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[Mitbestimmung] STICHWORT BAYER 04/2008

CBG Redaktion

BAYERs Sozialpolitik

„Stimmt die Chemie? Mitbestimmung und Sozialpolitik in der Geschichte des BAYER-Konzerns“ ist der Titel eines dickleibigen Buches, das Manfred Demmer sich genauer angesehen hat.

Die Herausgeber sind Wissenschaftler des „Institut für soziale Bewegungen“ an der Ruhr-Universität Bochum, mit dessen Direktor Klaus Tenfelde an der Spitze, der auch den einleitenden Beitrag über Mitbestimmung und Unternehmenskultur in der Chemieindustrie verfasst hat. Deutlich wird daraus, dass „Mitbestimmung“ den Industriebossen überhaupt nicht schmeckte, durch den Druck der Arbeiterbewegung entstand und heute „nicht nur ‚im Gerede’, sondern ernsthaft gefährdet ist – „jedenfalls in der Wirtschaft, während das Personalvertretungsrecht der Arbeiter, Angestellten und Beamten von Bund, Ländern und Kommunen eher hinter vorgehaltener Hand kritisiert, mancherorts aber auch bereits eingeschränkt wird. Recht besehen, war das immer so. Als in den Jahrzehnten des Kaiserreichs und vor allem mit dem Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst vom Dezember 1916 betriebliche Arbeitervertreter, später dann auch Arbeitnehmer-Vertretungen in den Aufsichtsräten großer Unternehmen, gesetzlich verordnet wurden, haben sich die Arbeitgeber stets energisch dagegen gewehrt. Das gilt auch für die zweite Nachkriegszeit, als die Mitbestimmung mit gewissen Varianten in mehreren gewichtigen Schritten ihre heutige Gestalt annahm.“ (S.26)

BAYER in der IG-FARBEN-Ära
Im Anschluss an diesen ins Thema einstimmenden Aufsatz schreibt der Historiker Paul Erker über „Die BAYER-AG. Entwicklungsphasen eines Chemiekonzerns im Überblick.“ Auf den Seiten 42 bis 45 geht es unter dem Untertitel um „Kooperation, Fusion und relative Autonomie: BAYER in der IG-FARBEN-Ära (1920 bis 1952)“. Dabei ergeben sich dann doch schon einige Fragen. Die durchgängige Darstellung der ökonomischen und wissenschaftlichen Entwicklung bei BAYER erscheint positiv (was durch vielfältige informative Grafiken untermauert wird), wird allerdings nur selten mit Blick auf die damals herrschenden gesellschaftlichen Verhältnissen beleuchtet. So heißt es z.B. angesichts der „BAYER-Kultur“ eines „Primats der Organisation und der Forschung“: „Gleichzeitig jedoch musste BAYER die rüstungs- und kriegwirtschaftliche Ausrichtung des IG FARBEN mitmachen“. Mitmachen? Wer zwang BAYER dazu? Und gab es nicht gerade auch bei BAYER ein großes Interesse, die Früchte zu ernten, die mit Wissen und im Handeln des IG FARBEN-Vorstands um den mit den deutschen Faschisten ausgekungelten Benzin-Deal gesät worden waren? Immerhin erfährt der/die LeserIn in neun Worten, dass diese Ausrichtung der Konzern-Politik „eine tiefe Verstrickung in die Verbrechen des NS-Regimes“ mit sich brachte. Gerne hätte man ja auch erfahren, worin die Ausrichtung und Verstrickung bestanden hat. Hier gibt es dazu jedenfalls keinen Hinweis – vielleicht an anderer Stelle des Buches?
Ab Seite 57 werden in einem Aufsatz „Carl Duisberg und die Anfänge der Sozialpolitik und Mitbestimmung“ behandelt. Unter der Überschrift: „Taktierender Wirtschaftsführer, fürsorglicher Patriarch oder überzeugter Sozialpolitiker?“ begibt sich der Historiker Jürgen Mittag auf eine Spurensuche. Dabei erfährt man interessante Details über Duisberg, der im und nach dem Ersten Weltkrieg zu „einem Bindeglied zwischen Wirtschaft und Politik“ wurde und der für diese „Anstrengungen ein zusätzliches Jahresgehalt von den Farbenfabriken (erhielt).“ (S.63)
Es finden sich auch Hinweise auf Duisbergs Position im Ersten Weltkrieg, in dem er sich vehement für eine Steigerung der militärischen Anstrengungen einsetzte. Er trieb „seine“ Arbeiter zur freiwilligen Meldung für den Kriegsdienst. Hier wäre es natürlich interessant gewesen zu erfahren, was Duisberg unternahm, um die Produktion in den Werken aufrechtzuerhalten. Doch dazu gibt es keinen Hinweis, z. B. auf den Einsatz von belgischen Zwangsarbeitern. Er, der in jenen Tagen eine „stark nationalistische Haltung“ an den Tag legte und dem enger Kontakt mit dem reaktionären Militär Ludendorff nachgesagt wurde, forderte immer wieder „den Kampf siegreich durchzuführen“.

