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Mustereinwendung

CBG Redaktion

Einwendung gegen das von der Hafengesellschaft Brunsbüttel GmbH geplante „Zwischenlager“ für Giftmüll am Elbehafen Brunsbüttel.

1. Der Inbetriebnahme des Giftmüll- Zwischenlagers verstößt gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG).
Bereits geringe Mengen des Giftmülls führen bei nicht auszuschließenden Leckagen zu einer Umweltkatastrophe.

2. Es kann nicht hingenommen werden, dass in einem hoch entwickelten, aber nahezu unbevölkerten Land (Wikipedia: Australien ist sehr stark urbanisiert, 92 % der Bevölkerung leben in Städten, vor allem in den großen Zentren an der Südostküste, auf Tasmanien und im Großraum Perth. Das Zentrum des Landes ist nahezu menschenleer) keine Möglichkeit der Giftmüllvermeidung geschaffen wird, die Entsorgung der Abfälle aber in einem der am stärksten besiedelten Länder Europas stattfinden soll. Selbst die Behandlung in einer Sonderabfallverbrennungsanlage erfordert die Deponierung der Reststoffe mit zumindest einem Drittel der Gesamtmenge.

3. Die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der Prävention von Unfällen im Bereich des innerbetrieblichen Transports sind nicht ausreichend. Der Betreiber verfügt nicht über eine ausreichende Erfahrung im Umgang mit den angelieferten Stoffen und den verwendeten Gebinden und Giftmüllmengen.

4. Der Antragsteller legt sich im Antrag nicht genau fest, wie lange die angelieferten Giftmüllcontainer auf dem Gelände gelagert werden sollen und wie lange das Giftmüll- Zwischenlager betrieben werden soll.

5. Der größere Teil der angelieferten Giftstoffe soll in Sonderabfallverbrennungsanlagen außerhalb Norddeutschlands behandelt werden. Dies führt zu einer hohen Zahl vermeidbarer Transporte und langen Anfahrtswegen und damit zu einem unnötig hohen Gefahrenpotential entlang der vorgesehenen Strecken.

Ich beantrage, dass das Staatliche Umweltamt mir Ort und Zeit des Erörterungstermins mindestens einen Monat vorher schriftlich mitteilt und den Termin entweder auf mehrere Wochenenden legt oder den Einwenderinnen ihre Verdienstausfälle zahlt.

Ich behalte mir vor, meine Einwendungen auf dem anstehenden Erörterungstermin näher zu konkretisieren und zu erweitern.