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Nanopulver

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 2. Juli 98

Prozeßauftakt in Freiburg:

Anwohner klagt gegen Anlage von H.C. Starck

Am morgigen Freitag startet vor dem Verwaltungsgericht Freiburg ein langerwarteter Prozeß, in dem die Betriebsgenehmigung der Nanopulveranlage der Firma H.C. Starck überprüft wird. Der Kläger, Anwohner der H.C. Starck-Fabrik im badenwürttembergischen Laufenburg, befürchtet Gesundheitsrisiken durch Immissionen von metallischen und keramischen Kleinstpartikeln. Fachlich wird die Klage vom BUND und der Ökologischen Ärzteinitiative unterstützt.

Nano-Teilchen können wegen ihrer winzigen Ausmaße (1 Nanometer entspricht einem Millionstel Millimeter) sowohl von technischen Filtern als auch vom menschlichen Organismus kaum gefiltert werden und zeigen eine ausgesprochen aggressive Wirkung auf Zellstrukturen, insbesondere auf die Atemwege. Die Kläger monieren, daß die Betriebsgenehmigung seinerzeit ohne angemessene Emissionsmessungen und ohne eine Beurteilung chronischer Gesundheitsgefahren erteilt wurde. Sie berufen sich auf Prof. Weiss von der Uni München, der die Wirksamkeit der von H.C. Starck verwendeten Filter bezweifelt.

Prof. Greim, Vorsitzender der deutschen Forschungsgemeinschaft zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, empfahl im Erörterungsverfahren der umstrittenen Anlage, wegen fehlender toxikologischer Daten nur den Probebetrieb zu genehmigen und unbedingt weitere Messungen vorzunehmen. Auch Prof. Schwenk vom badenwürttembergischen Landesgesundheitsamt räumte in einem Gutachten ein, daß der Schädigungsmechanismus von Nanopartikeln ungeklärt sei. Trotzdem genehmigte das Regierungspräsidium seinerzeit die Inbetriebnahme der Nanopulveranlage ohne die empfohlenen Einschränkungen.

Barbara Dohmen von der Ökologischen Ärzteinitiative fordert einen Produktionsstop sowie umfassende toxikologische Untersuchungen aller produzierten Stoffe. Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Das Vorsorgeprinzip und die Gesundheit der Anwohner sind höher einzuschätzen als die wirtschaftlichen Interessen der BAYER-Tochter H.C. Starck. Eine Produktion risikoreicher Stoffe darf nicht ohne umfangreiche Emissionsmessungen und ohne eine genaue Kenntnis der toxikologischen Risiken aufgenommen werden.“