Alles andere als Sozialisierung im Kopf
Dass dieser Wirtschaftsführer dann nach Kriegsende – als die kriegsmüden Massen nach gesellschaftlichen Veränderungen strebten – erkannt hatte, welche Gefahren dadurch entstehen könnten, zeigt seine Mitarbeit in der „Sozialisierungskommission“, wo er natürlich alles andere als „Sozialisierung“ im Kopf hatte. Später entwickelte er als Chef des „Reichsverbandes der Deutschen Industrie“ Pläne, die mithelfen sollten, die Verwertungsbedingungen für das Kapital zu verbessern. (Anmerkung: viele der sozialen Grausamkeiten heutiger „Sozialpolitiker“ könnten von Duisberg abgeschrieben worden sein). Angesprochen wird auch Duisbergs Verhältnis zu den Nazis, das angeblich von „ausgesprochener Kritik“ geprägt gewesen sei. Nach Meinung des Verfassers hat er sich zu Beginn der 20er Jahre zu einem „Vernunftrepublikaner“ gewandelt. Als Beweis wird die Unterstützung Duisbergs für Hindenburg bei der Reichspräsidentenwahl 1932 erwähnt. Dabei sei auch ein namhafter Geldbetrag der IG FARBEN gespendet worden. Dass damals vom „System Duisberg“ Finanzmittel an alle Parteien (außer der KPD) gingen, wird nicht thematisiert. Allerdings liest man dann: „Später zeigte er sich jedoch Plänen der Nationalsozialisten gegenüber aufgeschlossener. Noch im Juni 1933 betätigte er sich als Spendensammler Hitlers.“ (S.65)
Es folgen die betrieblichen „Wohlfahrtseinrichtungen“, die Duisbergs Ruf als sozialer Patron begründeten. In gewissem Maße trifft das Urteil von Ralf Stremmel (1) zu, der dazu feststellt: „Mittags Forschungsergebnis widerspricht immer noch kursierenden Pauschalurteilen über betriebliche Sozialpolitik. Ein wenig verwundert freilich, dass ein weiterer Motivstrang betrieblicher Sozialpolitik im Kaiserreich kaum erwähnt wird: Hatte BAYERs Sozialpolitik nicht auch überbetriebliche gesellschaftspolitische Ziele und Funktionen? Konkret: Ging es nicht auch darum, die Sozialdemokratie einzudämmen?“
Hinzufügen könnte man, dass viele dieser „Wohlfahrtseinrichtungen“ von Duisbergs Nachfolgern auf dem Altar der ungehemmten Profitjagd geopfert wurden – trotz der Proteste vieler BürgerInnen, die an die heutigen Konzernherrn appellieren, das „soziale Werk (!)“ Duisbergs nicht zu schänden. Auch das zeigt, dass das Wissen um die Sozialpolitik von Duisberg & Co. viele Lücken hat, die Veröffentlichungen wie diese wenigstens ein bisschen hätten schließen können.

Nicht ins Stadtarchiv geschaut?
Im Kapitel „Anfänge der Mitbestimmung: Gewerkschaften, betriebliche Sozialpolitik und Arbeitskonflikte in Leverkusen bis 1933/39“ behandelt Werner Plumpe (siehe auch SWB 1/08) die Auseinandersetzungen, welche die Arbeiterbewegung zur Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen führen musste. Im Hinblick auf die 1919 konstituierte Weimarer Republik, die viele Forderungen der Novemberrevolution aufsaugen musste, um revolutionäre Ansätze abzufangen, kommt Plumpe zu der Feststellung, dass es mit dem Betriebsrätegesetz von 1920 „zur Verankerung von Mitbestimmungsrechten in Betrieben (kam), deren Leitungen diese Mitbestimmung gerade nicht wünschten. Die Ablehnung der neuen Regeln durch die Unternehmer war flächendeckend, da man sich (sic!) von einem weit gefassten Mitspracherecht der Belegschaften bestenfalls Zeitverzögerungen und höhere Kosten erwartete, schlimmstenfalls aber eine Fernsteuerung der Betriebe durch betriebsfremde Gewerkschaften und revolutionäre Gruppen befürchtete.“
Die „legalen und legitimen Handlungsmöglichkeiten der Belegschaften, (schränkte das Gesetz), gemessen an den revolutionären Usancen der Jahre 1918 und 1919 drastisch ein.“(S. 91) In den Unterkapiteln – wo auf die Geschehnisse in Leverkusen eingegangen wird – finden sich mancherlei Hinweise, wie der „Generaldirektor“ im Interesse des Kapitals versuchte, die Entwicklung zu beeinflussen und damit letztendlich auch erfolgreich war. Bezüglich der Bewertungen einzelner Vorkommnisse wäre es hilfreich gewesen, wenn der Autor sich auch jener Quelle bedient hätte, die seit fast 30 Jahren im Leverkusener Stadtarchiv einzusehen ist. Rainer Balluff (Schulze) – langjähriger Vorsitzender der Kulturvereinigung Leverkusen e.V. – hatte damals eine Diplomarbeit unter dem Titel „Die Geschichte der Arbeiterbewegung in Leverkusen in der Weimarer Republik“ vorgelegt, die eine unverzichtbare Quelle für jeden ist, der sich mit der Arbeiterbewegung bei BAYER und in Leverkusen befasst. Eine für 2005 von der Kulturvereinigung Leverkusen e.V. vorgesehene Veröffentlichung scheiterte bisher aus mancherlei Gründen – jedoch ist sie weiterhin noch vorgesehen.

