16. November 2000
BAYER muss wahrheitswidrige Behauptungen unterlassen:
Teilerfolg für Süllhöfer im Patentraub-Verfahren
Der Düsseldorfer Unternehmer und Erfinder Heinz Süllhöfer hat in dem langjährigen Patentraub-Verfahren gegen den BAYER-Konzern einen Teilerfolg errungen. Das Düsseldorfer Landgericht untersagte dem Leverkusener Unternehmen heute, weiterhin die Behauptung aufzustellen: “Süllhöfer hat bei seinen mehrfachen Besuchen in Leverkusen diese neue Technik (zur kontinuierlichen Herstellung von Polyurethan-Hartschaumplatten) kennen gelernt und danach schnell ein eigenes Patent für seine spezielle Variante des Herstellungsverfahrens angemeldet (…). Sollte BAYER diese Aussage wiederholen, so muss der Konzern mit einer Strafe von bis zu 500.000 Mark oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten rechnen.
“Damit darf BAYER nicht mehr sagen, ich hätte nicht das Patent, freut sich der Unternehmer. Seit dreißig Jahren fordert Süllhöfer vom BAYER-Konzern Lizenz-Gebühren für die Nutzung eines Maschinen-Patents zur Herstellung von Kunststoff-Platten. Die Forderungen belaufen sich auf mehrere Hundert Millionen DM.
Einem von Süllhöfer gestellten Beweisantrag gaben die Richter nicht statt. Grundlage dieses Antrages war ein Gutachten der Technischen Universität Aachen. Es belegt, dass BAYER an Konstruktionszeichnungen der Maschine nachträglich Manipulationen vorgenommen hat, um sie als eigene Erfindung ausweisen zu können. Hätte das Gericht diesem Begehren Süllhöfers stattgegeben, hätte das ganze Verfahren noch einmal aufgerollt werden müssen. Ermutigt vom Ausgang des Verfahrens kündigte der Unternehmer heute eine erneute Klage vor einem Kölner Gericht an.