Sehr geehrte Damen und Herren!
Mein Name ist Jan Pehrke. Ich bin Journalist, gehöre dem Vorstand der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN an und möchte zur Kooperation BAYERs mit der Kölner Universität sprechen.
Im letzten Jahr hat BAYER mit der Kölner Universitätsklinik eine Kooperation vereinbart. Sie umfasst Arznei-Forschungen zu Krebs, Herz/Kreislauf-Erkrankungen und Störungen des Zentralen Nervensystems mitsamt Erprobung im hochschul-eigenen „Zentrum für Klinische Studien“ und die Einrichtung eines Graduierten-Kollegs.
NRW-Forschungsminister Andreas Pinkwart hat diese Kooperation als „die weitreichenste, die eine nordrhein-westfälische Universitätsklinik bislang eingegangen ist“ bezeichnet. Wie weitreichend diese ist, darüber gibt es allerdings keine Informationen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren forderte deshalb die Hochschule gemeinsam mit Studierenden der Universität und anderen Initiativen auf, der Öffentlichkeit den Vertrag zugänglich zu machen. Dem hat sich die Universität verweigert. Das nährt den Verdacht, dass Grund zur Geheimhaltung besteht.
Deshalb möchte ich Sie heute fragen:
Ist BAYER bereit, den Vertrag zu veröffentlichen?
Wie berechtigt dieser Verdacht ist, hat eine Veranstaltung des Düsseldorfer „Zentrums für Gewerblichen Rechtsschutz“ zum Thema „Forschungskooperationen“ gezeigt, an der auch BAYER-Manager teilnahmen. Die Universitätsmitarbeiter sprachen bei der Tagung von „diktierten Verträgen“ und Knebelparagraphen, die den Hochschulen das Recht bestritten, über fehlgeschlagene Forschungen zu berichten. Der BAYER-Vertreter Dr. Elmar Bramer-Weger verlangte von den Universitäten ganz offen eine Verausabtretung der Patent-Rechte an den Entwicklungen. Nicht einmal eine „Bestseller-Klausel“ in den Verträgen wollte er den Universitäten zubilligen, also Sonderzahlungen im Falle eines besonders erfolgreichen Produkts. Unter Kooperation stelle ich mir etwas anderes vor.
Deshalb hierzu vier Fragen:
1. Hat auch BAYER der Universität einen ausgearbeiteten Vertrag zur Unterschrift vorgelegt?
2. Räumt BAYER den Kölner Forschern das Recht ein, über fehlgeschlagene Forschungen zu berichten?
3. Verlangt BAYER von der Kölner Universität eine Vorausabtretung aller Rechte an den Entwicklungen?
4. Gewährt BAYER der Universität eine „Bestseller-Klausel“?
Die Kooperation BAYERs mit der Kölner Uni-Klinik stellt eine große Gefahr für die Forschungsfreiheit dar. Dies ist umso bedrohlicher, als es sich um die lebenswichtige Arzneimittel-Forschung handelt. Schon vor der „weitreichensten Kooperation, die eine nordrhein-westfälische Universität bislang eingegangen ist“, klagte der Kölner Herzspezialist Dr.Erland Erdmann in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über den großen Einfluss der Pharma-Industrie auf die Wissenschaft.
Die Zeitung gibt seine Worte so wieder:
„Bevor man als Wissenschaftler die Ergebnisse einer solchen Studie veröffentlichen könne, müsse man den zur Publikation vorgesehenen Bericht in der Regel erst dem Sponsor vorlegen. Marktschädliche Äußerungen könnten dabei dem Rotstift zum Opfer fallen“.
Und hier in der BAYER-Hauptsammlung hat der britische Chirurg Stephen Karran im Jahr 2001 plastisch dargestellt, welche unheilvolle Rolle BAYER schon bei Arzneimittel-Tests gespielt hat. Entgegen ärztlichem Rat hatte BAYER die Probanden nicht darauf aufmerksam gemacht, dass das getestete Antibiotikum im Zusammenspiel mit anderen Arzneien seine Wirksamkeit verlieren kann. Die Folge: Es kam bei mindestens einem Patienten zu einer lebensgefährlichen Infektion. Dr. Karran konnte das damals nicht verhindern.
Ich zitiere ihn: „Obwohl ich zu Beginn der Tests auf die Probleme hingewiesen habe, wurde die Studie im ganzen Land unverändert durchgeführt“.
Genau wegen solcher Vorkommnisse fordern Fachleute wie Thomas Lönngren von der Europäischen Arzneimittelbehörde mehr industrie-unabhängige Studien, die aus öffentlichen Mitteln gefördert sind.
Zu diesem Komplex 2 Fragen:
Billigt der Vertrag BAYER zu, marktschädliche Aussagen aus Veröffentlichungen zu entfernen?
Ist in dem Vertrag sichergestellt, dass Mediziner der Kölner Universität das Recht haben, Versuche abzubrechen, wenn sie die Gesundheit der Probanden gefährdet sehen?
Die Kooperation BAYERs mit der Universität Köln stellt kein Einzelfall dar. Über 800 solcher Allianzen mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen hat BAYER geschmiedet. Nach den Worten des Forschungsvorstandes Wolfgang Plischke dienen sie dazu, dem Konzern „breiten Zugang zu Wissen“ zu eröffnen. Offensichtlich sucht BAYER diesen Zugang zu Wissen zunehmend außer Haus. Die eigene Forschung vernachlässigt BAYER dagegen. Die Zahlen des Geschäftsberichts sprechen da eine beredte Sprache. 11.900 Beschäftigten in der Forschung stehen 38.000 im Marketing gegenüber.
Hierzu meine abschließende Frage:
Will BAYER dieses Missverhältnis beibehalten oder ist ein Kurswechsel geplant?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!