Entschädigung für Zwangsarbeit?
Valentina Maria Stefanski berichtet über den Einsatz von (polnischen) ZwangsarbeiterInnen bei BAYER. Im Großen und Ganzen gibt sie eine korrekte Beschreibung der Verhältnisse (wie schon in ihrem 2000 erschienenen Buch „Zwangsarbeit in Leverkusen – Polnische Jugendliche im IG- Farbenwerk“), unter denen die ArbeitssklavInnen als Ersatz für die im Krieg befindlichen deutschen Arbeiter den Profit der Farbenwerke erwirtschaften mussten. Dass dies auch heute noch als vollkommen legitim angesehen wird, wurde bei einer Veranstaltung zur ZwangsarbeiterInnen-Entschädigung in Leverkusen deutlich, wo ein Diskutant genau diese Sichtweise vehement verteidigte, um damit die Verpflichtung für eine Entschädigung durch den Konzern in Abrede zu stellen.
Die beiden BAYER-Archivare Hans Hermann Pogarell und Michael Pohlenz behandeln in ihrem Beitrag die „Betriebliche Sozialpolitik in der Nachkriegszeit: Vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis zum hundertjährigen Firmenjubiläum 1963“. Ihren durchaus faktenreichen Streifzug durch die betrieblichen Sozialpolitik (von vielen als „Sozialklimbim“ bezeichnet, der von heutigen Konzerngewaltigen nach und nach abgeschafft wird) von der Improvisation und Mangelverwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg bis zum systematischen Wiederaufbau der „Wohlfahrtseinrichtungen“ wird man trotzdem als wenig kritische Darstellung bewerten dürfen. Nebenbei wird hier auch eine fragwürdige Geschichtsdeutung sichtbar.

Wer kolportiert hier?
Die Sozialpolitik des Konzerns hatte nach Kriegsende besonders mit den Folgen des von den Nazis und dem sie fördernden Industrie- und Bankenkapital entfesselten Zweiten Weltkriegs zu tun. Um auf ihre Weise deutlich zu machen, wie die Situation war, haben die AutorInnen über die Luftangriffe berichtet. Da heißt es z. B.: „Die Trefferquote der Angriffe war häufig nicht sehr hoch…Allerdings trafen (am 26.Oktober 1944) nur 10 % der 576 Tonnen Bomben die Industrieanlage. Dafür wurden in der Stadt Leverkusen über 2.000 Häuser beschädigt, etwa 130 Menschen getötet und 750 verletzt…Offensichtlich wurde die Betriebsgemeinschaft Niederrhein jedoch nicht absichtlich geschont, wie vielfach geglaubt und bis heute gelegentlich kolportiert wird.“
Kolportiert? Haben denn die BAYER-Archivare nichts von den seit 1929 bestehenden Geschäftsbeziehungen (und Kartellabsprachen) mit der „Standard Oil of New Jersey“ gehört, die auch während des Zweiten Weltkriegs aufrechterhalten wurden? Und glauben die HistorikerInnen des Konzerns, der auch heute noch Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt, dass die damaligen Verantwortlichen tatenlos blieben, wenn Gefahr bestand, dass Bomber kurz vor Kriegsende ihre Werke in Schutt und Asche legen und somit ihre Geschäftsgrundlage zumindest schwer beschädigen könnten? Ihre Erklärung im Buch: „Allerdings spielte neben der mangelhaften Zielgenauigkeit alliierter Bomberpiloten auch die vergleichsweise geringe Intensität der Angriffsbemühungen aufgrund des geringen technischen Werts der Produkte für die Kriegsproduktion eine entscheidende Rolle.“(S.115)
Als vor Jahren Herr Pohlenz bei einer Tagung zum Kriegsende in Leverkusen die gleiche Äußerung zum Besten gab, traf er auf Widerspruch anwesender HistorikerInnen – u. a. auch vom Hauptstaatsarchiv Düsseldorf. Trotzdem kolportiert er seine Auffassung weiter.

„BAYER-Familie“?
Die Jahre vor und nach der Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes (1952) untersucht Kirsten Petrak. Sie nennt als Grund für die „gute“ Umsetzung der Mitbestimmung bei BAYER, u. a. das Vertrauensverhältnis zwischen dem Betriebsratsvorsitzenden Walter Hochapfel und dem Vorstandsvorsitzenden Ulrich Haberland. Allerdings fällt beim Lesen des Beitrags auf, dass es mancherlei Konflikte zu bewältigen gab, die – trotz der „guten Chemie“ zwischen den beiden – durch die Werksleitung ausgelöst wurden.
Der Darstellung von Ruth Rosenberger, seit den 1990er-Jahren seien die Handlungsspielräume der einzelnen Beschäftigten gewachsen und deren direkte Beziehungen zur Geschäftsleitung für die Ausgestaltung von Mitbestimmung bedeutsamer geworden, wird man angesichts aktueller Geschehnisse im Chemiepark (wie ja jetzt die in viele Einzelbetriebe aufgelöste „BAYER-Familie“ heißt, von deren ehemaligen Mitgliedern viele diesen „Park“ nur noch von außen ansehen dürfen ) ebenfalls kräftig hinterfragen müssen.
Am Schluß dieses wissenschaftlichen Teils des Buches untersucht Walther Müller-Jentsch aus soziologischer Sicht jene Entwicklungen, die sich nach dem großen Arbeitskampf von 1971 im Arbeitgeberverband der Chemieindustrie ergaben und die die Politik des Verbandes formten.
Neben den erwähnten WissenschaftlerInnen befassen sich in dem Buch auch „PraktikerInnen“ mit der Thematik. Der ehemalige IG Chemie-Gewerkschafter Karl Otto Czikowski (zugleich Mitherausgeber des Bandes) geht ausführlich und informativ den Wahlperioden, Wahlentscheidungen bei den BAYER-Betriebsratswahlen und ihren handelnden Personen nach. Dabei erfährt man längst Vergessenes, so wie jene Aktion der „staatstragenden Parteien“ SPD, CDU und FDP bei der Betriebsratswahl 1981. (S.207) Dort wurde mit einem Wahlaufruf dieser Parteien Politik in den Betrieb gebracht und Einfluss auf die Wahl genommen. Und lesenswert ist auch der Wahlaufruf der SPD von 1984, in dem die „Forderung nach aktiver Beschäftigungspolitik, nach Arbeitszeitverkürzungen im Kampf gegen die Massenarbeitslosigkeit und nach einer Sicherung und Ausweitung der Mitbestimmung“ bekräftigt wird. Weiter heißt es da: „Wachsender Rationalisierungsdruck und die Auswirkungen neuer Technologien auf Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen machen die Arbeit der Betriebsräte wichtiger denn je.“ (S.209)

