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Patentraub

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 9. Januar 2002

Wende im Patentraub-Prozess gegen BAYER AG

Verfahrenstermin: Donnerstag, 10. Januar 2002, 10 Uhr
OLG Düsseldorf, Saal A 107, Cecilienallee 3
Pressegespräch ab 9.30 Uhr und nach der Verhandlung

In der längsten gerichtlichen Auseinandersetzung seit Bestehen der Bundesrepublik ist eine sensationelle Wende eingetreten: Der BAYER- Konzern widerruft gegenüber dem OLG Düsseldorf eine Behauptung, mit der die Weltfirma 34 Jahre lang die Patentansprüche des Düsseldorfer Unternehmers Heinz Süllhöfer abwehrte.

Seit den frühen 60er Jahren verwendet BAYER eine von Süllhöfer entwickelte Maschine zur Weiterverarbeitung von Schaumstoffen zu Dämmplatten. Um die Rechtmäßigkeit dieser Nutzung zu begründen, berief sich der Konzern auf eigene Konstruktionspläne, die vor der Patentanmeldung von Süllhöfer entstanden sein sollten. Damit sei das Süllhöfer-Patent nichtig.

So heißt es beispielsweise im Schriftsatz eines zentralen Verfahrens vom 31. Mai 1983: „Dazu ist auf … Werkstattzeichnung 13/465.02 … zu verweisen.“ Auf der Basis dieser Behauptungen konnte BAYER das milliardenschwere Süllhöfer-Patent für die eigene Kunststoff-Herstellung lizenzfrei einsetzen. Die bisherigen Versuche von Süllhöfer, den Patentraub des Konzerns zu stoppen, scheiterten.

Jetzt aber schreibt BAYER an das Gericht: „…. dass der Umbau … nicht nach Maßgabe der Werkstattzeichnung 13/465.02 .. vorgenommen worden ist.“ Der überraschende Rückzug erfolgte unter dem Eindruck neuer Beweise:

1. Ein Gutachten der TH Aachen
2. Staatsanwaltschaftlich beschlagnahmte Dokumente
3. Benennung von Zeugen aus dem BAYER-Konzern durch Süllhöfer

Das Patentamt, die Gerichte bis hinauf zum europäischen Gerichtshof, die Staatsanwaltschaft und die Öffentlichkeit wurden augenscheinlich durch BAYER vorsätzlich getäuscht. Süllhöfer: „Die BAYER-Verant-
wortlichen sind vor keiner kriminellen Hürde zurückgeschreckt.“ So seien von BAYER nicht nur Dokumente verfälscht und falsche Behauptungen aufgestellt worden, sondern es seien von BAYER auch Zeugen benannt worden, die aufgrund verfälschter Urkunden vor Gericht falsche Aussagen machten. Der Konzern habe in der Öffentlichkeit den Ruf des Unternehmers geschädigt, ihn um Lizenzgebühren in Milliardenhöhe betrogen und ihn persönlich und gesundheitlich ruiniert.

Die von BAYER eingeräumten wahrheitswidrigen Vorträge haben Süllhöfer veranlasst, Strafanzeige beim Generalstaatsanwalt Düsseldorf und bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf einzureichen.
Die „Coordination gegen BAYER-Gefahren“ (CBG) begleitet das Verfahren seit fast 20 Jahren. Axel Köhler-Schnura, Vorstand der CBG: „Die Macht der Konzerne beruht wesentlich auf Patenten. Rücksichtslos und mit offenkundig erheblicher krimineller Energie begehen die Verantwortlichen des BAYER-Konzerns Patentraub im Interesse ihrer Profite und der eigenen Vormachtstellung.“

Ein interessanter Nebenaspekt: Der Vorsitzende Richter, Gisbert Steinacker, wohnte einst in Leverkusen Opladen Haus an Haus mit dem im Fall Süllhöfer federführend tätigen BAYER-Justitiar und heutigen Leiter der Rechtsabteilung des Konzerns, Charbonnier. Es gab Gerüchte, dass die von ihm verhängten Süllhöfer-Urteile „bei BAYER gefällt“ worden seien. Kurz nach dem letzten Urteil im Sinne des Konzerns bezog er eine neue Villa in Wittlar. Wohin mag er nach seinem nächsten Urteil im diesem Verfahren ziehen??

Weitere Informationen erhalten Sie von:
Heinz Süllhöfer: 0211 – 43 40 80 / mobil 0177 – 43 40 801