in Tafeltrauben und Oliven.

Will man Aussagen über Trends in der Rückstandsbelastung treffen, ist die der Anteil von Überschreitungen der Höchstgehalte (Beanstandungsquote) völlig untauglich. Denn ein gesetzlich festgelegter Höchstgehalt ist nichts weiter als ein zum Proben-Zeitraum gültiger Rechtsstand. Ein Jahr darauf oder zuvor war/ist dieser Rechtsstand oft anders. Die einzigen verlässlichen Parameter, um Trends abzulesen, wären Pestizid-Konzentrationen, die Anzahl der aufgefundenen Wirkstoffe und die mittlere Giftigkeit. Diese Parameter muss mensch dann natürlich an immer denselben Fruchtarten messen.

Ein Blick auf die Nachweisquote zeigt hingegen den stetigen Anstieg der Pestizid-Belastung. Verfolgt man die Daten aus einem der besten staatlichen Labore, dem CVUA Stuttgart, kommt man zu einer ganz anderen Einschätzung der Datenlage als Industrie und Behörden. Nur noch 5 Prozent des konventionell produzierten Obstes und 9 Prozent des konventionell produzierten Gemüses waren 2014 ohne Rückstände.

Zum Autor: Lars Neumeister betreibt den Blog Essen ohne Chemie, hat die Ratgeber-App „Essen ohne Chemie“ entwickelt und arbeitet selbstständig für Organisationen wie GREENPEACE, BUND, WWF und andere.

1 Eine Kritik des Autors an dieser Begrifflichkeit ist hier zu finden Artikel: http:www.essen-ohne-chemie.info/wenn-gut-auch-schlecht-sein-darf-gute-landwirtschaftliche-praxis-ein-irrefuehrender-begriff/

2 BAYER CROPSCIENCE (2015): Immer weniger Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln. Mitteilung vom 05.02.2015 auf http:agrar.bayer.de/Aktuelles/Nachrichten/2015/01/Weniger%20PSM-Rueckstand.aspx?category=aktuelles.

3 BVL (2015): Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln konstant auf niedrigem Niveau. BVL stellt Bericht für 2013 vor – Einzelne Lebensmittelgruppen unterschiedlich betroffen. Presseinformation des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 13.04.2015.

4 Verordnung (EU) Nr. 1119/2014 der Kommission vom 16. Oktober 2014 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Benzalkoniumchlorid und Didecyldimethylammoniumchlorid in oder auf bestimmten Erzeugnissen. OJ L 304, 23.10.2014, p. 43–74

5 Veränderungen der Höchstgehalte: Bezogen auf festgelegte Höchstgehalte über der analytischen Bestimmungsgrenze. Ohne Doppelnennungen durch Gruppen.

6 EFSA (2012): Modification of the existing MRL for glyphosate in lentils. EFSA Journal 2012; 10(1):2550. European Food Safety Authority. doi:10.2903/j.efsa.2012.2550. Siehe: EFSA Journal 2013;11(12):3506; EFSA Journal 2012;10(12):3051; EFSA Journal 2014;12(9):3824 20 pp.