Oppositionelle Betriebsratsarbeit
Im Anschluss an diesen Beitrag und fast als Co-Beitrag zu werten, untersucht Stefan Moitra vom „Institut für soziale Bewegungen“ an der Ruhr-Uni in Bochum „Oppositionelle Betriebsratsarbeit bei BAYER: Zwischen parteipolitischer, persönlicher und struktureller Konfrontation.“ In seiner Einleitung macht der Autor sichtbar, dass dieses Thema in der „historischen Forschung“ kaum beachtet wurde. Beginnend mit dem Wiederaufbau des Betriebsrates nach Kriegsende 1945 untersucht Moitra auf fast dreißig Seiten die verschiedenen oppositionellen Betriebsratsgruppen, sowie die teilweise tief reichenden Konflikte innerhalb der Arbeiterbewegung . Dabei wird neben Hinweisen auf die Arbeit heutiger Betriebsratsgruppen wie die „Durchschaubaren“, die „Basisbetriebsräte“ oder die „Belegschaftsliste“ auch an die Herausdrängung der Kommunisten aus dem BAYER-Betriebsrat erinnert: „Als prominentester und langjährigster kommunistischer Arbeitervertreter lässt sich in dem Zusammenhang der Betriebsrat Georg Holdenried beispielhaft betrachten. 1905 geboren und bereits seit 1920 Gewerkschafts-, seit 1928 KPD-Mitglied, saß er unter den Nationalsozialisten mehr als sechs Jahre wegen ‚Vorbereitung zum Hochverrat’ in Haft. Seit 1945 war er Stadtverordneter in Leverkusen, seit 1949 Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtages. Schon bei der Konstituierung eines ersten provisorischen Betriebsrates in den ersten Tagen nach Kriegsende gehörte er zum gewerkschaftlichen Kreis um Hochapfel. Bei Betriebsratswahlen erhielt er bei den Arbeitern bis in die 1950er Jahre hinein die größte Stimmenzahl hinter Walter Holzapfel, genoss also innerhalb des Betriebes trotz der von ihm vertretenen politische Richtung einiges Ansehen. In den Protokollen tritt er wenig konfrontativ auf, wenn er auch zum Teil grundsätzliche KPD-Positionen zu vertreten suchte, etwa die Forderung nach verstärktem Osthandel bzw. nach ‚Aufhebung der Exportbeschränkungen nach den Ostländern’.“ (S.223)

Kündigung wegen „Staatsgefährdung“
Die heutigen LeserInnen wundern sich dann bei der weiteren Schilderung, dass und wie in konzertierter Aktion von Betriebsleitung, Betriebsrat und Gewerkschaft dieser verdienstvolle Arbeiterfunktionär – der auch dem Vorstand der Kulturvereinigung Leverkusen e.V. angehörte – „abgesägt“ wurde. In den damaligen Zeiten des Kalten Krieges wurde mit allen Methoden gegen missliebige BürgerInnen, die sich der Politik der Adenauer-Regierung widersetzten, vorgegangen. Und das waren beileibe nicht nur KommunistInnen. Da wurden zum Beispiel vom „Antikommunistischen Volksbund für Frieden und Freiheit, Betriebsgruppe der Farbenfabriken, BAYER-Werk Leverkusen“ Flugblätter verteilt, die zur „Wachsamkeit“ und zur „richtigen Wahl“ aufriefen.(S.222) Etwa fünfzig Jahre vorher war bei BAYER der „Reichsverband gegen die Sozialdemokratie“ aktiv geworden, wozu der Generaldirektor auch kräftig Geldmittel an den Verband beisteuerte.
Angesichts dieser Praxis des Konzerns wird man in der Annahme nicht fehl gehen, dass auch diese Hetzorganisation Geld vom Konzern bekam. In diesem vergifteten Klima wurde gegen Georg Holdenried der Vorwurf der „Staatsgefährdung“ erhoben. Sein „Verbrechen“: Er hatte GewerkschaftskollegInnen aus der DDR eingeladen. Dabei – und das war der Hauptvorwurf – habe er Adressen von BAYER-Betriebsratsmitgliedern weitergegeben. Dass die Adressen allgemein bekannt waren und dass der Konzern die Adressen an den Arbeitgeberverband weiterreichte – was spielte das für eine Rolle. Holdenried stand unter Anklage der „Staatsgefährdung“. Wie dünn die Anklage war, erwies sich beim Prozess gegen ihn. In einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers vom 14. September 1954 heißt es: „Der Staatsanwalt wie auch der Verteidiger beantragten Freispruch. Das Gericht erkannte im selben Sinne. In der Urteilsbegründung wurde betont, dass ein Verstoß gegen § 92 (Staatsgefährdung und Nachrichtensammlung) nicht festgestellt werden konnte“.(S.224)

