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[OVG Münster] Hochschulkooperationen

CBG Redaktion

Freiheit der Wissenschaft in Gefahr

Kooperation Uni Köln mit BAYER: Verhandlung am OVG Münster

=> Dienstag,18. August, 11.30 Uhr
=> OVG Münster (Sitzungssaal II), Aegidiikirchplatz 5
=> Kundgebung vor dem OVG ab 10.30 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt am 18. August über die Klage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) auf Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Köln und dem BAYER-Konzern. Die CBG ruft zur Teilnahme an der Verhandlung auf.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW hatte den Vertrag geprüft und eine Offenlegung nach dem Informationsfreiheitsgesetz empfohlen. BAYER und die Uni Köln setzten sich jedoch über das Votum hinweg. Daher ist bis heute unklar, welchen Einfluss das Unternehmen auf die Auswahl der Forschungsgebiete nimmt und ob BAYER die Publikation unerwünschter Ergebnisse verhindern kann.

Trotz der hohen Kosten hat sich die Coordination gegen BAYER-Gefahren daher entschlossen, vor Gericht zu ziehen. Der Prozess hat grundsätzliche Bedeutung für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung und erhielt bundesweite Aufmerksamkeit.

=> Hier finden Sie Presseberichte und ausführliche Infos

Mit fünfstelligen Kosten pro Instanz übersteigt das Verfahren die finanziellen Möglichkeiten der CBG. Wir bitten daher um Umterstützung:

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Hintergrund

Das Kölner Universitätsklinikum hat im Jahr 2008 mit dem BAYER-Konzern eine Zusammenarbeit in den Bereichen Onkologie, Neurologie und Kardiologie vereinbart. Der damalige Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) bezeichnete den Vertrag als die „weitest reichende Kooperation, die eine nordrhein-westfälische Universitätsklinik bislang eingegangen ist“. Auch sonst ist der Einfluss des Unternehmens auf die Uni groß. So ist Richard Pott, langjähriges Vorstandsmitglied von BAYER, zugleich Vorsitzender des Kölner Hochschulrats.

Die Rahmenbedingungen der Kooperation blieben bis heute geheim. Daher ist ungeklärt, wer künftige Forschungsbereiche auswählt, wie die Publikationsfreiheit sichergestellt wird, wie die Universität an den Ergebnissen gemeinsamer Projekte partizipiert und ob auch Forschung für ökonomisch uninteressante Krankheiten durchgeführt wird.

Gemeinsam mit Transparency International, medico international und der IPPNW forderten wir unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz eine Offenlegung des Vertrags. Auch der AStA der Uni Köln sowie der Deutsche Hochschul-Verband unterstützen unsere Forderung. Nach unserem Verständnis muss eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung der öffentlichen Kontrolle unterliegen – zumal in einem sensiblen Bereich wie der Pharma-Forschung.

Der Beauftragte für Informationsfreiheit des Landes NRW hat den Vertrag geprüft und uns vollumfänglich Recht gegeben. Doch Universität und BAYER weigerten sich, dem Votum zu entsprechen – absurderweise mit der Begründung, die Freiheit der Wissenschaft schützen zu wollen. Dabei wird der wissenschaftliche Austausch gerade durch die zunehmende Abhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen ausgehebelt.

Trotz der finanziellen Unwägbarkeiten haben wir uns wegen der prinzipiellen Bedeutung entschlossen, Klage einzureichen. Diese wurde im Dezember 2012 am Verwaltungsgericht Köln erstinstanzlich abgewiesen. Der zuständige Richter hatte sich nicht die Mühe gemacht, den umstrittenen Vertrag zu lesen und war der Argumentation der von BAYER und Universität engagierten Großkanzleien (Redeker; Freshfields) gefolgt. Die CBG ging daher in Berufung.