„Ein unerhörter Willkürakt“
In einem „Offenen Brief an die BAYER-Belegschaft“, den Georg Holdenried schrieb, las man zum Freispruch, dass damit der Öffentlichkeit bestätigt wurde, „was viele meiner Kollegen bereits wussten. Meine fristlose Entlassung war ein unerhörter Willkürakt. Ein wohl vorbereiteter Schlag nicht nur gegen meine Person, Euer gewähltes Betriebsratsmitglied, sondern gegen den gesamten Betriebsrat, gegen die Gewerkschaft Chemie, gegen die in der Verfassung verbürgte Meinungsfreiheit, gegen die gesamte BAYER-Belegschaft. Die Direktion will ein abschreckendes Beispiel schaffen. Wird dieser Schlag von der Belegschaft ohne ernsthaften Widerstand hingenommen, so wird die Direktion ermuntert, genau wie im Dritten Reich, bald alle Betriebsabteilungen und Büros von allen „Kritikern“ zu säubern. Der Gesinnungsterror, der Herr-im-Hause-Standpunkt soll alleine bestimmend werden… Kolleginnen und Kollegen! Es gibt nur soviel Demokratie im Lande, wie es Demokratie im Betrieb gibt! Die Unternehmer scheffeln Riesengewinne. Unsere Lohn- und Gehaltserhöhungen sind längst zwingend notwendig Die Konzernherren wehren sich verzweifelt, einer Erhöhung zuzustimmen. Die Arbeitsleistung des Einzelnen ist enorm gesteigert worden. Von Mitbestimmungsrecht im Betrieb keine Spur. In ganz Westdeutschland werden große Lohnkämpfe durchgeführt und zeigen den wachsenden Widerstand der Arbeiterschaft. Auch der Widerstand gegen Adenauers EVG-Wiederaufrüstungspolitik zeigt sich im Volk immer deutlicher. Das Volk will Frieden und die Wiedervereinigung Deutschlands. In dieser Situation holt das Unternehmertum zum Schlage aus und möchte die mutigen Vertreter einer gerechten Sache mundtot machen.“ (S.225)

Kriegsverbrecher im Aufsichtsrat
Um das Bild der damaligen Zeit abzurunden, und weil dies leider in dem Buch fehlt, sei erwähnt, dass zur gleichen Zeit, in der die Repressalien gegen Holdenried (der auch nie rehabilitiert wurde) stattfanden, ein verurteilter Kriegsverbrecher im Aufsichtsrat von BAYER saß. Fritz ter Meer war seit Beginn der IG FARBEN Mitglied des Vorstands dieses Konzerns. Während des Zweiten Weltkriegs war er verantwortlich für den Aufbau des IG-FARBEN-Werks bei Auschwitz, in dem rund 25.000 ZwangsarbeiterInnen den Tod fanden. Im IG-FARBEN-Prozess wurde er am 30. Juli 1948 wegen Plünderung und Versklavung im Zusammenhang mit dem KZ Auschwitz III Monowitz zu sieben Jahren Haft verurteilt. Als er im Prozess befragt wurde, ob er die Versuche an Menschen im KZ Auschwitz für gerechtfertigt gehalten habe, antwortete er, diesen KZ-Häftlingen sei dadurch kein besonderes Leid zugefügt worden, da man sie ohnehin getötet hätte.
Nach seiner vorzeitigen Haftentlassung im Jahr 1951 wurde er Mitglied im Aufsichtsrat bzw. Aufsichtsratsvorsitzender der Firma BAYER AG. Diese ehrt den ehemaligen Kriegsverbrecher nicht nur durch die Fritz-ter-Meer-Stiftung – heute BAYER-Studienstiftung –, die ChemiestudentInnen durch Stipendien fördert, sondern tat es bis vor kurzem noch an jedem Todestag durch eine pompöse Kranzniederlegung an seinem Grab in Krefeld-Uerdingen. Das Beispiel zeigt, dass der BAYER-Konzern seine Geschichte in der Nazi-Zeit durch weitere wissenschaftliche Untersuchungen aufarbeiten und jegliches Beschönigen und Verschweigen beenden muss.
Immerhin wird man dem Autor des gerade besprochenen Kapitels attestieren dürfen, dass er sich bemühte, die jahrzehntelange oppositionelle Betriebsratsarbeit bei BAYER im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang zu schildern und auch aktuelle Bezüge herzustellen. „Am Beispiel der KPD-Betriebsräte“ so stellt er abschließend fest, „lassen sich die Hoffnungen der Arbeiterbewegung nach Kriegsende nachvollziehen, die alten Richtungskämpfe zu überwinden und gemeinsame Ziele durchsetzen zu können, was jedoch angesichts des Kalten Krieges zum Scheitern verurteilt war (…) Die Auseinandersetzungen zwischen den an der Belegschaftsbasis orientierten Gewerkschaftern der 1970er Jahre und den Mehrheitsbetriebsräten bzw. der IG CKP (Chemie, Kohle, Pharmazie, Anm. SWB)-Verwaltungsstelle in Leverkusen waren Bestandteil des Kampfes um einen Richtungswechsel innerhalb der Chemiegewerkschaft, in dem sich ‚linke’ Traditionalisten und stärker pragmatisch gestimmte Gewerkschafter gegenüberstanden. Nicht nur in Leverkusen blieben die Vertreter einer traditionellen, konfrontativen Ausrichtung in der Opposition. Mit den „Durchschaubaren“ etablierte sich jedoch bei BAYER eine Gruppe, die es über einen langen Zeitraum vermocht hat, solchen weiter bestehenden oder auch – angesichts der internationalen Umstrukturierungen des BAYER-Konzerns – sich neu entwickelnden kritischen Auffassungen innerhalb der Belegschaft als Sprachrohr zu dienen.“ (S.243)
Werner Bischoff, Hauptvorstandsmitglied der IG BERGBAU, CHEMIE, ENERGIE und dort zuständig für Tarifpolitik, unternimmt in seinem Beitrag den Versuch „Tarifpolitische Probleme in der Chemieindustrie und ‚bei BAYER’“ zu schildern, wobei er auch auf die Historie zurückgreift. Aktive, an den Interessen der Belegschaft orientierte GewerkschaftInnen dürften hier zu manchen Punkte kritische Anmerkungen machen.
Die „Mitbestimmungs-‚kultur’ bei BAYER in der Praxis: Betriebliche Aus- und Fortbildung“ untersuchen Jörg Feldmann und Uwe Menzen. Wörtliches Fazit der beiden Betriebsräte: „Wenn auch beide Seiten grundsätzlich unterschiedliche Interessen vertreten, zeigt die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung doch, dass sowohl der Arbeitgeber wie Arbeitnehmer bemüht sind, die Qualifizierungsmöglichkeiten der Mitarbeiter zu fördern. Hier haben sich Formen der Zusammenarbeit herausgebildet, deren Beibehaltung auch in Zukunft eine praktikable Lösung kommender Probleme möglich machen wird.“ ( S.318)

Frauenerwerbsarbeit und Gleichstellungspolitik
Die Betriebsrätin Roswitha Süßelbeck behandelt in ihrem informativen Beitrag die „Frauenerwerbsarbeit und Gleichstellungspolitik bei BAYER im Überblick“. Direkt zu Beginn konfrontiert sie die LeserInnen mit der Haltung Carl Duisbergs, der 1898 schrieb: „Meiner persönlichen Ansicht nach hasse ich überhaupt alles chemisch-weibliche und wünsche, dass die Damen alles andere, nur nicht Chemie studieren, da sie hierzu schlecht geeignet sind.“
In der weiteren Darstellung finden sich Hinweise auf die schlechten Arbeitsbedingungen und langen Arbeitszeiten bei BAYER. Dabei wird auch ein sechswöchiger Streik im Jahr 1904 bei BAYER erwähnt, der „im Sande verlief.“ Die Direktion verlangte von allen ArbeiterInnen die Zusicherung ihrer Nichtzugehörigkeit zu einer Arbeiterorganisation. Die, die sich weigerten, der Erpressung nachzugeben, flogen. Aber, so stellt die Autorin fest, „Schritt für Schritt wurden soziale Einrichtungen geschaffen, die auch den Familien der Arbeiter zugute kamen.“ Man wird, wie schon oben angedeutet, in diesem Zusammenhang das angebliche soziale Verhalten von Duisberg hinterfragen müssen. Das wird untermauert, bei der Darstellung des nach dem Streik entstandenen „Frauenvereins“, der seine Hauptaufgabe in der Unterstützung von Werksangehörigen sah, wobei die Entscheidungshoheit über „Bedürftigkeit“, wie Süßelbeck feststellt, „letztendlich beim Vorstand der Farbenfabriken“ lag. Auch das 1906 eröffnete Mädchenheim galt als soziale Tat, unterwarf aber dessen Bewohnerinnen Verhaltensregeln, die bei Zuwiderhandlung strenge Maßnahmen nach sich zogen.
In diesem Aufsatz wird auch detailliert die Entwicklung der Frauenarbeit bei BAYER (besonders in der Zeit des Ersten Weltkrieges geschildert: „Von 1914 bis 1917 stieg der Anteil der Frauen von rd. 600 auf rd. 2.200, das heißt von 9.4 % auf fast 25 %“ (S.322). Die Entlohnung war dabei sehr unterschiedlich. Bekam z. B. ein Handwerker im Oktober 1914 0,61 Mark Stundenlohn, so betrug der für Arbeiterinnen 0,31 Mark. Und im Juli 1919 war das Verhältnis noch schlechter: 2,57 Mark zu 1,02 Mark. (S.322) Die Autorin weist auch darauf hin, dass diese Lohndiskriminierung keineswegs eine Erscheinung des Krieges war, sondern in der Weimarer Republik fortgesetzt wurde – „mindestens bis in die 1950er Jahre“.

Kommunisten als erste dran
Nicht schlecht wäre es in diesem Zusammenhang gewesen, wenn die Autorin auch darauf verwiesen hätte, dass sich 1921 Leverkusener BAYER-Beschäftigte in Arbeitskämpfenfür eine Veränderung dieser Lohndifferenz einsetzten, wie auch für den Erhalt des im Gefolge der Novemberrevolution erkämpften Achtstundentages. Die Antwort der Direktion: Aussperrung von 8.300 ArbeiterInnen. Auch zwei Jahre später, im August 1923, standen die BAYER-KollegInnen wieder in einem Arbeitskampf, in dem sie angesichts der Inflation eine „Wirtschaftbeihilfe“ forderten. Antwort der BAYER-Bosse: Polizeieinsätze gegen Streikende. In einem Artikel der Bergischen Arbeiterstimme vom 31.1.1933 hieß es dazu: „Den vereinten Bemühungen der Staatsmacht, der Bürokratie des ADGB (Allgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund, Anm. SWB) und der Führer der christlichen Gewerkschaft gelang es am 4. Tag die Streikfront zu sprengen.“ Als sich angesichts solcher Erfahrungen die Arbeiter und Arbeiterinnen zu Recht wehrten, ließ die Unternehmerseite die „Unruhestifter“ aus dem Betrieb entfernen. Dass dabei kommunistische Kolleginnen als erste dran waren, erlebte die spätere langjährige Vorsitzende der Kulturvereinigung Leverkusen e.V., Cilly Müller. Sie wurde – nach sieben Jahren Betriebszugehörigkeit – wegen ihres Engagements entlassen. Zur Begründung wurde angegeben, sie sei für die Arbeit „ungeeignet“. Daraufhin sagte sie ihrem Meister: „Dann tut es mir aber leid, dass der Betrieb solange brauchte, um dies festzustellen!“
Doch auch Kollegin Süßelbeck liefert viele Beispiele dafür, wie mühsam sich der Prozess der Emanzipation von Männern und Frauen im Betrieb vollzog. „Langsam bewegte sich der Betriebsrat…“, schreibt sie. Und abschließend: „Mit vielen kleinen Schritten haben wir in den letzten Jahren schon viel erreicht. Aber wir sind auch ungeduldig. Wir wollen mit großen Schritten zum Ziel. Das gelingt nur, wenn die Unternehmensleitung, aber auch unsere Betriebsratskollegen, Gleichstellungspolitik ernst nehmen. Auch in schwierigen Zeiten muss Gleichstellungspolitik eine hohe Priorität haben“. (S.334)
Oliver Zühlke, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender, der von 1988 bis 1994 Jugend- und Auszubildendervertreter war, liefert anschließend eine „Momentaufnahme betrieblicher und gewerkschaftlicher Jugendarbeit in den 1980er und 90er Jahren“. In einem zweiten Betrag befasst sich der Mitherausgeber des Bandes, Karl-Otto-Czikowski (Gewerkschaftsmitglied seit 1980, seit 1983 bei BAYER im Zentralbereich Personalwesen „administrativ zuständig für die Betriebsräte im Unternehmen“) mit „Angestellten und Angestelltenvertretungen“.
Dabei wird die Diskrepanz zwischen der Zahl der beschäftigten Angestellten und den in der Gewerkschaft organisierten Kollegen deutlich. Nur knapp 21 Prozent waren im Jahre 2000 in der IG BCE organisiert. In der Tat: „Zeit also für eine neue Offensive!“ – Diese wird – so darf man mutmaßen – aber nur dann (und nicht nur für die Angestellten) erfolgreich sein, wenn sie den Interessen der KollegInnen gerecht wird und wenn die Offensive dazu dient, wieder mehr die Basis in die Entscheidungen über ihre Interessen einzubeziehen.

Kein nazifreier Raum
Im Beitrag der beiden Betriebsräte Dimitrios Labrianidis und Alessandro Sandri über die „Interessenvertretung der ausländischen Arbeitnehmer in der BAYER AG“ wird der mühevolle Weg sichtbar, zu einer Interessenvertretung, der schon 1972 rund 10 % der Gesamtbelegschaft ausmachenden BAYER-Werktätigen mit Migrationshintergrund zu kommen. Die mangelnde Präsenz dieses Belegschaftsteils im Betriebsrat habe, neben den Problemen einer damals unerfahrenen ersten Generation mit der Listenwahl, ihre Gründe auch „in der mangelnden Bereitschaft und Weitsichtigkeit der damaligen führenden und verantwortlichen Funktionäre“ gehabt. (S. 367) Bei der Betriebsratwahl im Mai 1972 wurde dann zwar der damals schon bekannte gewerkschaftliche Vertrauensmann Labrianidis in den Betriebsrat gewählt – „prozentual wären allerdings aufgrund der Anzahl der ausländischen Mitarbeiter bei der BAYER AG in Leverkusen fünf BR-Mandate möglich gewesen“. (S.367)
In der Darstellung von „Formen der Betreuung von ausländischen Kolleginnen und Kollegen durch den Betriebsrat“ wird die Vielfältigkeit dieser Arbeit sichtbar. Hier fehlen leider einige Ausführungen dazu, ob und in welcher Weise seitens der BetriebsrätInnen versucht wurde, der immer stärker werdenden Hetze gegen ausländische ArbeiterInnen zu begegnen – zumal ja BAYER kein „nazifreier Raum“ war und ist. Leverkusener Antifaschisten haben sich jedenfalls mit dieser Thematik befasst. Und auch die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) wies schon 2002 darauf hin, dass in den letzten Jahren mehrfach Mitarbeiter des BAYER-Werks Leverkusen offen für rechtsextreme Ziele warben.
Da war z. B. Hans-Dieter Stermann, Sprecher der rechten „Leverkusener Offensive“ oder Dr. Hans-Ulrich Höfs, Abteilungsleiter bei BAYER in Leverkusen und Sprecher des Krefelder „Forum Freies Deutschland“, das regelmäßig in den Berichten des Verfassungsschutzes NRW auftaucht. Höfs gründete in Krefeld die Republikaner und gehörte zu den Erstunterzeichnern des Aufrufs „Ja zu Deutschland – Ja zur NPD“. Zudem warb ein Mitarbeiter von BAYER CROPSCIENCE offen (sogar von seinem Arbeitsplatz aus) für die rechtsextreme Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo).

Kein Platz für die „Durchschaubaren“
Gegen solche und andere Entwicklungen luden am 5. Juni 2002 die „Kolleginnen und Kollegen für eine durchschaubare Betriebsratsarbeit“ zu einer Veranstaltung „Aktiv gegen rechts“ ins Gemeindehaus Carl Bosch-Straße ein, wo u. a. die Frage diskutiert werden sollte: „Was können wir gegen Rassismus und Neofaschismus unternehmen?“ Da der ursprünglich zugesagte Saal dann aber doch nicht benutzt werden konnte (wer mag wohl ein Interesse daran gehabt haben?), wurde die Veranstaltung bei der Kulturvereinigung Leverkusen e.V. durchgeführt, wo dann auch Neonazis auftauchten. Angesichts aktueller Entwicklungen wie der verstärkten Aktivitäten von „Pro NRW“ wäre es schon wichtig gewesen, dass in dem Band über solche Probleme informiert worden wäre und dass die „Durchschaubaren“ darin auch einen angemessenen Platz gefunden hätten.
Weitere Beiträge von Rolf Nietzard/Paul Laux, beide langjährige Betriebsräte bzw. Vorsitzende, behandeln die „Betriebliche Kulturarbeit der Betriebsräte bei BAYER“. Das „BAYER-Europa-Forum“ (1994 in seiner heutigen Form entstanden) wird „Von den Anfängen hin zu einem funktionierenden europäischen sozialen Dialog im BAYER-Konzern“ durch die leitenden Betriebsräte Hans Joachim Müller und Thomas de Win dargestellt. Dabei werden auch Fragen an das bei der Gründung des Europa-Forums federführende Vorstandsmitglied der IG BERGBAU, CHEMIE, ENERGIE (IG BCE), Hubertus Schmoldt gestellt. Seine Aussage: „Wir müssen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinteressen auch auf europäischer Ebene wirkungsvoll vertreten werden“ (S.387) wird man angesichts der Erfahrungen, welche die „ArbeitnehmerInnen“ in Leverkusen z. B. schon mit dem „sozialen Dialog“ vor Ort machen mussten, mehr als hinterfragen dürfen.
Zur dieser Thematik passt auch der Beitrag des führenden europäischen Chemiegewerkschafters Reinhard Reibsch, der den Europäischen Betriebsrat unter der Fragestellung „Papiertiger oder Exportschlager der Mitbestimmung?“ behandelt. Die Darstellung wirft viele Fragen auf, die von Kolleginnen und Kollegen, die gegen die ungehemmte Macht der Chemiekonzerne und den sich daraus ergebenden Gefahren kämpfen, untersucht werden müssten.
Thomas de Win lobt in einem weiteren Beitrag „Von BAYER zu Lanxess“ die Mitbestimmung als wesentlichen Baustein der Umstrukturierung des BAYER-Konzerns. Der Leiter des Bereichs „Human Resourses Strategie und Politik“ im Corporate Center der BAYER AG, Wolfgang Schenk, untersucht die Rolle der SprecherInnen-Ausschüsse der leitenden AngestelltInnen im BAYER-Konzern von 1971 bis 2007. Auch hier werden sicher angesichts seiner Feststellung, dass es BAYER vor mehr als 35 Jahren verstanden habe, „die Mitbestimmung seiner Führungskräfte zu einer Erfolgsgeschichte werden zu lassen“ (S. 427) einige Fragezeichen bei informierten LeserInnen auftauchen.
Abgeschlossen wird der Band durch einen Beitrag des Konzernbetriebsratsvorsitzenden (bis 2005) Erhard Gipperich mit dem Titel „Vom Alltag der Mitbestimmung in der Gegenwart: Ausschnitte aus dem Leben eines Betriebsratsvorsitzenden“ und ein Interview mit dem derzeitigen IG-BCE-Vorsitzenden Hubertus Schmoldt und dem Vorstandsvorsitzenden der BAYER AG, Werner Wenning. Hier malen Fragen und Antworten im Großen und Ganzen das Bild einer „Kultur der Sozialpartnerschaft“, wie Wenning es formuliert (S. 430). Und der Vergleich von Schmoldts und Wennings Aussagen macht – bei allen erkennbaren Unterschieden – deutlich, dass zwischen den beiden die Chemie stimmt. Ob das allerdings als positiv für die Beschäftigten zu bewerten ist, darf angesichts der meisten Beschlüsse der Entscheidungsträger im Konzern mehr als bezweifelt werden.
Trotz solcher und anderer kritischer Anmerkungen, ist dieses Buch – ausgestattet mit hochinteressanten Grafiken und Bildern – ein wichtiger Beitrag zur Geschichte des BAYER-Konzerns und gehört deshalb in die Hände von Menschen, die sich mit dieser beschäftigen wollen.

(1) Ralf Stremmel: Rezension zu: Tenfelde, Klaus; Czikowsky, Karl-Otto; Mittag, Jürgen; Moitra, Stefan; Nietzard, Rolf (Hrsg.): Stimmt die Chemie? Mitbestimmung und Sozialpolitik in der Geschichte des BAYER-Konzerns. Essen 2007. In: H-Soz-u-Kult, 02.05.2008, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2008-2-086.

„Stimmt die Chemie?
Mitbestimmung und Sozialpolitik in der Geschichte des BAYER-Konzerns“,
2007 im Essener Klartext-Verlag erschienen, 472 Seiten